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	<title>Kommentare zu: Religion vor Recht? Recht vor Religion?</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>Von: Ein Leser</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-41226</link>
		<dc:creator>Ein Leser</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jan 2013 18:44:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Was mir völlig fehlt, ist die Einbeziehung des Art. 3 GG, der die Ungleichbehandlung aufgrund u.a. des Geschlechts verbietet.
Weibliche Beschneidung ist vollständig verboten, männliche hingegen soll legalisiert werden. Wie soll das kompatibel sein?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was mir völlig fehlt, ist die Einbeziehung des Art. 3 GG, der die Ungleichbehandlung aufgrund u.a. des Geschlechts verbietet.<br />
Weibliche Beschneidung ist vollständig verboten, männliche hingegen soll legalisiert werden. Wie soll das kompatibel sein?</p>
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	<item>
		<title>Von: Verfassungsblog - on matters constitutional - Menschenrechte als potenzielles Antisemiten-Tool? - Verfassungsblog</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-21994</link>
		<dc:creator>Verfassungsblog - on matters constitutional - Menschenrechte als potenzielles Antisemiten-Tool? - Verfassungsblog</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Nov 2012 10:30:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] Positionen wie die des Kölner Landgerichts in punkto Kriminalisierung der Beschneidung und seiner strafrechtswissenschaftlichen [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Positionen wie die des Kölner Landgerichts in punkto Kriminalisierung der Beschneidung und seiner strafrechtswissenschaftlichen [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ulrics</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15971</link>
		<dc:creator>ulrics</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jul 2012 05:22:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zum dem Thema Gebot aus dem Buch Mose. Es gibt da noch einen weiteren Teil zu, den anscheinend die meisten übersehen wollen.

Es steht geschrieben im 5. Buch Mose Dtn 10,16: &quot;Ihr sollt die Vorhaut eures Herzens beschneiden und nicht länger halsstarrig sein.&quot; Ist doch wohl recht eindeutig.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum dem Thema Gebot aus dem Buch Mose. Es gibt da noch einen weiteren Teil zu, den anscheinend die meisten übersehen wollen.</p>
<p>Es steht geschrieben im 5. Buch Mose Dtn 10,16: &#8220;Ihr sollt die Vorhaut eures Herzens beschneiden und nicht länger halsstarrig sein.&#8221; Ist doch wohl recht eindeutig.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: uggel</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15895</link>
		<dc:creator>uggel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jul 2012 16:45:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@bitiu

Hallo bitiu,

hier ist ein aktueller Bericht ,der sich mit der juristischen Frage auseinandersetzt. 
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/beschneidung-ein-plaedoyer-fuer-das-grundgesetz-von-bettina-roehl-a-845502.html]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@bitiu</p>
<p>Hallo bitiu,</p>
<p>hier ist ein aktueller Bericht ,der sich mit der juristischen Frage auseinandersetzt.<br />
<a href="http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/beschneidung-ein-plaedoyer-fuer-das-grundgesetz-von-bettina-roehl-a-845502.html" rel="nofollow">http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/beschneidung-ein-plaedoyer-fuer-das-grundgesetz-von-bettina-roehl-a-845502.html</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: uggel</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15839</link>
		<dc:creator>uggel</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 12:38:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4207#comment-15839</guid>
		<description><![CDATA[@bitiu

Hallo bitiu,

meine Mutter ist Rechtsanwältin, und sie sagt, dass zurzeit kein Arzt eine Beschneidung durchführen wird, da zu dem jetzigen Zeitpunkt die Beschneidung gesetzeswidrig ist.
 

