Alle Artikel zu EuGH

Nachdenken über van Gend en Loos: Reflexionstag beim EuGH

Alexandra Kemmerer

Wer eine Rechtsgemeinschaft gründen will, muss dafür Juristen gewinnen. Niemand wusste das besser als Michel Gaudet, von 1958 bis 1970 Generaldirektor des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission und einer der Architekten jener supranationalen Integration, die durch Recht begründet und vorangetrieben wurde. Gaudet setzte alles daran, so viele Juristen wie möglich für das Europarecht und seine Institutionen zu gewinnen. Die zunächst von vielen als esoterisch empfundene Materie sollte zum selbstverständlichen Bestandteil des professionellen Diskurses werden. Gaudet bereiste Universitäten und Gerichte, holte interessierte Rechtswissenschaftler in die Hinterzimmer des Juristischen Dienstes und stellte „seed money“ zur Gründung wissenschaftlicher Vereinigungen und Fachzeitschriften bereit. Dazu mehr ...

Antiterrordatei-Urteil: Fäusteschütteln in Richtung Luxemburg

Maximilian Steinbeis

Die Antiterrordatei ist im Prinzip verfassungsmäßig, im Detail jedoch nicht, und dazu gäbe es eine Menge zu sagen. Zu Datenschutz und Trennungsgebot wird man heute noch viel lesen können. Ich will mich hier erst einmal auf einen Punkt konzentrieren, der mit dem eigentlichen Verfahrensgegenstand nur auf sehr verschlungenen Wegen zu tun hat: die ziemlich unverhohlene Aufforderung an den EuGH, seine Grundrechtsrechtsprechung zurückzustecken. Eine Aufforderung, der der Senat mit der ebenso unverhohlenen Drohung Nachdruck verleiht, sonst die Ultra-Vires-Bazooka herauszuholen. Der Erste Senat, wohlgemerkt. Und zwar einstimmig. Um diese Art freundschaftlichen Meinungsaustauschs im europäischen Verfassungsgerichtsverbund pflegen zu können, schiebt der Senat eigens mehr ...

Was den Motor antreibt: Der EuGH als Wegbereiter der europäischen Integration?

Andreas Grimmel

In den Debatten um die Integration Europas wird der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) immer wieder als der „Motor der Integration“ beschrieben. Auf den ersten Blick hat dieses Bild einiges für sich: Hat der EuGH nicht immer wieder die Initiative ergriffen und dort Recht gesprochen, fortgebildet und geschöpft, wo die Politik sich nicht hinwagte? Gehen die wesentlichen Weichenstellungen im Integrationsprozess – vor allem mit Blick auf die Natur der Rechtsgemeinschaft, deren Reichweite und Umfang – nicht auf europäisches Richterrecht zurück? Und läuft der Motor der Integration in den letzten Jahren nicht gerade im Bereich der Grundrechtsrechtsprechung, mit Entscheidungen wie Brüstle mehr ...

Wenn nicht mit euch, dann halt ohne euch

Maximilian Steinbeis

27 Mitgliesstaaten hat die EU (ab Juli 28), und überall gilt in majestätischer Gleichheit das selbe Europarecht. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Es gibt den Euroraum, es gibt den Schengenraum, es gibt den ESM-Vertrag, alle mit unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, es gibt obendrein Opt-Out-Klauseln zur Sozialcharta und zu diesem und zu jenem, ein wahrer Blätterteig unterschiedlichster Rechtsverbindlichkeiten. Europa der multiplen Geschwindigkeiten, der variablen Geometrien? Haben wir eigentlich schon längst. Seit dem Vertrag von Amsterdam gibt es im EU-Vertrag ganz offiziell die Möglichkeit, die Integration auf bestimmten Politikfeldern in kleinerem Kreis als allen 27 voranzutreiben: Wenn einzelne partout nicht mitmachen wollen, mehr ...

Das Röhren der Hirsche: Erste Vorlage des Conseil constitutionnel an den EuGH

Franz C. Mayer

Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Horst Köhler und Christian Wulff im Bundesverfassungsgericht? Eine eher ungewöhnliche Vorstellung hierzulande. Anders in Frankreich: Ehemalige Staatspräsidenten – derzeit Valéry Giscard d’Estaing, Jacques Chirac und Nicolas Sarkozy – haben dort von Rechts wegen auf Lebenszeit Sitz und Stimme im Conseil constitutionnel (CC, Verfassungsrat) im Montpensier-Flügel des Palais Royal in Paris. Dies ist aber nur eine der noch bestehenden Eigentümlichkeiten des CC im Vergleich zu herkömmlichen Verfassungsgerichten.  Gerade aus deutscher Sicht galt der CC lange Zeit eher als kümmerlicher Vorversuch einer „echten“ Verfassungsgerichtsbarkeit, im Wesentlichen auf eine Normentwurfskontrolle beschränkt, ohne öffentliches Verfahren, ohne Verbindung mit den mehr ...

