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	<title>Kommentare zu: Ein Wahlrechtsurteil und ein paar unangenehme Fragen</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>Von: Dreiprozenthürde bei Europawahl: Der Bundestag will&#039;s wissen</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-80798</link>
		<dc:creator>Dreiprozenthürde bei Europawahl: Der Bundestag will&#039;s wissen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 May 2013 07:59:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] und der verwundert nach den jüngsten Spannungen zwischen Berlin und Karlsruhe zumal beim Thema Wahlrecht [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] und der verwundert nach den jüngsten Spannungen zwischen Berlin und Karlsruhe zumal beim Thema Wahlrecht [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Verfassungsblog &#8250; Karlsruhe hat noch einen für den Wahlrechts-Gesetzgeber</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-17071</link>
		<dc:creator>Verfassungsblog &#8250; Karlsruhe hat noch einen für den Wahlrechts-Gesetzgeber</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Aug 2012 14:24:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] ihm womöglich gegenüber dem Gesetzgeber an Cojones fehlen. Jedenfalls hat er jetzt schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage, und diesmal vollkommen überraschend, den Gesetzgeber back to the old [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] ihm womöglich gegenüber dem Gesetzgeber an Cojones fehlen. Jedenfalls hat er jetzt schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage, und diesmal vollkommen überraschend, den Gesetzgeber back to the old [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: DER Wahlhelfer</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16642</link>
		<dc:creator>DER Wahlhelfer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Aug 2012 09:33:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Nachtrag - edit: 

Original:
Vor allem versuchen sich meine Ausführungen an dem in der Tat schlecht durchdachten Spagat, warum die Abgabe einer Stimme für einen Direktkandidaten “demokratischer” sein soll, weil man aus welchen Gründen auch immer weniger wahrscheinlicher Willkür ausgesetzt sein soll, während die Abgabe der Zweitstimme auf eine im Vorfeld festgelegte Liste einem Opfer der Willkürherrschaft gleichkommen solle – nichts anderes schreibt auch Franz.

Korrektur: 
Vor allem versuchen sich meine Ausführungen NICHT an dem in der Tat schlecht durchdachten Spagat, warum die Abgabe einer Stimme für einen Direktkandidaten “demokratischer” sein soll, weil man aus welchen Gründen auch immer weniger wahrscheinlicher Willkür ausgesetzt sein soll, während die Abgabe der Zweitstimme auf eine im Vorfeld festgelegte Liste einem Opfer der Willkürherrschaft gleichkommen solle – nichts anderes schreibt auch Franz.

Ist wohl den fortgeschrittenen Vormittagsstunden genauso geschuldet wie die einzelnen Rechtschreibfehler ...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag &#8211; edit: </p>
<p>Original:<br />
Vor allem versuchen sich meine Ausführungen an dem in der Tat schlecht durchdachten Spagat, warum die Abgabe einer Stimme für einen Direktkandidaten “demokratischer” sein soll, weil man aus welchen Gründen auch immer weniger wahrscheinlicher Willkür ausgesetzt sein soll, während die Abgabe der Zweitstimme auf eine im Vorfeld festgelegte Liste einem Opfer der Willkürherrschaft gleichkommen solle – nichts anderes schreibt auch Franz.</p>
<p>Korrektur:<br />
Vor allem versuchen sich meine Ausführungen NICHT an dem in der Tat schlecht durchdachten Spagat, warum die Abgabe einer Stimme für einen Direktkandidaten “demokratischer” sein soll, weil man aus welchen Gründen auch immer weniger wahrscheinlicher Willkür ausgesetzt sein soll, während die Abgabe der Zweitstimme auf eine im Vorfeld festgelegte Liste einem Opfer der Willkürherrschaft gleichkommen solle – nichts anderes schreibt auch Franz.</p>
<p>Ist wohl den fortgeschrittenen Vormittagsstunden genauso geschuldet wie die einzelnen Rechtschreibfehler &#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: DER Wahlhelfer</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16634</link>
		<dc:creator>DER Wahlhelfer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Aug 2012 08:00:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrter Johannes, 

Vielen Dank, dass Sie sich auf meine Ausführungen beziehen und insbesondere den letzten Abschnitt, den sie ziemlich unzutreffend als &quot;Schwall allgemeiner Platzhalter&quot; kritisch würdigen. Nun, wenigstens spiegelt dieser &quot;Schwall&quot; Wesentliches und Zutreffendes wider und versucht sich nicht an einem mutigen Paradigmenwechsel, der noch dazu auf nur zum Teil vertretbaren Vorstellungen basiert. Vor allem versuchen sich meine Ausführungen an dem in der Tat schlecht durchdachten Spagat, warum die Abgabe einer Stimme für einen Direktkandidaten &quot;demokratischer&quot; sein soll, weil man aus welchen Gründen auch immer weniger wahrscheinlicher Willkür ausgesetzt sein soll, während die Abgabe der Zweitstimme auf eine im Vorfeld festgelegte Liste einem Opfer der Willkürherrschaft gleichkommen solle - nichts anderes schreibt auch Franz.

