Das europäische System des Menschenrechtsschutzes steht vor einer weitreichenden Reform. Die obersten nationalen Gerichte werden, wenn sie auf Schwierigkeiten bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention stoßen, den EGMR um ein Rechtsgutachten anrufen können. Diese Maßnahme könnte große Auswirkungen auf die Funktionalität des Systems haben - ob günstige oder nicht, wird sich erst noch zeigen. Weiterlesen
Alle Artikel zu EGMR
Ungarn kann doch nicht ganz machen, was es will
Ungarns Verfassungspolitik, den Lesern dieses Blogs wohl vertraut, hat heute ihre erste Quittung aus Straßburg erhalten. Es geht um die Aktion der Orbán-Regierung, Abfindungen für entlassene Beamte (i.e. solche mit sozialistischem Hintergrund) mit einer 98-prozentigen Steuer wieder einzusammeln. Das war eine der ersten Aktionen nach dem Gewinn der Zweidrittelmehrheit durch Orbáns Parteienbündnis im Mai 2010, teils als Notmaßnahme in der Finanzkrise, teils als Racheakt gegen die Parteigänger und Günstlinge der Sozialisten in der Verwaltung (wobei jeder Entlassene betroffen war, egal ob sein Fall anrüchig war oder nicht). Das Verfassungsgericht erklärte diese Aktion für verfassungswidrig, woraufhin Orbán – wir erinnern uns mehr ...
Vom Recht auf selbstbestimmten Tod und seinen Folgen
Muss der Staat mir ermöglichen, mich auf schmerzlose und sichere Weise umzubringen? Obwohl mir nichts fehlt, außer dass ich alt werde und das nicht möchte? Habe ich ein Recht darauf, dass er mir dabei keine rechtlichen Hindernisse in den Weg legt? Dies waren die Fragen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute in seinem Urteil Gross zu beantworten hatte. Besser gesagt: eigentlich zu beantworten gehabt hätte. Aber nicht beantwortet hat. Geklagt hatte eine alte Dame aus der Schweiz, die zwar an keiner körperlichen Krankheit litt, aber die Abnahme ihrer Lebensqualität dennoch derart unerträglich fand, dass sie sterben wollte. Daher mehr ...
Verbot politischer Fernsehwerbung: Straßburg will keinen Ärger mit Westminster
Airtime für politische Forderungen ist auch weiterhin nichts, was man kaufen kann. Dafür sorgt mit einer einzigen Stimme Mehrheit die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Verbot politischer Fernsehwerbung, das es in Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern gibt, verletzt demnach nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK). Das war knapp. Geklagt hatte eine britische Tierschutzorganisation, die diesen Spot hier im Fernsehen verbreiten wollte, aber nach britischem Recht nicht durfte: Das Verbot politischer Werbung in Fernsehen und Radio ist gesetzlich geregelt in Großbritannien. Es soll verhindern, dass sich wirtschaftlich potente Interessen mehr öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen mehr ...
Schizophrene Terrorverdächtige darf man nicht an die USA ausliefern
Die in den USA üblichen Haftbedingungen können also doch ein Verstoß gegen die Menschenwürde sein – jedenfalls wenn der Häftling unter Schizophrenie leidet. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung. Geklagt hatte ein Mann namens Haroon Aswat, der in den USA wegen Gründung eines islamistischen Terrorcamps in Oregon angeklagt war. Aswat wurde in Großbritannien festgenommen und sollte ausgeliefert werden. Das hat der EGMR jetzt vorläufig gestoppt (das Urteil ist nicht rechtskräftig). Sehr zum Ingrimm der britischen Boulevardpresse und ihrer Leser. Die Entscheidung ist das Gegenstück zu der vor fast genau einem Jahr mehr ...
Ukrainisches Versammlungsrecht: Rechtslücke als Menschenrechtsverstoß
Die ukrainische Verfassung garantiert, wie jede vernünftige und auch sehr viele unvernünftige Verfassungen, den Ukrainern das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht darf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung und dergleichen zu schützen, eingeschränkt werden – dem Gesetz entsprechend. Nur – welchem Gesetz? Es gibt keins. Alles, was es gibt, ist ein Dekret aus Sowjetzeiten, das das Abhalten kommunistischer Jubelparaden regelt und dessen Anwendbarkeit auch in der Ära Janukowitsch zumindest umstritten ist. Seit 20 Jahren exisitiert in der Ukraine, Schauplatz der orangenen Revolution bitteren Angedenkens, überhaupt kein Versammlungsrecht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wie und mehr ...
