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	<title>Kommentare zu: Großbritannien lehnt sich gegen EGMR auf</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>Von: Neue Grundrechte für Großbritannien?</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-37219</link>
		<dc:creator>Neue Grundrechte für Großbritannien?</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Dec 2012 16:29:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] Zum einen ist da der permanente Ärger vieler Briten über den EGMR und seine Rechtsprechung (hier schon öfter [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Zum einen ist da der permanente Ärger vieler Briten über den EGMR und seine Rechtsprechung (hier schon öfter [...]</p>
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		<title>Von: Verfassungsblog &#8250; Wahlrecht für Gefangene: EGMR will die Wogen glätten</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-11381</link>
		<dc:creator>Verfassungsblog &#8250; Wahlrecht für Gefangene: EGMR will die Wogen glätten</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 May 2012 19:15:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] EGMR liegt, wie hier und anderenorts schon ad nauseam berichtet, im Streit mit den Briten, weil dort manches Urteil aus Straßburg als übergriffig und unsensibel [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] EGMR liegt, wie hier und anderenorts schon ad nauseam berichtet, im Streit mit den Briten, weil dort manches Urteil aus Straßburg als übergriffig und unsensibel [...]</p>
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		<title>Von: Verfassungsblog &#8250; EGMR sendet Friedenssignal nach London</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-3691</link>
		<dc:creator>Verfassungsblog &#8250; EGMR sendet Friedenssignal nach London</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 11:22:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] gemacht hätten: Diese weltfremden Richter in Straßburg, nicht nur zwingen sie uns, verurteilten Axtmördern die bürgerlichen Ehrenrechte zu gewähren, sondern sie hindern uns auch noch daran, Verbrecher zu [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] gemacht hätten: Diese weltfremden Richter in Straßburg, nicht nur zwingen sie uns, verurteilten Axtmördern die bürgerlichen Ehrenrechte zu gewähren, sondern sie hindern uns auch noch daran, Verbrecher zu [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Verfassungsblog &#8250; Warum die britische &#8220;Bill of Rights&#8221;-Diskussion uns alle angeht</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-3533</link>
		<dc:creator>Verfassungsblog &#8250; Warum die britische &#8220;Bill of Rights&#8221;-Diskussion uns alle angeht</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 17:02:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] Aber das stimmt so eigentlich schon lange nicht mehr: Es gibt das EU-Recht, das Anwendungsvorrang beansprucht. Und es gibt die Europäische Menschenrechtskonvention. Über die wacht der EGMR, und wenn das Parlament zu Westminster etwas beschließt, was die Menschenrechte verletzt, dann wird es in Straßburg verurteilt. Was gar nicht selten vorkommt. [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Aber das stimmt so eigentlich schon lange nicht mehr: Es gibt das EU-Recht, das Anwendungsvorrang beansprucht. Und es gibt die Europäische Menschenrechtskonvention. Über die wacht der EGMR, und wenn das Parlament zu Westminster etwas beschließt, was die Menschenrechte verletzt, dann wird es in Straßburg verurteilt. Was gar nicht selten vorkommt. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Verfassungsblog &#8250; Das Würgen der Briten an der Menschenrechtskonvention</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-3164</link>
		<dc:creator>Verfassungsblog &#8250; Das Würgen der Briten an der Menschenrechtskonvention</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 12:15:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] langem bekannt: Immer noch würgt das britische Parlament an der Kröte, die ihr der EGMR im Fall Hirst zu schlucken gegeben hat &#8211; jenem in UK heftigst umstrittenen Urteil, wonach die britischen [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] langem bekannt: Immer noch würgt das britische Parlament an der Kröte, die ihr der EGMR im Fall Hirst zu schlucken gegeben hat &#8211; jenem in UK heftigst umstrittenen Urteil, wonach die britischen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Wahlrechtsauschluss durch Richterspruch &#187; ViaJura</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-2471</link>
		<dc:creator>Wahlrechtsauschluss durch Richterspruch &#187; ViaJura</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 17:29:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] eine europäische Perspektive sei auch auf den Verfassungsblog [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] eine europäische Perspektive sei auch auf den Verfassungsblog [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Sarton</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-2136</link>
		<dc:creator>Sarton</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 14:37:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[(In Deutschland ist der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht übrigens nur bei bestimmten politischen Straftaten möglich.)]