Rechtsschutz gegen UN-Sanktionen: Rudert der EuGH zurück?

Maximilian Steinbeis

Vor viereinhalb Jahren hat der EuGH sein epochales Urteil Kadi gefällt. Darin hat er für sich in Anspruch genommen, das Einfrieren des Vermögens von Leuten, die im Verdacht der Terrorfinanzierung stehen, am Maßstab der europäischen Grundrechte zu messen – auch wenn die Entscheidung dazu eigentlich der UN-Sicherheitsrat gefällt hat und nicht ein EU-Organ. Aus menschenrechtlicher Perspektive war dieses Urteil eine Großtat: Das Einfrieren des Vermögens von Leuten, die im Verdacht stehen, Al-Kaida zu unterstützen, ist ein außerordentlich einschneidender Grundrechtseingriff, und dagegen war ursprünglich keinerlei individueller Rechtsschutz vorgesehen. Die Kadi-Entscheidung machte dem ein Ende: Auch in Fällen, wo das Völkerrecht keinen mehr ...

Mangold Reloaded?

Hannes Rathke

In mehrschichtigen Grundrechtssystemen stellt sich stets die Frage, welche Grundrechtsschicht für welche Hoheitsgewalt maßstäblich ist. In der EU öffnen sich die Mitgliedstaaten im Zuge der europäischen Integration auch dem Einfluss der Unionsgrundrechte – dies aber gem. Art. 51 I GRCh „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“. Doch was bedeutet Durchführung in Abgrenzung zu der „klassischen“ Wachauf/ERT-Rechtsprechung, wonach die Mitgliedstaaten Unionsrecht in seinem Anwendungsbereich zu beachten haben. Wie weit reicht die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte? Das Urteil „Åkerberg Fransson“ stellt dies nunmehr in aller Schlichtheit klar: Der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte entspricht dem Anwendungsbereich des Unionsrechts. Angesichts des mehr ...

Mehr Rechtsstaat für Migranten/innen

Cengiz Barskanmaz

Viel Lärm hat der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Prozesskostenhilfe für einen abgelehnten Transplantationspatienten bisher nicht verursacht. Warum auch? Schließlich hat das BVerfG lediglich das Rechtsstaatsprinzip konsequent angewendet, und das Ergebnis ist weder überraschend noch spektakulär. Dafür ist aber der zugrundeliegende Sachverhalt spektakulär und dramatisch: Einem 61jährigen syrischen Kurden (der seit 2000 in Deutschland lebt) wurde durch ein Herzzentrum in Bad Oeynhausen die Aufnahme auf die Warteliste für eine Herztransplantation verwehrt. Der Grund: Er könne kein Deutsch, weshalb seine Mitwirkung bei der Vor- und Nachbehandlung (Compliance) nicht gesichert sei. Im Rahmen des Organspende-Skandals existieren bereits Verdachtsfälle, dass Alkoholiker bei mehr ...

Von Karlsruhe nach Bückeburg – auf dem Weg zur europäischen Grundrechtsgemeinschaft

Daniel Thym

Es gibt Urteile, deren Tenor ist ein Paukenschlag – und es gibt Entscheidungen, die eher leise daherkommen und dennoch tektonische Machtverschiebungen bewirken. Den Anlass für ein solches Urteil bot die Steuerhinterziehung eines schwedischen Fischers, der in den nördlichen Ausläufern der Ostsee tätig ist. In der Rechtssache Åkerberg Fransson verschiebt der EuGH das Machtgefüge im Verfassungsgerichtsverbund. Ein Verlierer ist schnell ausgemacht: Das stolze BVerfG wird den Eigenstand der bundesrepublikanischen Grundrechtsordnung nicht mehr lange durchhalten können. Ein Besuch in Bückeburg mag den Karlsruher Richtern einen Vorgeschmack auf die künftige Rolle bieten; der dortige Niedersächsische Staatsgerichtshof sammelt seit Jahrzehnten Erfahrungen mit einer Verfassungsjudikatur mehr ...

Wo das Unionsrecht hinreicht, da reicht auch die Grundrechtecharta hin

Maximilian Steinbeis

Verstößt Schweden, wenn es Steuerhinterzieher doppelt bestraft, gegen die Europäische Grundrechtecharta? Wer die Sache unbefangen betrachtet, wird da ins Grübeln kommen. Die GRC ist gegen die Union gerichtet, sie soll verhindern, dass die EU ihre Hoheitsgewalt auf grundrechtswidrige Weise einsetzt. Was hat das schwedische Steuerstrafrecht mit der Union zu tun? Aber wer so denkt, denkt nicht wie der EuGH. Der hat heute ein Urteil zu der höchst umstrittenen Frage veröffentlicht, wie Art. 51 I 1 GRC auszulegen ist:  Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei mehr ...