Man muss Sarkozy einen “pauvre con” nennen dürfen
Nicolas Sarkozy ist nicht mehr Präsident der französischen Republik, was andere vielleicht mehr betrauern als ich. Zu den Bemerkenswertheiten seiner Präsidentschaft zählt der Umstand, dass während ihrer Dauer eine Gesetzesnorm wiederbelebt wurde, die seit General de Gaulles Zeiten so gut wie keine Rolle mehr gespielt hat: Art. 26 des Pressegesetzes vom 29. Juli 1881. Diese Norm droht jedem, der den Präsidenten beleidigt, eine Geldstrafe von 45.000 Euro an. Das entnehme ich einer Kammerentscheidung des EGMR, die heute veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein Franzose namens Hervé Eon, der 2008 bei einem Besuch Sarkozys in seiner Heimatstadt Laval ein Plakat mit der mehr ...
Polizeigewahrsam für Fußball-Hools: Straßburg weicht Verbot von Präventivhaft auf
Einen weniger sympathischen Kläger als den des EGMR-Urteils Ostendorf kann ich mir nur schwer vorstellen: Ein Neonazi und Fußball-Hool aus Bremen, über dessen Freizeitvorlieben und Seelenleben man sich auf dieser lieblichen Website sehr einfach ein Bild machen kann (Nasenklammer nicht vergessen!). Das ist aber auch schon so ziemlich das einzig Einfache an diesem vertrackten Fall. Dabei sieht der Sachverhalt bei unbefangenem Blick ganz einfach aus: Herr Ostendorf war mit einem Trupp Mit-Hooligans zu einem Fußballspiel nach Frankfurt gefahren. Die Bremer Polizei führte ihn als “Kategorie-C”-Fan, also gewaltbereiten Hooligan, und warnte die Frankfurter Kollegen über dessen Ankunft vor. Die nahm dem mehr ...
Mehr Rechtsstaat für Migranten/innen
Viel Lärm hat der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Prozesskostenhilfe für einen abgelehnten Transplantationspatienten bisher nicht verursacht. Warum auch? Schließlich hat das BVerfG lediglich das Rechtsstaatsprinzip konsequent angewendet, und das Ergebnis ist weder überraschend noch spektakulär. Dafür ist aber der zugrundeliegende Sachverhalt spektakulär und dramatisch: Einem 61jährigen syrischen Kurden (der seit 2000 in Deutschland lebt) wurde durch ein Herzzentrum in Bad Oeynhausen die Aufnahme auf die Warteliste für eine Herztransplantation verwehrt. Der Grund: Er könne kein Deutsch, weshalb seine Mitwirkung bei der Vor- und Nachbehandlung (Compliance) nicht gesichert sei. Im Rahmen des Organspende-Skandals existieren bereits Verdachtsfälle, dass Alkoholiker bei mehr ...
Im Fegefeuer des Rechts: Lorenzo Zucca über „A Secular Europe“
Etwas Infernalisches hatte er mitunter schon, der Konflikt zwischen religiösen und nicht-religiösen Stimmen in der Beschneidungsdebatte, mit dem der Streit um das angemessene Verhältnis von Religion und Recht, von individueller und kollektiver Religionsfreiheit in diesem Sommer neue Intensität erreichte. Der in London lehrende Verfassungsrechtler Lorenzo Zucca dachte allerdings noch gar nicht an den Streit um ein Verbot der Zirkumzision aus religiösen Gründen, als er in seiner Schrift über Recht und Religion in der „europäischen Verfassungslandschaft“ das neuerliche Aufflammen hitziger Religionskonflikte im alten Europa als Dantesches Inferno charakterisierte. In der Debatte um Kopftuch und Kruzifix in bayerischen und italienischen Klassenzimmern, im mehr ...