Sowas, ca 10% de Bürger haben in Deutschland kein Wahlrecht, es sind wahrscheinlich Straftäter die nichts tun um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu kaufen und somit sich politisch sehr unkorrekt verhalten.
Was sagt die Charta der Grundrechte der Europäische Union (ERLÄUTERUNGEN  ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE (2007/C 303/02)) ?
-----
schließlich können die Unionsbürgerinnen und -bürger im Anwendungsbereich des Unionsrechts wegen des Verbots jeglicher Diskriminierung aufgrund der Nationalität nicht als Ausländer angesehen werden. Die in Artikel 16 EMRK vorgesehenen Beschränkungen der Rechte ausländischer Personen finden daher in diesem Rahmen auf die Unionsbürgerinnen und -bürger keine Anwendung.
-----
Wenn ich dies Lese frage ich mich was meine Daten bei der AZR (Ausländer Zentral Register) zu suchen haben und warum die Ausländer Behörde für mich zuständig ist.

Aus den Urteil des EUGH:
-----
Jedenfalls lassen sich die Speicherung und Verarbeitung von namentlich genannte Personen betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen eines Registers wie des Ausländerzentralregisters zu statistischen Zwecken nicht als erforderlich im Sinne von Art. 7 Buchst. e der Richtlinie 95/46 ansehen.

Art. 12 Abs. 1 EG ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Bekämpfung der Kriminalität ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu errichten, das nur Unionsbürger erfasst, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.
-----]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[(In Deutschland ist der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht übrigens nur bei bestimmten politischen Straftaten möglich.)]<br />
Sowas, ca 10% de Bürger haben in Deutschland kein Wahlrecht, es sind wahrscheinlich Straftäter die nichts tun um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu kaufen und somit sich politisch sehr unkorrekt verhalten.<br />
Was sagt die Charta der Grundrechte der Europäische Union (ERLÄUTERUNGEN  ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE (2007/C 303/02)) ?<br />
&#8212;&#8211;<br />
schließlich können die Unionsbürgerinnen und -bürger im Anwendungsbereich des Unionsrechts wegen des Verbots jeglicher Diskriminierung aufgrund der Nationalität nicht als Ausländer angesehen werden. Die in Artikel 16 EMRK vorgesehenen Beschränkungen der Rechte ausländischer Personen finden daher in diesem Rahmen auf die Unionsbürgerinnen und -bürger keine Anwendung.<br />
&#8212;&#8211;<br />
Wenn ich dies Lese frage ich mich was meine Daten bei der AZR (Ausländer Zentral Register) zu suchen haben und warum die Ausländer Behörde für mich zuständig ist.</p>
<p>Aus den Urteil des EUGH:<br />
&#8212;&#8211;<br />
Jedenfalls lassen sich die Speicherung und Verarbeitung von namentlich genannte Personen betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen eines Registers wie des Ausländerzentralregisters zu statistischen Zwecken nicht als erforderlich im Sinne von Art. 7 Buchst. e der Richtlinie 95/46 ansehen.</p>
<p>Art. 12 Abs. 1 EG ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Bekämpfung der Kriminalität ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu errichten, das nur Unionsbürger erfasst, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.<br />
&#8212;&#8211;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Schwienetünnis</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-2116</link>
		<dc:creator>Schwienetünnis</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 08:07:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die jüngsten Entscheidungen des EGMR zeigen doch recht eindrucksvoll, dass man eben nicht ohne weiteres vorhersehen kann, welchem Inhalt der EMRK und welchen Entscheidungen des EGMR man sich da unterwerfen wird. Selbst wenn man etwa um die &quot;völkerrechtsfreundliche Auslegung&quot; der eigenen Verfassung und des übrigen eigenen Rechts bemüht ist, kann man da in kaum lösbare Probleme geraten (Sicherungsverwahrung - BRD - BVerfG).

Aber die EMRK steht auch dann nicht auf dem Spiel, wenn GB sie in ihrer durch den EGMR festgestellten und damit für die Konventionsstaaten verbindlichen Bedeutung wiederholt verletzt und die Verletzung bewusst nicht abstellt. Vielmehr muss der EGMR dann die konventionsrechtlichen Konsequenzen aus der Verletzung zu Lasten GBs ziehen. Die Verschärfung des Tons der Entscheidungsgründe ist schließlich nicht die letzte Eskalationsstufe, man kann auch an Entschädigungen in ansteigender Höhe denken.

