Der Besuch von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Berlin hat ja einigen Wirbel verursacht. Wenn ich es recht überblicke, war das Presseecho überwiegend negativ. Der Journalist der “Berliner Zeitung” und “Frankfurter Rundschau”, der den Gerichtspräsidenten anläßlich seiner Auftritte in Berlin als “Meister der Öffentlichkeitsarbeit” rühmte, scheint ziemlich allein dazustehen. Kommentatoren auf beiden Seiten des Meinungsspektrums, angefangen von der „Zeit“ und der „Süddeutschen Zeitung“ bis zur „Welt“ und dem “Bayernkurier”, waren sich weitgehend einig, dass die Öffentlichkeitsarbeit des Gerichtspräsidenten vor der Bundespressekonferenz in der Hauptstadt unangemessen, zumindest unklug gewesen sei. Dabei ging es weniger um die Inhalte des Hintergrundgesprächs, für das ja mehr ...
Alle Artikel zu Deutschland
Deals im Strafprozess: Das Verfassungsgericht als Kesselflicker
Die gesetzliche Regelung zum Deal im Strafprozess ist ein löchriges Fass. 2009 hat der Gesetzgeber das Gefäß geschaffen, um die einsickernde Praxis, Angeklagten für Kooperation mildere Strafen in Aussicht zu stellen, aufzufangen. Doch die 240 Wörter des § 257c StPO reichen nicht, den giftigen Inhalt zu halten. Überall rinnt und rieselt es hinaus. Das deutsche Strafrecht funktioniert, anders als das aus Film, Funk und Fernsehen bekannte amerikanische, nach dem Schuldprinzip: Der Staat darf strafen, wenn und soweit er jemandem die Schuld für eine Straftat nachweist. Der Strafprozess ist kein Kampf zwischen Staatsanwalt und Angeklagtem, sondern eine Untersuchung des Gerichts. Es mehr ...
Rechtswissenschaft in Japan: Interessiert an uns, interessant für uns
Wer an einem Montagabend nach 18 Uhr in einem Geschäftshaus der Osaker Innenstadt in den vierten Stock gerät, mag dort auf eine erstaunliche Versammlung treffen. Hier in Räumen der städtischen Universität sitzen unter der Leitung von Kenichi Moriya, Professor dort, und Atsuhi Takada, Professor an der staatlichen Universität Osaka, Studenten, Doktoranden und Emeriti zusammen und lesen Savignys Schrift gegen die Kodifikation, langsam und gründlich Satz für Satz aus dem deutschen Original übersetzend und in seiner Bedeutung drehend und wendend. Seit fünf Jahren findet dieses Seminar extracurricular statt. Gelesen werden wichtige deutschsprachige rechtswissenschaftliche Texte, die nicht ins Japanische übersetzt werden – mehr ...
Polizeigewahrsam für Fußball-Hools: Straßburg weicht Verbot von Präventivhaft auf
Einen weniger sympathischen Kläger als den des EGMR-Urteils Ostendorf kann ich mir nur schwer vorstellen: Ein Neonazi und Fußball-Hool aus Bremen, über dessen Freizeitvorlieben und Seelenleben man sich auf dieser lieblichen Website sehr einfach ein Bild machen kann (Nasenklammer nicht vergessen!). Das ist aber auch schon so ziemlich das einzig Einfache an diesem vertrackten Fall. Dabei sieht der Sachverhalt bei unbefangenem Blick ganz einfach aus: Herr Ostendorf war mit einem Trupp Mit-Hooligans zu einem Fußballspiel nach Frankfurt gefahren. Die Bremer Polizei führte ihn als “Kategorie-C”-Fan, also gewaltbereiten Hooligan, und warnte die Frankfurter Kollegen über dessen Ankunft vor. Die nahm dem mehr ...
Mehr Rechtsstaat für Migranten/innen
Viel Lärm hat der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Prozesskostenhilfe für einen abgelehnten Transplantationspatienten bisher nicht verursacht. Warum auch? Schließlich hat das BVerfG lediglich das Rechtsstaatsprinzip konsequent angewendet, und das Ergebnis ist weder überraschend noch spektakulär. Dafür ist aber der zugrundeliegende Sachverhalt spektakulär und dramatisch: Einem 61jährigen syrischen Kurden (der seit 2000 in Deutschland lebt) wurde durch ein Herzzentrum in Bad Oeynhausen die Aufnahme auf die Warteliste für eine Herztransplantation verwehrt. Der Grund: Er könne kein Deutsch, weshalb seine Mitwirkung bei der Vor- und Nachbehandlung (Compliance) nicht gesichert sei. Im Rahmen des Organspende-Skandals existieren bereits Verdachtsfälle, dass Alkoholiker bei mehr ...
