Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat es immer nur angedroht, aber nie durchgezogen: die Prüfung von EU-Recht am Maßstab nationalen Verfassungsrechts. Jetzt scheinen die Kollegen in Polen entschlossen zu sein, den Streit wieder neu zu entfachen: Der polnische Verfassungsgerichtshof hat gestern ein Urteil gefällt, wonach er unter bestimmten Bedingungen auch über Verfassungsbeschwerden entscheidet, die sich direkt gegen EU-Verordnungen richten. Er misst somit EU-Rechtsakte unmittelbar am Maßstab der polnischen Verfassung. Ich kann kein Polnisch und finde keine deutsche oder englische Übersetzung von Urteil oder Pressemitteilung. Deshalb halte ich mich erst mal zurück. Soviel kann ich aber sagen: Ein Mitgliedsstaat, der die Geltung von mehr ...
Alle Artikel zu Polen
Polen darf unautorisierte Interviews nicht mehr bestrafen
Darf man ein Interview drucken, wenn der Interviewte sich weigert, es zu autorisieren? In Polen nicht. Da ist das eine Straftat. Das hat unseren östlichen Nachbarn jetzt allerdings eine Rüge aus Straßburg beschert. In den entschiedenen Fall hatten Zeitungsjournalisten einen Parlamentsabgeordneten interviewt und ihm eine kondensierte Form des Interviews zur Autorisierung zugeschickt. Er war aber nicht zufrieden und lehnte die Autorisierung ab. Die Zeitung druckte das Interview trotzdem. Daraufhin wurde der verantwortliche Journalist strafrechtlich verurteilt. Der EGMR weist darauf hin, dass keinerlei Anzeichen dafür bestehen, dass etwas anderes gedruckt als gesagt wurde: At no stage of the proceedings was it mehr ...
EGMR: Gentest verweigern kann unmenschlich sein
Schwangere müssen Zugang zu Gentests bekommen, um sich über die Krankheit oder Gesundheit ihres ungeborenen Kindes Klarheit verschaffen zu können. Wenn das Medizinsystem eines Staates ihr den Test verweigert, damit sie auch ja nicht abtreibt, dann verletzt das die Europäische Menschenrechtskonvention. So der EGMR. Der Fall spielt in Polen: Im Ultraschall war in der 18. Schwangerschaftswoche ein Verdacht auf eine Missbildung am Fötus festgestellt worden. Daraufhin versuchte die Mutter über Wochen, eine Überweisung an eine Spezialklinik zu bekommen, um dort einen Gentest durchführen zu lassen. Die Ärzte hielten sie hin, verzögerten die Sache oder weigerten sich rundweg, so lange, bis mehr ...
Strich im Zeugnis statt Religionsnote verletzt negative Glaubensfreiheit
Ein Strich im Zeugnis, wo bei anderen die Religionsnote steht, verletzt die negative Glaubensfreiheit. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem jüngsten Urteil zum derzeit offenbar wieder sehr aktuellen Thema Religion und Klassenzimmer. Der Fall spielt im streng katholischen Polen: Ein Kind von Agnostikern bekam in der Grundschule keinen Ethikunterricht angeboten, weil er offenbar der einzige war, der daran teilgenommen hätte. Während die anderen in den katholischen Religionsunterricht gingen, musste er alleine die Zeit herumbringen. Die Frage der Benotung im Zeugnis löste man so, dass im Feld “Religion/Ethik” einfach ein Strich stand. Dieser Strich ist mehr ...
EGMR stärkt Diskriminierungsschutz für Homosexuelle
Schwulen und lesbischen Paaren Rechte vorzuenthalten, die Hetero-Paare genießen, verletzt im Regelfall die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Argument, das sei zum gebotenen Schutz der klassischen Ehe halt nötig, leuchtet niemandem mehr ein – auch nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie das letzte Woche ergangene Urteil Kozak vs. Polen zeigt. Herr Kozak wollte nach dem Tod seines Partners dessen Wohnung übernehmen. Dabei war allerhand strittig, aber am Ende bekam er die Wohnung nicht, weil die Gerichte fanden, die (inzwischen korrigierte) Anspruchsgrundlage auf Übernahme des Mietvertrages gelte nur für eheähnliche Paare – also nur für Heteros. Mag sein, sagt mehr ...