Allerdings sollte der EGMR andererseits auf die Akzeptanz seiner Entscheidungen bedacht sein, will er nicht einen über den Einzelfall hinausgehenden Konflikt mit einer Vielzahl von Konventionsstaaten und damit die eigene Durchsetzungskraft riskieren. Vielleicht wirkt das Verhalten GBs insofern ein wenig heilsam und führt dem EGMR die Grenzen der Akzeptanz vor Augen, die in letzter Zeit ein wenig zu sehr in den Hintergrund getreten sind.

Für Dramatik ist jedenfalls mit Blick auf den Gegenstand des Konflikts und die noch offenstehenden Lösungsmöglichkeiten kein Raum!]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die jüngsten Entscheidungen des EGMR zeigen doch recht eindrucksvoll, dass man eben nicht ohne weiteres vorhersehen kann, welchem Inhalt der EMRK und welchen Entscheidungen des EGMR man sich da unterwerfen wird. Selbst wenn man etwa um die &#8220;völkerrechtsfreundliche Auslegung&#8221; der eigenen Verfassung und des übrigen eigenen Rechts bemüht ist, kann man da in kaum lösbare Probleme geraten (Sicherungsverwahrung &#8211; BRD &#8211; BVerfG).</p>
<p>Aber die EMRK steht auch dann nicht auf dem Spiel, wenn GB sie in ihrer durch den EGMR festgestellten und damit für die Konventionsstaaten verbindlichen Bedeutung wiederholt verletzt und die Verletzung bewusst nicht abstellt. Vielmehr muss der EGMR dann die konventionsrechtlichen Konsequenzen aus der Verletzung zu Lasten GBs ziehen. Die Verschärfung des Tons der Entscheidungsgründe ist schließlich nicht die letzte Eskalationsstufe, man kann auch an Entschädigungen in ansteigender Höhe denken.</p>
<p>Allerdings sollte der EGMR andererseits auf die Akzeptanz seiner Entscheidungen bedacht sein, will er nicht einen über den Einzelfall hinausgehenden Konflikt mit einer Vielzahl von Konventionsstaaten und damit die eigene Durchsetzungskraft riskieren. Vielleicht wirkt das Verhalten GBs insofern ein wenig heilsam und führt dem EGMR die Grenzen der Akzeptanz vor Augen, die in letzter Zeit ein wenig zu sehr in den Hintergrund getreten sind.</p>
<p>Für Dramatik ist jedenfalls mit Blick auf den Gegenstand des Konflikts und die noch offenstehenden Lösungsmöglichkeiten kein Raum!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: mupan</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-2102</link>
		<dc:creator>mupan</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 20:18:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Als an Menschenrechtsfragen interessierter juristischer Laie frage ich mich, was ich davon halten soll: Man sollte doch davon ausgehen, dass GB wusste, was es tat, als es sich dem EGMR unterwarf. Wenn später Zweifel bestehen, dann ist es völlig daneben, sich bei einzelnen Entscheidungen, die einem nicht passen, wie ein bockiges Kind zu benehmen. Sollen sie Korrekturen des Staatsvertrags oder was dem EGMR zu Grunde liegt, betreiben, aber bis dahin haben sie sich auf das Spiel eingelassen. Es ist ja auch nicht so, als würde der EGMR etwas Albernes fordern, die inhaftierten Staatsbürger sollen ja nicht ihren Gefängsnisdirektor abwählen dürfen (hat aber auch was, der Gedanke). Das Aberkennen des Grundrechts des Wählens im Einzelfall ist m.W. in Deutschland aus guten Gründen jedenfalls temporär möglich, nach meiner Einschätzung soll(te) hier doch nur der Automatismus abgeschafft werden, dass kein Strafgefangener wählen darf. Die Entscheidung dagegen ist eine rein machtpolitisch motivierte und hat meiner Ansicht nach nichts mit demokratischer Emanzipation zu tun, @hm.