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	<title>Kommentare zu: Mamis Wahlfreiheit und die Bundeseinheitlichkeit der Lebensverhältnisse</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>Von: Oliver García</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/mamis-wahlfreiheit-und-die-bundeseinheitlichkeit-der-lebensverhltnisse/#comment-12969</link>
		<dc:creator>Oliver García</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 15:00:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Sündenfall war bereits die Jugendhilfe-Entscheidung des BVerfG von 1967 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvF%203/62), in der das Gericht - mit denkbar knapper Stimmenmehrheit - unter &quot;öffentliche Fürsorge&quot; (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) alles für subsumierbar erklärt hat, was positive soziale Effekte hervorbringen kann. Aus dem Kompetenztitel, mit dem ja eigentlich Sozialhilfe gemeint war, war ein Gummiparagraph geworden.

Mit diesem Verständnis gibt es kein Halten mehr. Der Kompetenztitel ist &quot;Mädchen für alles&quot; (beispielsweise für die Medienzensur - &quot;Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften&quot; - und für Warnungen der Bundesregierung gegen Sekten).

Mit der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG läßt sich da nur noch punktuell bremsen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sündenfall war bereits die Jugendhilfe-Entscheidung des BVerfG von 1967 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvF%203/62" rel="nofollow">http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvF%203/62</a>), in der das Gericht &#8211; mit denkbar knapper Stimmenmehrheit &#8211; unter &#8220;öffentliche Fürsorge&#8221; (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) alles für subsumierbar erklärt hat, was positive soziale Effekte hervorbringen kann. Aus dem Kompetenztitel, mit dem ja eigentlich Sozialhilfe gemeint war, war ein Gummiparagraph geworden.</p>
<p>Mit diesem Verständnis gibt es kein Halten mehr. Der Kompetenztitel ist &#8220;Mädchen für alles&#8221; (beispielsweise für die Medienzensur &#8211; &#8220;Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften&#8221; &#8211; und für Warnungen der Bundesregierung gegen Sekten).</p>
<p>Mit der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG läßt sich da nur noch punktuell bremsen.</p>
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		<title>Von: RA Munzinger</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/mamis-wahlfreiheit-und-die-bundeseinheitlichkeit-der-lebensverhltnisse/#comment-12961</link>
		<dc:creator>RA Munzinger</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 13:44:17 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Möglicherweise steckt hinter dem Betreuungsgeld ja ein genialer Plan. Was sind denn schon 150,00 € im Monat für die Nichtinanspruchnahme eines Betreuungsplatzes, der den Staat (hier die Bundesländer) pro Monat zwischen 600,00 und 800,00 € kosten würde? Schließlich ist es offenkundig, dass der gesetzlich verbürgte Rechtsanspruch die staatlichen Ressourcen sprengen wird.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Möglicherweise steckt hinter dem Betreuungsgeld ja ein genialer Plan. Was sind denn schon 150,00 € im Monat für die Nichtinanspruchnahme eines Betreuungsplatzes, der den Staat (hier die Bundesländer) pro Monat zwischen 600,00 und 800,00 € kosten würde? Schließlich ist es offenkundig, dass der gesetzlich verbürgte Rechtsanspruch die staatlichen Ressourcen sprengen wird.</p>
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