NPD-Antrag in Karlsruhe: Keine Überraschung
Vor einigen Wochen ist der NPD ein hübscher kleiner PR-Erfolg gelungen, als sie in Karlsruhe beantragte, die eigene Verfassungsmäßigkeit festzustellen. Ein juristischer Erfolg war diesem Schachzug indessen, wie erwartet, nicht beschert: Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag als unzulässig abgewiesen. Die Begründung folgt, was den Hauptantrag betrifft, dem Erwarteteten genauso wie das Ergebnis: Es gibt keine Verfahrensart, in der die NPD so eine Klage erheben könnte, und es muss auch keine geben. Denn keine Partei hat ein Recht darauf, von anderen nicht als verfassungswidrig betrachtet und bezeichnet zu werden, auch nicht gegen den Staat, der sonst schließlich nie ein Verbotsverfahren mehr ...
Ein europapolitisch starker Bundestag, und ein Dutzend Fragezeichen
Wer etwas für die Demokratie in Deutschland und Europa tun will, muss den Bundestag stärken. Ihn muss man ertüchtigen, ihn muss man mit europapolitischen Kontroll- und Mitspracherechten ausstatten, je umfassender, desto besser. So predigt es das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten und mit solch großem Erfolg, dass uns die Berufenheit des bundesdeutschen Parlaments, europapolitische Entscheidungen mit demokratischer Legitimität zu versorgen, geradezu als self-evident truth erscheint. So gesehen gibt es zunächst einmal keinen Grund, die Köpfe hängen zu lassen. Christian Calliess und Timm Beichelt haben im Auftrag der Bertelsmannstiftung untersucht, wie es um die Rechte und Möglichkeiten des Bundestags, die Europapolitik zu gestalten, mehr ...
Von Karlsruhe nach Bückeburg – auf dem Weg zur europäischen Grundrechtsgemeinschaft
Es gibt Urteile, deren Tenor ist ein Paukenschlag – und es gibt Entscheidungen, die eher leise daherkommen und dennoch tektonische Machtverschiebungen bewirken. Den Anlass für ein solches Urteil bot die Steuerhinterziehung eines schwedischen Fischers, der in den nördlichen Ausläufern der Ostsee tätig ist. In der Rechtssache Åkerberg Fransson verschiebt der EuGH das Machtgefüge im Verfassungsgerichtsverbund. Ein Verlierer ist schnell ausgemacht: Das stolze BVerfG wird den Eigenstand der bundesrepublikanischen Grundrechtsordnung nicht mehr lange durchhalten können. Ein Besuch in Bückeburg mag den Karlsruher Richtern einen Vorgeschmack auf die künftige Rolle bieten; der dortige Niedersächsische Staatsgerichtshof sammelt seit Jahrzehnten Erfahrungen mit einer Verfassungsjudikatur mehr ...
Karlsruhe und Europa: Da kommt noch was
Wir hatten uns ja schon fast daran gewöhnt, dass zwischen Karlsruhe und Brüssel/Luxemburg Entspannung eingekehrt ist. Die Zeit der großen Dramen, der ESM-Krimi, der Mangold-Showdown, die Lissabon-Saga, ist vorbei, so scheint es zumindest. Der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts, europäische Rechtsakte am deutschen Grundgesetz zu messen und gegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären, besteht zwar weiter, aber eingebettet in einen gut funktionierenden europäischen Verfassungsgerichtsverbund und abgemildert zu einer Art Notmaßnahme in extremis, die, so Gott will, nie zum Einsatz kommt, solange alle sich vernünftig verhalten. Wenn wir uns da mal nicht täuschen. Ich komme gerade von der Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts. Dort stellt Gerichtspräsident mehr ...
Sukzessivadoption: Karlsruhe schiebt den schwarz-gelben Peter zurück
Eigentlich ist es doch ganz einfach, zu erklären, was heute in Karlsruhe passiert ist: Adoptivkind und Adoptiveltern dürfen nicht ungleich behandelt werden je nach dem, ob die Adoptiveltern gleich- oder verschiedengeschlechtlich miteinander verheiratet sind. Das hat der Erste Senat heute beschieden, und zwar zur Überraschung von absolut niemandem. Und trotzdem denke ich mir hier gerade einen Knoten ins Hirn bei der Lektüre. Das liegt an der Tenorierung. Was hat Karlsruhe denn genau entschieden? Erstens: Die Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz, die die Sukzessivadoption in der Homo-Ehe unmöglich macht, ist insoweit verfassungswidrig. Zweitens: Die verfassungswidrige Regelung ist aber nicht nichtig. Sie bleibt bestehen mehr ...