Zunächst liegt es mir jedenfalls fern, irgendwen als &quot;medialen Mitläufer ohne Kompetenz&quot; zu qualifizieren. Gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass eben in zahlreichen Foren und Blogs viele ihre Stimmen erheben und nicht etwa auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abstellen und dieses diskutieren, sondern allgemeines oder konkreteres Parteienbashing betreiben. Wer Mitläufer und wer Akteur ist, das wird jede/r für sich selbst beurteilen müssen. 

Ferner handelt auch der Ausgangsartikel &quot;Ein Wahlrechtsurteil und ein paar unangenehme Fragen&quot; nicht von Parteien und derer diskussionswürdigen Problemen, sondern von einem konkreten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Insofern wundert es mich nach wie vor, dass so viel über die Parteien diskutiert wird - noch dazu eben falsch. 

Parteien sind selbstständige oder eigenständige Vereinigungen von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Politische Parteien müssen it dem Parteiengesetz im Einklang stehen, um überhaupt zu Wahlen zugelassen werden zu können. Politische Parteien bilden ihre Wahlkampflisten für die Zweitstimme nicht willkürlich, sondern in letzter Konsequent nach demokratischen Prinzipien - nämlich wenigstens durch ein parteieinternes Abstimmungsverfahren im Anschluss an einen parteiinternen Willensbildungsprozess, idealerweise auch mit umfangreicher Diskussion über die Listen. Drei Parteien lassen sich dabei interessanterweise regelmäßig zum Gespött in der Öffentlichkeit machen (SPD, Die Linke, Die Piraten), die aufgrund ihrer &quot;Unentschlossenheit in Personalfragen&quot; kaum deutlicher aufzeigen, wie wenig &quot;Willkür&quot; die zutreffende Bewertung von partei-internen Prozessen darstellt. 
Im Übrigen missachtet eine Beurteilung, Parteien würden willkürliche &quot;Parteiendemokratur&quot; (Verdacht auf Unwort) betreiben, die Tatsache, dass &quot;die&quot; politischen Parteien in Deutschland weit über eine Million Mitglieder auf sich vereinigen. 

In kurz: Parteien sind nicht Willkürmaschinerien, denen der Wähler hilflos ausgesetzt ist, wenn er in einem hellen Moment demokratischer Freiheit (der Wallakt) ein Kreuz auf einem Blatt Papier macht.

Zudem wird bei all diesem Parteienbashing stets übersehen, dass Parteien nicht in der Bringschuld sind, wenn Veränderungen gewünscht sind. Parteien und unabhängige Direktkandidaten nutzen ihr gutes und verfassungsmäßiges Recht, gewählt werden zu können; sie nutzen nichts weniger als das passive Wahlrecht, das jedem Staatsbürger zusteht. Und sie werden entsprechend durch Wahlen legitimiert, was im Übrigen auch  verfassungsgemäß zu ihrer Unabhängigkeit führt - nämlich in concreto der Unabhängigkeit der Abgeordneten, die die Parteien aufgestellt haben und die vom Wahlvolk durch Wahl bestätigt worden sind.

Wer sich darauf beschränkt, er wolle lieber anders oder etwas anderes wählen, diese Änderung aber nicht selbst aktiv bzw. kreativ betreibt, der muss sich auch die Frage stellen, weshalb er diese Veränderungen nicht betreibt, und sollte sich seiner besonderen Verantwortung bewusst werden. Es ist zwar schön und gut, andere Meinungen und Auffassungen zu hören; nur folgen dann die entsprechenden Taten? Trägt der kritische Äußerer diese Last? Oder wünscht er sich inkonsequenterweise jemand anderes herbei, der seine Herzensangelegenheit erledigen solle? 

Wie dem auch sei ...

Im Übrigen wundere ich mich über Ihre Ausführungen. Denn Sie scheinen meinen &quot;ersten Schwall&quot; nicht in Relation zu Franzens ersten Kommentar gestellt zu haben. Lag auch das &quot;an der Zeit&quot;? Der aufmerksame Vergleich wird auch Ihnen zeigen, dass ich - wenn auch nicht auf alles -, dann doch aber aus Wesentliches Bezug nehme.

Zum Abschluss, um Zweifel auszuräumen: 

Weder bin ich Mitglied einer Partei, noch akzeptiere ich &quot;Parteien&quot; bzw. ihre medial auftretenden &quot;Organen&quot; bedenkenlos. 
Außerdem halte ich Kritik an Parteien für zwingend notwendig.
Allerdings halte ich es für wenig hilfreich, ein stark verkürzendes, die Verfassungswirklichkeit absolut ignorierendes (Vor)Urteil über Parteien als vertretbaren Ansatz zu pflegen. Und nichts weniger ist meine Absicht, wenn ich die Auffassung von Franz, von mir aus in &quot;Schwallen&quot; ablehnend hinterfrage ...

