04 January 2010

ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung

Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um Koch, Brender und das ZDF gegrübelt, wie dieser verfassungsrechtlich ziemlich offenkundig zum Himmel stinkende Fall nach Karlsruhe kommen soll.

Das schien gar nicht so einfach: Dem normalen Fernsehzuschauer fehlt der nötige Rechtsanspruch, in welchem ihn politisch beeinflusste Personalentscheidungen beeinträchtigen könnten. Dem ZDF fehlen die nötigen Eier. Und den Grünen fehlen offenbar die nötigen Verbündeten im Bundestag, um das Quorum für einen Normenkontrollantrag zu erreichen.

Jetzt scheint der Rostocker Medienrechtler Hubertus Gersdorf aber einen Weg gefunden zu haben, eine verfassungsrichterliche Klärung zu erzwingen: Indem er einfach seine GEZ-Gebühren nicht mehr zahlt. Soll das ZDF doch klagen, so sein Kalkül. Am Ende des Instanzenzugs steht der Weg nach Karlsruhe offen, und dort wird man schon einen Weg finden, bei der Gelegenheit die Frage der Staatsnähe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitzubeantworten.

Die materiellen Fragen mal beiseite – irre ich mich oder nehmen solche inszenierten Verfahren zur Klärung rechtspolitisch umstrittener Fragen zu? Das Mangold-Urteil des EuGH kommt einem natürlich gleich in den Sinn, wo zwei Rechtsanwälte so taten, als würden sie einander wegen ihres Alters diskriminieren, nur um in Luxemburg die EG-Rechtswidrigkeit von Altersdiskriminierung feststellen lassen zu können – bekanntlich mit ziemlich desaströsen Folgen (wofür die beiden Rechtsanwälte nichts können).

In den USA gibt es das öfter, dass politisch motivierte Versuche, das Recht umzugestalten, sich hinter vermeintlichen Grundrechtsklagen Einzelner verstecken, zuletzt etwa die von der Waffenindustrie betriebenen Second-Amendment-Klagen gegen die Regulierung des Waffenbesitzes. Aber das ist nicht ganz vergleichbar mit Inszenierungen, wo bewusst ein Verwaltungsakt oder ein Urteil provoziert wird, um eine politisch umstrittene Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Ich will ja nicht spießig sein. Aber ist das in Ordnung, auf diese Weise die Justiz politisch zu instrumentalisieren? Zumal in diesem speziellen Fall womöglich ohnehin schon von allen Seiten inszeniert wird, dass einem der Kopf schwirrt. Was, wenn der Professor Gersdorf in dieser Inszenierung nicht Regisseur, sondern Marionette wäre? Wolfgang Hoffmann-Riem, soeben aus dem Ersten Senat ausgeschieden und in punkto Medienrecht mit wahrhaftig allen Hunden gehetzt, hat öffentlich den Verdacht geäußert, Koch habe mit der Brender-Nummer nichts anderes im Sinn gehabt, als einen Prozess in Karlsruhe zu provozieren, samt Urteil, in dem die Richter der Politik den Rundfunkstaatsvertrag um die Ohren hauen – auf dass diese dann in aller Ruhe sich einen neuen Staatsvertrag zimmern kann, bei dem das ZDF unterm Strich bestimmt nicht besser weg kommt, aber niemand kann behaupten, die Politik sei schuld.

Was wäre das? Ein Stück aus dem Kasperltheater.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung, VerfBlog, 2010/1/04, https://verfassungsblog.de/zdfverfassungsurteil-durch-staatsrechtsprofessorale-aufopferung/, DOI: 10.17176/20181008-151307-0.

4 Comments

  1. Stadler Mon 4 Jan 2010 at 21:47 - Reply

    Das Problem scheint mir zu sein, dass die Politik immer öfter (offensichtlich) verfassungswidrig agiert, was die Notwendigkeit von Korrekturen durch das Verfassungsgericht erhöht.

  2. […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Thomas Stadler, Maximilian Steinbeis erwähnt. Maximilian Steinbeis sagte: ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung: Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um K.. http://bit.ly/8OktKd […]

  3. Dietrich Herrmann Mon 4 Jan 2010 at 23:12 - Reply

    Vorweg:
    Nein, Herr Stadler, man kann gewiss nicht davon sprechen, dass die Politik immer öfter verfassungswidrig agiere. Eher ist unser Verständnis davon, was die Schranke der Verfassungswidrigkeit ausmacht, immer feiner geworden. Nicht jedes Fehlurteil, nicht jede politische Fehlentscheidung ist verfassungswidrig.

    Zur Sache:
    Nicht jede Angelegenheit muss in Karlsruhe entschieden werden – es wäre oft besser, die gesellschaftlichen und politischen Akteure rängen sich zu Kompromissen durch, die einen Gang nach Karlsruhe entbehrlich erscheinen lassen.

    Mal angenommen, der Fall käme – auf die eine oder andere Weise – tatsächlich nach Karlsruhe: Die mögen zwar den konkreten Fall entscheiden können, ggf. die konkrete Regelung der Zusammensetzung einzelner ZDF-Gremien. Das Problem, der Streit um den Einfluss von Parteien auf Medien, bliebe uns voraussichtlich erhalten.

    Ich glaube übrigens nicht, dass es saubere und unsaubere Wege zum Bundesverfassungsgericht gibt. Das BVerfG hat, wenn es ihm zu bunt wurde, selbst einen Riegel vorgeschoben – Vgl. Plenargutachten Heuß Dez. 1952 http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv002079.html . Alles eine ziemlich verworrene Angelegenheit. Wenn jemand meint, Politiker seien heute viel zerstrittener als früher, möge er etwa Darstellungen über diese Episode bei Heinz Laufer oder Arnulf Baring lesen. Die Herrschaften gingen gar nicht zimperlich miteinander um.
    Die damaligen Anträge der Regierungsparteien und des Bundespräsidenten Heuß einerseits und der SPD andererseits waren allesamt nicht in Ordnung, wenn man Ihre Maßstäbe anlegen wollte, aber die Karlsruher haben sich ganz gut aus der Affäre gezogen (nicht leicht angesichts von 24 (!) Richtern, die sich kaum kannten, im Plenum).

    Auf heute übertragen: Warten wir es mal ab. Wenn Grüne und Linkspartei geschickt agieren, sollten sie die fehlenden 12 Unterschriften organisieren können. Der Rostocker Rechtsprofessor hingegen muss mit einer saftigen Strafe rechnen, wenn er Pech hat – ich würde auf Nichtzulassung seiner Beschwerde tippen.

  4. uberVU - social comments Fri 8 Jan 2010 at 11:44 - Reply

    Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Twitter by RAStadler: RT @MaxSteinbeis ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung http://bit.ly/8OktKd

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