Eigentlich ist es doch ganz einfach, zu erklären, was heute in Karlsruhe passiert ist: Adoptivkind und Adoptiveltern dürfen nicht ungleich behandelt werden je nach dem, ob die Adoptiveltern gleich- oder verschiedengeschlechtlich miteinander verheiratet sind. Das hat der Erste Senat heute beschieden, und zwar zur Überraschung von absolut niemandem. Und trotzdem denke ich mir hier gerade einen Knoten ins Hirn bei der Lektüre. Das liegt an der Tenorierung. Was hat Karlsruhe denn genau entschieden? Erstens: Die Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz, die die Sukzessivadoption in der Homo-Ehe unmöglich macht, ist insoweit verfassungswidrig. Zweitens: Die verfassungswidrige Regelung ist aber nicht nichtig. Sie bleibt bestehen mehr ...
Alle Artikel zu Österreich
Adoptionsrecht: Karlsruhe-Straßburger Synchronschwimmen
Am Dienstag stellt sich heraus, ob homosexuelle Paare ein Recht darauf haben, dass der eine Partner das Kind des anderen adoptieren darf. Und zwar gleich doppelt. Erst in Karlsruhe, und dann in Straßburg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts will am 19. Februar sein Urteil zur Sukzessivadoption verkünden. Dazu hatte es im Dezember eine mündliche Verhandlung und jede Menge Presseberichterstattung gegeben. Karlsruhe, da waren sich eigentlich alle einig, wird die Regelung, wonach Hetero-Ehepartner die Adoptivkinder ihres Partners adoptieren dürfen und Homo-Partner nicht, am Gleichheitsgrundsatz scheitern lassen. Nun trifft es sich, dass auch der EGMR in Straßburg einen ähnlich gelagerten Fall zu mehr ...
Grundrechtecharta ist österreichisches Verfassungsrecht
Stellt euch vor, das Bundesverfassungsgericht würde die EU-Grundrechtecharta für unmittelbar in Deutschland geltendes Verfassungsrecht erklären. Wenn Deutschland (in Umsetzung des Unionsrechts) dagegen verstößt, dann verstößt es gegen das Grundgesetz und wird in Karlsruhe aufgehoben – gegebenenfalls nach Vorlage nach Luxemburg, wenn es Zweifel bei der Auslegung gibt. Das ist schwer vorzustellen. Aber in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof genau das getan (schon vor einigen Wochen, ehrlich gesagt, aber besser berichte ich spät als nie). Es ging um zwei Asylbewerber, deren Anträge auf Asyl ohne mündliche Verhandlung rechtskräftig abgelehnt worden waren, was sie als Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren nach mehr ...
Für mich bist du der Karl
Das heutige EuGH-Urteil Sayn-Wittgenstein hat mich an einen alten Freund meines Vaters denken lassen, ein Münchner Bergsteiger-Original namens Fredi, der die Angewohnheit hatte, österreichische Grenzbeamte zu hassen. Jedesmal, wenn er an die Tiroler Grenze kam (was oft vorkam, weil er fast jedes Wochenende zum Klettern ging), entspann sich folgender Dialog: Fredi: Servus, Karl! Grenzer: Ich heiß nicht Karl. Fredi: Wie denn dann? Grenzer: Ich heiß Soundso Fredi: Ach geh, ich brech mir doch nicht die Zunge ab bloß wegen dir. Für mich bist du der Karl. Woraufhin der Grenzer natürlich erst mal Fredis Auto eine Stunde lang von oben bis mehr ...
Darf ein Verfassungshüter ein Aufsichtsratsmandat wahrnehmen?
Diese Frage schlägt gerade in unserem Nachbarland Österreich Wellen. Dort ist der Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden des staatlichen Autobahn-Unternehmens ASFINAG zu besetzen. Die SPÖ-Verkehrsministerin hat eine Kandidatin gefunden, die gut geeignet wäre für den Job: Claudia Kahr heißt sie, 54 Jahre alt, ausgewiesene Expertin für Verkehrsrecht, verwaltungserfahren, durchsetzungsstark. Und Richterin am Verfassungsgerichtshof Österreichs. Einer besonders ehrwürdigen Institution: Österreich ist quasi die Erfinderin der Verfassungsgerichtsbarkeit und hat die große Idee seines großen Sohnes Hans Kelsen bereits 1919 in die Tat umgesetzt. (Und außerdem, als Kuriosum am Rande, das sicherlich einzige Verfassungsgericht, das in seiner Ahnengalerie zwei Präsidenten hat, die nicht nur genau mehr ...