Mit freundlichen Grüßen
DER Wahlhelfer

tl;rd]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Johannes, </p>
<p>Vielen Dank, dass Sie sich auf meine Ausführungen beziehen und insbesondere den letzten Abschnitt, den sie ziemlich unzutreffend als &#8220;Schwall allgemeiner Platzhalter&#8221; kritisch würdigen. Nun, wenigstens spiegelt dieser &#8220;Schwall&#8221; Wesentliches und Zutreffendes wider und versucht sich nicht an einem mutigen Paradigmenwechsel, der noch dazu auf nur zum Teil vertretbaren Vorstellungen basiert. Vor allem versuchen sich meine Ausführungen an dem in der Tat schlecht durchdachten Spagat, warum die Abgabe einer Stimme für einen Direktkandidaten &#8220;demokratischer&#8221; sein soll, weil man aus welchen Gründen auch immer weniger wahrscheinlicher Willkür ausgesetzt sein soll, während die Abgabe der Zweitstimme auf eine im Vorfeld festgelegte Liste einem Opfer der Willkürherrschaft gleichkommen solle &#8211; nichts anderes schreibt auch Franz.</p>
<p>Zunächst liegt es mir jedenfalls fern, irgendwen als &#8220;medialen Mitläufer ohne Kompetenz&#8221; zu qualifizieren. Gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass eben in zahlreichen Foren und Blogs viele ihre Stimmen erheben und nicht etwa auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abstellen und dieses diskutieren, sondern allgemeines oder konkreteres Parteienbashing betreiben. Wer Mitläufer und wer Akteur ist, das wird jede/r für sich selbst beurteilen müssen. </p>
<p>Ferner handelt auch der Ausgangsartikel &#8220;Ein Wahlrechtsurteil und ein paar unangenehme Fragen&#8221; nicht von Parteien und derer diskussionswürdigen Problemen, sondern von einem konkreten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Insofern wundert es mich nach wie vor, dass so viel über die Parteien diskutiert wird &#8211; noch dazu eben falsch. </p>
<p>Parteien sind selbstständige oder eigenständige Vereinigungen von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Politische Parteien müssen it dem Parteiengesetz im Einklang stehen, um überhaupt zu Wahlen zugelassen werden zu können. Politische Parteien bilden ihre Wahlkampflisten für die Zweitstimme nicht willkürlich, sondern in letzter Konsequent nach demokratischen Prinzipien &#8211; nämlich wenigstens durch ein parteieinternes Abstimmungsverfahren im Anschluss an einen parteiinternen Willensbildungsprozess, idealerweise auch mit umfangreicher Diskussion über die Listen. Drei Parteien lassen sich dabei interessanterweise regelmäßig zum Gespött in der Öffentlichkeit machen (SPD, Die Linke, Die Piraten), die aufgrund ihrer &#8220;Unentschlossenheit in Personalfragen&#8221; kaum deutlicher aufzeigen, wie wenig &#8220;Willkür&#8221; die zutreffende Bewertung von partei-internen Prozessen darstellt.<br />
Im Übrigen missachtet eine Beurteilung, Parteien würden willkürliche &#8220;Parteiendemokratur&#8221; (Verdacht auf Unwort) betreiben, die Tatsache, dass &#8220;die&#8221; politischen Parteien in Deutschland weit über eine Million Mitglieder auf sich vereinigen. </p>
<p>In kurz: Parteien sind nicht Willkürmaschinerien, denen der Wähler hilflos ausgesetzt ist, wenn er in einem hellen Moment demokratischer Freiheit (der Wallakt) ein Kreuz auf einem Blatt Papier macht.</p>
<p>Zudem wird bei all diesem Parteienbashing stets übersehen, dass Parteien nicht in der Bringschuld sind, wenn Veränderungen gewünscht sind. Parteien und unabhängige Direktkandidaten nutzen ihr gutes und verfassungsmäßiges Recht, gewählt werden zu können; sie nutzen nichts weniger als das passive Wahlrecht, das jedem Staatsbürger zusteht. Und sie werden entsprechend durch Wahlen legitimiert, was im Übrigen auch  verfassungsgemäß zu ihrer Unabhängigkeit führt &#8211; nämlich in concreto der Unabhängigkeit der Abgeordneten, die die Parteien aufgestellt haben und die vom Wahlvolk durch Wahl bestätigt worden sind.</p>
<p>Wer sich darauf beschränkt, er wolle lieber anders oder etwas anderes wählen, diese Änderung aber nicht selbst aktiv bzw. kreativ betreibt, der muss sich auch die Frage stellen, weshalb er diese Veränderungen nicht betreibt, und sollte sich seiner besonderen Verantwortung bewusst werden. Es ist zwar schön und gut, andere Meinungen und Auffassungen zu hören; nur folgen dann die entsprechenden Taten? Trägt der kritische Äußerer diese Last? Oder wünscht er sich inkonsequenterweise jemand anderes herbei, der seine Herzensangelegenheit erledigen solle? </p>
<p>Wie dem auch sei &#8230;</p>
<p>Im Übrigen wundere ich mich über Ihre Ausführungen. Denn Sie scheinen meinen &#8220;ersten Schwall&#8221; nicht in Relation zu Franzens ersten Kommentar gestellt zu haben. Lag auch das &#8220;an der Zeit&#8221;? Der aufmerksame Vergleich wird auch Ihnen zeigen, dass ich &#8211; wenn auch nicht auf alles -, dann doch aber aus Wesentliches Bezug nehme.</p>
<p>Zum Abschluss, um Zweifel auszuräumen: </p>
<p>Weder bin ich Mitglied einer Partei, noch akzeptiere ich &#8220;Parteien&#8221; bzw. ihre medial auftretenden &#8220;Organen&#8221; bedenkenlos.<br />
Außerdem halte ich Kritik an Parteien für zwingend notwendig.<br />
Allerdings halte ich es für wenig hilfreich, ein stark verkürzendes, die Verfassungswirklichkeit absolut ignorierendes (Vor)Urteil über Parteien als vertretbaren Ansatz zu pflegen. Und nichts weniger ist meine Absicht, wenn ich die Auffassung von Franz, von mir aus in &#8220;Schwallen&#8221; ablehnend hinterfrage &#8230;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
DER Wahlhelfer</p>
<p>tl;rd</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16616</link>
		<dc:creator>Johannes</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Aug 2012 01:24:52 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Kommulieren ist natürlich falsch, Kumulieren muss es heissen. Mea Culpa, liegt wohl an der Zeit.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kommulieren ist natürlich falsch, Kumulieren muss es heissen. Mea Culpa, liegt wohl an der Zeit.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Johannes</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16615</link>
		<dc:creator>Johannes</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Aug 2012 01:16:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr DER Wahlhelfer,