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als an Menschenrechtsfragen interessierter juristischer Laie frage ich mich, was ich davon halten soll: Man sollte doch davon ausgehen, dass GB wusste, was es tat, als es sich dem EGMR unterwarf. Wenn später Zweifel bestehen, dann ist es völlig daneben, sich bei einzelnen Entscheidungen, die einem nicht passen, wie ein bockiges Kind zu benehmen. Sollen sie Korrekturen des Staatsvertrags oder was dem EGMR zu Grunde liegt, betreiben, aber bis dahin haben sie sich auf das Spiel eingelassen. Es ist ja auch nicht so, als würde der EGMR etwas Albernes fordern, die inhaftierten Staatsbürger sollen ja nicht ihren Gefängsnisdirektor abwählen dürfen (hat aber auch was, der Gedanke). Das Aberkennen des Grundrechts des Wählens im Einzelfall ist m.W. in Deutschland aus guten Gründen jedenfalls temporär möglich, nach meiner Einschätzung soll(te) hier doch nur der Automatismus abgeschafft werden, dass kein Strafgefangener wählen darf. Die Entscheidung dagegen ist eine rein machtpolitisch motivierte und hat meiner Ansicht nach nichts mit demokratischer Emanzipation zu tun, @hm.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: hm</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/grobritannien-lehnt-sich-gegen-egmr-auf/#comment-2088</link>
		<dc:creator>hm</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 09:01:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das ist völlig richtig: Die EMRK mit einem Gerichtshof, der über die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards wacht, ist (/war/wäre?) eine gute und wichtige Sache. Leider formt der EGMR die Konvention zu etwas anderem um, und das macht er auch nicht einmal gut. Wenn Deutschland und das Vereinigte Königreich anfangen, Urteile nicht umzusetzen, können sie auch Russland und der Ukraine nicht vorwerfen, wenn diese die EMRK missachten: Ja, das ist zutreffend und sehr bedauerlich. Wir sind uns ja auch einig, dass das ganze zum Heulen ist (nur nicht, welche Stelle genau).

Wenn ein Gericht, das keine juristische Kontrollinstanz über sich hat, sich nicht ausreichend an seine Rechtsgrundlagen gebunden fühlt, dann kann man dagegen eben rechtlich nichts tun, sondern nur politisch. Indem man aufhört, seine Urteile immer zu beachten. Ja, das zerstört die Autorität des Gerichts und mit einiger Wahrscheinlichkeit auch die der Rechtsordnung, die das Gericht wahren sollte. Das ist dann schlimm, aber eben der einzige Weg (außer die Rechtsgrundlagen zu ändern, was hier die Autorität des bisherigen Gerichtshofes ebenfalls zerstören müsste, aber immerhin die EMRK retten könnte). Weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der EGMR sich von selbst auf seine Kernaufgaben zurück besinnen will, ist es der richtige Weg und aus meiner Sicht inzwischen das geringere Übel. Die Demokratie ist wichtig und muss auch gegen Wohlmeinende verteidigt werden.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist völlig richtig: Die EMRK mit einem Gerichtshof, der über die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards wacht, ist (/war/wäre?) eine gute und wichtige Sache. Leider formt der EGMR die Konvention zu etwas anderem um, und das macht er auch nicht einmal gut. Wenn Deutschland und das Vereinigte Königreich anfangen, Urteile nicht umzusetzen, können sie auch Russland und der Ukraine nicht vorwerfen, wenn diese die EMRK missachten: Ja, das ist zutreffend und sehr bedauerlich. Wir sind uns ja auch einig, dass das ganze zum Heulen ist (nur nicht, welche Stelle genau).</p>
<p>Wenn ein Gericht, das keine juristische Kontrollinstanz über sich hat, sich nicht ausreichend an seine Rechtsgrundlagen gebunden fühlt, dann kann man dagegen eben rechtlich nichts tun, sondern nur politisch. Indem man aufhört, seine Urteile immer zu beachten. Ja, das zerstört die Autorität des Gerichts und mit einiger Wahrscheinlichkeit auch die der Rechtsordnung, die das Gericht wahren sollte. Das ist dann schlimm, aber eben der einzige Weg (außer die Rechtsgrundlagen zu ändern, was hier die Autorität des bisherigen Gerichtshofes ebenfalls zerstören müsste, aber immerhin die EMRK retten könnte). Weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der EGMR sich von selbst auf seine Kernaufgaben zurück besinnen will, ist es der richtige Weg und aus meiner Sicht inzwischen das geringere Übel. Die Demokratie ist wichtig und muss auch gegen Wohlmeinende verteidigt werden.</p>
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