sie stellen den Poster &quot;Franz&quot; als medialen Mitläufer ohne Kompetenz hin. De Facto gehen sie aber nicht auf seine Argumente ein, sondern halten einen Schwall allgemeiner Aussagen. Der Poster bemängelte, dass etablierte Parteien ein sehr großes Werbebudget haben, welches kleinen Parteien fehlt, des Weiteren füge ich mal die 5% Klausel(die nur durch 3 Direktmandate durchbrochen wird) hinzu. Auch äußert sich der Poster dazu, dass Parteien ihre Listen intern aufstellen und damit kein Einfluss von Aussen genommen werden kann. Es ist in der Tat lange Zeit vorher bekannt, wer welchen Stellenplatz auf der Liste hat, allerdings kann der Wähler immer noch nicht aktiv Einfluss nehmen (anders z.B. Hessisches Kommunalwahlrecht mit &quot;Panaschieren und Kommulieren&quot;. Auch beziehen etablierte Parteien staatliche Gelder die neu gegründeten Parteien nicht zustehen. 
Auf diese Fragen gehen sie nicht ein, sondern Verweisen auf Populismus, wie er gerne in Foren von Zeitungen auftritt, wobei immer noch die Frage offen bleibt, warum regen sich so viele Leute auf, wenn doch das Volk entscheidet. ;-) 

MfG 
 Johannes R.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr DER Wahlhelfer,</p>
<p>sie stellen den Poster &#8220;Franz&#8221; als medialen Mitläufer ohne Kompetenz hin. De Facto gehen sie aber nicht auf seine Argumente ein, sondern halten einen Schwall allgemeiner Aussagen. Der Poster bemängelte, dass etablierte Parteien ein sehr großes Werbebudget haben, welches kleinen Parteien fehlt, des Weiteren füge ich mal die 5% Klausel(die nur durch 3 Direktmandate durchbrochen wird) hinzu. Auch äußert sich der Poster dazu, dass Parteien ihre Listen intern aufstellen und damit kein Einfluss von Aussen genommen werden kann. Es ist in der Tat lange Zeit vorher bekannt, wer welchen Stellenplatz auf der Liste hat, allerdings kann der Wähler immer noch nicht aktiv Einfluss nehmen (anders z.B. Hessisches Kommunalwahlrecht mit &#8220;Panaschieren und Kommulieren&#8221;. Auch beziehen etablierte Parteien staatliche Gelder die neu gegründeten Parteien nicht zustehen.<br />
Auf diese Fragen gehen sie nicht ein, sondern Verweisen auf Populismus, wie er gerne in Foren von Zeitungen auftritt, wobei immer noch die Frage offen bleibt, warum regen sich so viele Leute auf, wenn doch das Volk entscheidet. <img src='http://verfassungsblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  </p>
<p>MfG<br />
 Johannes R.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: DER Wahlhelfer</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16576</link>
		<dc:creator>DER Wahlhelfer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jul 2012 10:08:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4358#comment-16576</guid>
		<description><![CDATA[War das nötig? 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Und zwar nicht, weil es das Wahlrecht auf den Kopf stellen wollte, sondern, weil es sich aufgrund von Beschwerden und Anträgen mit diesen Fragen befassen musste. 
Die Frage müsste also eher sein: War es nötig, dass sich Bürger unter Berufung auf ihr grundrechtsgleiches Wahlrecht beschweren und sich Teile des Bundestages zwecks Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht wenden mussten? 

Die Betroffenen sahen es so; nach der rechtlichen Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht also grundsätzlich &quot;nur&quot; seine verfassungsmäßige Aufgabe wahrgenommen und erfüllt. Dabei hat es zu einem Urteil gefunden, das vielleicht schon vor 15 Jahren oder sogar davor hätte fallen müssen, vielleicht auch nur sollen. 

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht einen interessanten Wert in den Raum gestellt: &quot;etwa 15&quot; Überhangmandate sollen die zulässige Obergrenze darstellen. Obgleich das Bundesverfassungsgericht darauf hinweist, dass es diesen Wert nicht abschließend begründen könne, so kommt es doch zu einer beeindruckend klaren und auch nachvollziehbaren Erklärung des Wertes: &quot;etwa 15&quot; entspricht der Hälfte der Anzahl an Mitgliedern, die eine Fraktion im deutschen Bundestag bilden könnten; somit würde eine größere Anzahl von 16 oder mehr Überhangmandaten diesen durch das Mehrheitssystem bestimmten Mitgliedern des Bundestages zu einem erheblichen Gewicht hinsichtlich parlamentarischer Verantwortung und im politischen Willensbildungsprozess verhelfen. Das aber ist einerseits mit dem Grundcharakter des Verhältniswahlsystems und andererseits mit den bis zu 25%igen Abweichungen der Größen der Wahlkreise nicht vereinbar.
Insofern geht es hierbei also nicht bloß um den Erfolgswert von Stimmen, sondern insbesondere auch um Chancengleichheit im passiven Wahlrecht sowie die Gleichbehandlung der gewählten Mitglieder im Bundestag sowie seiner Teile, nämlich der Fraktionen als solchen. 

Was aus dem Urteil nicht eindeutig hervorgeht und deshalb auch in der Medienberichterstattung zu unterschiedlichen Bewertungen geführt hat, ist die Bezugsgröße der &quot;15&quot;. 
Fraglich ist dabei, ob sich dies auf die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundestages bezieht, sodass der deutsche Bundestag unter keinen Umständen mehr als 613 Mitglieder haben dürfte, oder ob die Bezugsgröße die jeweilige Fraktion ist, sodass mit Blick auf den aktuellen Bundestag absolut theoretisch bis zu 75 zusätzliche Überhangmandate möglich und zulässig wären und der Bundestag dementsprechend theoretisch bis zu 673 Mitglieder hätte haben können und dürfen. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist diesbezüglich unscharf.

Das Bundesverfassungsgericht hat früh in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber darüber entscheide, wie und welches Wahlsystem es gesetzlich festlegen wolle. Das Gericht hebt weder das Mehrheits-, noch das Verhältniswahl- oder gar das personalierte Verhältniswahlsystem als besonders bedeutsam hervor. Seine Rechtsprechung im aktuellen Urteil orientiert sich lediglich an dem bestehenden System, dem es systemimmanente Unschärfen zubilligt, sodass sich die Schlussfolgerung des &quot;Charakters der Verhältniswahl&quot; im Urteil an der Situation de lata ausrichtet. Mithin stellt das Bundesverfassungsgericht nicht das Wahlsystem oder das bestehende Wahlrecht als solches in Frage; es hat nur mit Blick auf das bestehende Konzept der personalisierten Verhältniswahl befunden, dass die Anwendung des Ergebnisses der Wahl auf die Zuteilung der Bundestagsmandate mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, da einerseits die Unmittelbarkeit und andererseits die Gleichheit der abgegebenen Wahlstimmen verletzt würden. Deshalb führt das Bundesverfassungsgericht auch aus, dass der Gesetzgeber nachbessern müsse, und gesteht gleichzeitig diesem gleichwohl zu, dass Unschärfen auch zukünftig unvermeidbar sein werden. 

Insofern bedeutet das, dass auch das zukünftige Wahlrecht auf zwei erhebliche Komplikationen hinausläuft: Wie gerecht kann es letztlich mit Blick auf alle Akteure (Inhaber des aktiven und Nutzer des passiven Wahlrechts, der Bundestag, Mandatsinhaber) sein; und wie lässt sich &quot;die 15&quot; lösen? 

Das Urteil in dieser Form ist problematisch; denn es reklamiert die zuletzt gültige Gesetzeslage, ohne aber klare Grenzen für das Erlaubte oder das verfassungsrechtlich Zulässige zu ziehen. Das war vermeidbar, mithin ist dieses Urteil im Grunde &quot;unnötig&quot;, weil es das Notwendige letztlich vermissen lässt. 

Insofern stimmt es mich bedenklich, dass der Präsident des deutschen Bundestages zügig dazu aufrief, dass sich die Parteien über ihre individuellen Grenzen hinaus einigen müssten. Richtiger wäre es gewesen, wenn er gefordert hätte, dass sich der Gesetzgeber auf das Grundgesetz besinnen sollte und sich die Parteien mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Artikel 38 I GG &quot;einigen&quot; sollten.

Abschließend noch ein paar Zeilen zum ersten Kommentar von Franz:
Das Wahlrecht ist weit mehr als bloß die Stimmenabgabe durch Wahlberechtigte. Die Stimmen werden nicht Parteien gegeben, die dann tun und lassen, was sie wollen. Denn ...
Zum einen: Das passive Wahlrecht steht nicht nur Parteien in ihrer jetzigen Konstellation zu, sondern jedem wahlberechtigten Staatsbürger - direkt für Wahlkreise oder indirekt durch Mitgliedschaft in oder Gründung neuer Parteien für die Vorschlagslisten.
Des Weiteren: Außerdem steht lange vor der Abgabe der Wahlstimmen, also lange vor dem eigentlichen Wahlakt durch die wahlberechtigten Staatsbürger fest, wer durch das Wahlergebnis letztlich zum Mandatsträger wird; diese Informationen über die Direkt- und Listenkandidaten sind öffentlich zugänglich. Insofern hat der aktive Wähler die Chance, sich vor Abgabe seiner wertvollen Stimmen sehr bewusst zu werden, wie und wem er seine Stimme gibt ...
Zum anderen: Ihr Kommentar ist einer von so vielen, die ich in den verschiedenen Blogs- und Foren der überregionalen Pressehäuser gelesen habe. Und ich mag diesen Willkürverdacht gegenüber Parteien so nicht stehen lassen, da damit der gesamte Wahlvorgang einerseits sowie der die Wahl vorbereitende Aufwand der politischen, demokratischen Parteien zur Wahrnehmung ihres passiven Wahlrechts unnötig und vor allem inhaltlich völlig falsch verkürzt wird. 
Schließlich und Endlich: Außerdem berücksichtigen Kommentare wie diese weder den Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der verfassungsmäßigen Rolle und Funktion politischer Parteien einerseits sowie den Ton des Urteils, der den Charakter der Verhältniswahl zum Ausgangspunkt der Urteilsbegründung werden lässt.

Mit freundlichen Grüßen
DER Wahlhelfer]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>War das nötig? </p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Und zwar nicht, weil es das Wahlrecht auf den Kopf stellen wollte, sondern, weil es sich aufgrund von Beschwerden und Anträgen mit diesen Fragen befassen musste.<br />
Die Frage müsste also eher sein: War es nötig, dass sich Bürger unter Berufung auf ihr grundrechtsgleiches Wahlrecht beschweren und sich Teile des Bundestages zwecks Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht wenden mussten? </p>
<p>Die Betroffenen sahen es so; nach der rechtlichen Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht also grundsätzlich &#8220;nur&#8221; seine verfassungsmäßige Aufgabe wahrgenommen und erfüllt. Dabei hat es zu einem Urteil gefunden, das vielleicht schon vor 15 Jahren oder sogar davor hätte fallen müssen, vielleicht auch nur sollen. </p>
<p>Dabei hat das Bundesverfassungsgericht einen interessanten Wert in den Raum gestellt: &#8220;etwa 15&#8243; Überhangmandate sollen die zulässige Obergrenze darstellen. Obgleich das Bundesverfassungsgericht darauf hinweist, dass es diesen Wert nicht abschließend begründen könne, so kommt es doch zu einer beeindruckend klaren und auch nachvollziehbaren Erklärung des Wertes: &#8220;etwa 15&#8243; entspricht der Hälfte der Anzahl an Mitgliedern, die eine Fraktion im deutschen Bundestag bilden könnten; somit würde eine größere Anzahl von 16 oder mehr Überhangmandaten diesen durch das Mehrheitssystem bestimmten Mitgliedern des Bundestages zu einem erheblichen Gewicht hinsichtlich parlamentarischer Verantwortung und im politischen Willensbildungsprozess verhelfen. Das aber ist einerseits mit dem Grundcharakter des Verhältniswahlsystems und andererseits mit den bis zu 25%igen Abweichungen der Größen der Wahlkreise nicht vereinbar.<br />
Insofern geht es hierbei also nicht bloß um den Erfolgswert von Stimmen, sondern insbesondere auch um Chancengleichheit im passiven Wahlrecht sowie die Gleichbehandlung der gewählten Mitglieder im Bundestag sowie seiner Teile, nämlich der Fraktionen als solchen. </p>
<p>Was aus dem Urteil nicht eindeutig hervorgeht und deshalb auch in der Medienberichterstattung zu unterschiedlichen Bewertungen geführt hat, ist die Bezugsgröße der &#8220;15&#8243;.<br />
Fraglich ist dabei, ob sich dies auf die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundestages bezieht, sodass der deutsche Bundestag unter keinen Umständen mehr als 613 Mitglieder haben dürfte, oder ob die Bezugsgröße die jeweilige Fraktion ist, sodass mit Blick auf den aktuellen Bundestag absolut theoretisch bis zu 75 zusätzliche Überhangmandate möglich und zulässig wären und der Bundestag dementsprechend theoretisch bis zu 673 Mitglieder hätte haben können und dürfen. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist diesbezüglich unscharf.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat früh in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber darüber entscheide, wie und welches Wahlsystem es gesetzlich festlegen wolle. Das Gericht hebt weder das Mehrheits-, noch das Verhältniswahl- oder gar das personalierte Verhältniswahlsystem als besonders bedeutsam hervor. Seine Rechtsprechung im aktuellen Urteil orientiert sich lediglich an dem bestehenden System, dem es systemimmanente Unschärfen zubilligt, sodass sich die Schlussfolgerung des &#8220;Charakters der Verhältniswahl&#8221; im Urteil an der Situation de lata ausrichtet. Mithin stellt das Bundesverfassungsgericht nicht das Wahlsystem oder das bestehende Wahlrecht als solches in Frage; es hat nur mit Blick auf das bestehende Konzept der personalisierten Verhältniswahl befunden, dass die Anwendung des Ergebnisses der Wahl auf die Zuteilung der Bundestagsmandate mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, da einerseits die Unmittelbarkeit und andererseits die Gleichheit der abgegebenen Wahlstimmen verletzt würden. Deshalb führt das Bundesverfassungsgericht auch aus, dass der Gesetzgeber nachbessern müsse, und gesteht gleichzeitig diesem gleichwohl zu, dass Unschärfen auch zukünftig unvermeidbar sein werden. </p>
<p>Insofern bedeutet das, dass auch das zukünftige Wahlrecht auf zwei erhebliche Komplikationen hinausläuft: Wie gerecht kann es letztlich mit Blick auf alle Akteure (Inhaber des aktiven und Nutzer des passiven Wahlrechts, der Bundestag, Mandatsinhaber) sein; und wie lässt sich &#8220;die 15&#8243; lösen? </p>
<p>Das Urteil in dieser Form ist problematisch; denn es reklamiert die zuletzt gültige Gesetzeslage, ohne aber klare Grenzen für das Erlaubte oder das verfassungsrechtlich Zulässige zu ziehen. Das war vermeidbar, mithin ist dieses Urteil im Grunde &#8220;unnötig&#8221;, weil es das Notwendige letztlich vermissen lässt. </p>
<p>Insofern stimmt es mich bedenklich, dass der Präsident des deutschen Bundestages zügig dazu aufrief, dass sich die Parteien über ihre individuellen Grenzen hinaus einigen müssten. Richtiger wäre es gewesen, wenn er gefordert hätte, dass sich der Gesetzgeber auf das Grundgesetz besinnen sollte und sich die Parteien mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Artikel 38 I GG &#8220;einigen&#8221; sollten.</p>
<p>Abschließend noch ein paar Zeilen zum ersten Kommentar von Franz:<br />
Das Wahlrecht ist weit mehr als bloß die Stimmenabgabe durch Wahlberechtigte. Die Stimmen werden nicht Parteien gegeben, die dann tun und lassen, was sie wollen. Denn &#8230;<br />
Zum einen: Das passive Wahlrecht steht nicht nur Parteien in ihrer jetzigen Konstellation zu, sondern jedem wahlberechtigten Staatsbürger &#8211; direkt für Wahlkreise oder indirekt durch Mitgliedschaft in oder Gründung neuer Parteien für die Vorschlagslisten.<br />
Des Weiteren: Außerdem steht lange vor der Abgabe der Wahlstimmen, also lange vor dem eigentlichen Wahlakt durch die wahlberechtigten Staatsbürger fest, wer durch das Wahlergebnis letztlich zum Mandatsträger wird; diese Informationen über die Direkt- und Listenkandidaten sind öffentlich zugänglich. Insofern hat der aktive Wähler die Chance, sich vor Abgabe seiner wertvollen Stimmen sehr bewusst zu werden, wie und wem er seine Stimme gibt &#8230;<br />
Zum anderen: Ihr Kommentar ist einer von so vielen, die ich in den verschiedenen Blogs- und Foren der überregionalen Pressehäuser gelesen habe. Und ich mag diesen Willkürverdacht gegenüber Parteien so nicht stehen lassen, da damit der gesamte Wahlvorgang einerseits sowie der die Wahl vorbereitende Aufwand der politischen, demokratischen Parteien zur Wahrnehmung ihres passiven Wahlrechts unnötig und vor allem inhaltlich völlig falsch verkürzt wird.<br />
Schließlich und Endlich: Außerdem berücksichtigen Kommentare wie diese weder den Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der verfassungsmäßigen Rolle und Funktion politischer Parteien einerseits sowie den Ton des Urteils, der den Charakter der Verhältniswahl zum Ausgangspunkt der Urteilsbegründung werden lässt.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
DER Wahlhelfer</p>
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		<title>Von: schorsch</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16484</link>
		<dc:creator>schorsch</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jul 2012 20:58:09 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[ups. dass  die zweckehe nur vorübergehend dazu dienen sollte, die überhangmandate abzuschaffen, hab ich überlesen. trotzdem (oder erst recht?) scheint mir das eine merkwürdige lösung. kreisverbände deutschlands vereinigt euch! vergesst den zwist für ein paar wochen - wir machen die merkel platt.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ups. dass  die zweckehe nur vorübergehend dazu dienen sollte, die überhangmandate abzuschaffen, hab ich überlesen. trotzdem (oder erst recht?) scheint mir das eine merkwürdige lösung. kreisverbände deutschlands vereinigt euch! vergesst den zwist für ein paar wochen &#8211; wir machen die merkel platt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: schorsch</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16483</link>
		<dc:creator>schorsch</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jul 2012 20:54:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@Max Steinbeis
Naja, das erscheint mir dann wirklich annähernd absurd. Zwischen den anderen Parteien bestehen dann doch gewisse inhaltliche Differenzen. Es ist weder mir noch denen egal, welche Nicht-Unions-Option gewählt wird/ich wähle. Und andersherum kann man dreien der anderen Parteien ja durchaus auch Ambitionen nachsagen, mit der Union zusammenzugehen. Was freilich nicht heißt, dass man auch deren Direktkandidaten wählen kann - damit die Union dann mit einer der anderen beiden Optionen in die Flitterwochen fährt.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Max Steinbeis<br />
Naja, das erscheint mir dann wirklich annähernd absurd. Zwischen den anderen Parteien bestehen dann doch gewisse inhaltliche Differenzen. Es ist weder mir noch denen egal, welche Nicht-Unions-Option gewählt wird/ich wähle. Und andersherum kann man dreien der anderen Parteien ja durchaus auch Ambitionen nachsagen, mit der Union zusammenzugehen. Was freilich nicht heißt, dass man auch deren Direktkandidaten wählen kann &#8211; damit die Union dann mit einer der anderen beiden Optionen in die Flitterwochen fährt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: Franz</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/ein-wahlrechtsurteil-und-ein-paar-unangenehme-fragen/#comment-16435</link>
		<dc:creator>Franz</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jul 2012 00:47:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hitler kam auch per Mehrheitswahl an die Macht! 
Aber Geschichte wird gerne vergessen, wenn es um Macht geht! 
Das GG ist in überwiegenden Teilen, das genialste was ich gelesen habe, die Gründungsväter hatten damals zu Recht ein Misstrauen ggü. dem Volk, aber das Volk ist erwachsen! Muss die Verfassung nicht auch Wachsen? Die Ewigkeitsklausel schützt uns vor dem schlimmsten, ein geniales Teil, aber ist es nicht Zeit, das Volk erwachsen werden zu Lassen ? Dumme, können auch Politiker sein, denn sie entstammen dem Volk ;-)

MfG
Ein Bürger]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hitler kam auch per Mehrheitswahl an die Macht!<br />
Aber Geschichte wird gerne vergessen, wenn es um Macht geht!<br />
Das GG ist in überwiegenden Teilen, das genialste was ich gelesen habe, die Gründungsväter hatten damals zu Recht ein Misstrauen ggü. dem Volk, aber das Volk ist erwachsen! Muss die Verfassung nicht auch Wachsen? Die Ewigkeitsklausel schützt uns vor dem schlimmsten, ein geniales Teil, aber ist es nicht Zeit, das Volk erwachsen werden zu Lassen ? Dumme, können auch Politiker sein, denn sie entstammen dem Volk <img src='http://verfassungsblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>MfG<br />
Ein Bürger</p>
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