Wie  die Situation nach einer gesetzlichen Regelung aussieht, weiß momentan niemand, da keiner Informationen darüber  hat, wie der Gesetzestext formuliert sein wird. 
Ob überhaupt eine Legalisierung möglich ist, muss sowieso zuerst geprüft werden, wobei man davon ausgehen kann, dass die Entscheidung letztendlich das Bundesverfassungsgericht oder in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof entscheiden wird (In Österreich läuft gerade auch eine Klage und auch in Dänemark wird darüber heftig diskutiert, es scheint sich also zu einer europäischen Debatte zu entwickeln). Ein Richterspruch  kann allerdings Jahre dauern . Auch muss bedacht werden, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend gelten kann. Das heißt, Ärzte und Eltern würden in sofern auch nach einer gesetzlichen Regelung welche die Beschneidung erlaubt, (soweit ein verstoß gegen das GG vorliegt) Gefahr laufen, zivilrechtlich rückwirkend belangt zu werden. Also gesetzliche Regelung hin oder her, man kann grundsätzlich davon ausgehen, dass nur das Bundesverfassungsgericht Klarheit bringen kann. Ob Ärzte  und vor allem Krankenhäuser nach der Gesetzlichen -legalisierung überhaupt Beschneidungen durchführen werden, ist daher fraglich.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@bitiu</p>
<p>Hallo bitiu,</p>
<p>meine Mutter ist Rechtsanwältin, und sie sagt, dass zurzeit kein Arzt eine Beschneidung durchführen wird, da zu dem jetzigen Zeitpunkt die Beschneidung gesetzeswidrig ist.</p>
<p>Wie  die Situation nach einer gesetzlichen Regelung aussieht, weiß momentan niemand, da keiner Informationen darüber  hat, wie der Gesetzestext formuliert sein wird.<br />
Ob überhaupt eine Legalisierung möglich ist, muss sowieso zuerst geprüft werden, wobei man davon ausgehen kann, dass die Entscheidung letztendlich das Bundesverfassungsgericht oder in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof entscheiden wird (In Österreich läuft gerade auch eine Klage und auch in Dänemark wird darüber heftig diskutiert, es scheint sich also zu einer europäischen Debatte zu entwickeln). Ein Richterspruch  kann allerdings Jahre dauern . Auch muss bedacht werden, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend gelten kann. Das heißt, Ärzte und Eltern würden in sofern auch nach einer gesetzlichen Regelung welche die Beschneidung erlaubt, (soweit ein verstoß gegen das GG vorliegt) Gefahr laufen, zivilrechtlich rückwirkend belangt zu werden. Also gesetzliche Regelung hin oder her, man kann grundsätzlich davon ausgehen, dass nur das Bundesverfassungsgericht Klarheit bringen kann. Ob Ärzte  und vor allem Krankenhäuser nach der Gesetzlichen -legalisierung überhaupt Beschneidungen durchführen werden, ist daher fraglich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: bitiu</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15833</link>
		<dc:creator>bitiu</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 11:24:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4207#comment-15833</guid>
		<description><![CDATA[uggel, ich bin hier, um eine Frage an den Blogger zu stellen. Ihrer Hilfe bedarf ich nicht, aber danke für das Angebot.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>uggel, ich bin hier, um eine Frage an den Blogger zu stellen. Ihrer Hilfe bedarf ich nicht, aber danke für das Angebot.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: uggel</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15814</link>
		<dc:creator>uggel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 22:59:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4207#comment-15814</guid>
		<description><![CDATA[@bitiu 

Hallo bitiu,

haben Sie sich ernsthaft mit dem Thema Beschneidung auseinandergesetzt? Ich würde ihnen dazu dringend raten die Gegenargumente, die im Blog von Herrn Volker Beck kommentiert wurden  durchzulesen.( http://beckstage.volkerbeck.de/2012/07/06/beschneidung/) Nehmen Sie sich bitte die Zeit. Suchen Sie im Internet auch gezielt nach Personen welche unter ihrer Beschneidung leiden. Auch im Blog werden Sie Betroffene finden. Die Beschneidung wird zu oft verharmlost, und auch von Ärzten (insbesondere die, die daran verdienen) teils empfohlen. Bedenken Sie aber, dass unabhängige Ärzteorganisationen wie der amerikanische Kinderärzteverband, sich ausdrücklich gegen die Beschneidung ausgesprochen hat.

Auch dass was als Risiko oder Folgeerkrankung in der Medizin von Beschneidungen  bezeichnet wird, ist nicht einheitlich geregelt! …. und tauchen daher auch nicht unbedingt in jeder Statistik auf, also seinen Sie vorsichtig mit Statistiken oder Erhebungen welche von nicht unabhängigen Ärzte ect. herausgegeben werden.  Was bei den einen als Folgeerkrankung bewertet wird, wird bei den andern Ärzten einfach ignoriert. 
Auch sollte gesagt werden, dass die Folgen einer Beschneidung sehr unterschiedlich sind! 
Sicher werden Sie bei ihrer Recherche widersprüchliche Aussagen gelesen haben. Das liegt daran dass die Folgen sehr unterschiedlich sind. Das liegt an der Anatomie, bei manchen Männern befinden sich wenig Nervenenden in der Eichel, dass kann dazu führen dass man gerade einmal  25% der ursprünglichen Empfindungen nach einer Beschneidung hat. Ein Orgasmus ist unter diesen Umständen ohne Vorhaut (ich spreche hier aus eigener Erfahrung) Nicht oder nur schwer möglich. Also Achtung, eine einheitliche Antwort ob eine Beschneidung Folgen hat oder nicht kann erst im Erwachsenenalter, oder nach der Pubertät gesagt werden.
Ich empfehle ihnen dringen davon abzusehen, ihren Sohn beschneiden zu lassen. 

Hier ist auch noch ein Link über einen aktuellen Bericht zum Thema Beschneidung von der Uni Düsseldorf. 

http://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/pressebereich/pressemeldungen/news-detailansicht/article/genitalbeschneidung-bei-jungen.html?cHash=e4d1d8bbf57a9de2

Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen 

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@bitiu </p>
<p>Hallo bitiu,</p>
<p>haben Sie sich ernsthaft mit dem Thema Beschneidung auseinandergesetzt? Ich würde ihnen dazu dringend raten die Gegenargumente, die im Blog von Herrn Volker Beck kommentiert wurden  durchzulesen.( <a href="http://beckstage.volkerbeck.de/2012/07/06/beschneidung/" rel="nofollow">http://beckstage.volkerbeck.de/2012/07/06/beschneidung/</a>) Nehmen Sie sich bitte die Zeit. Suchen Sie im Internet auch gezielt nach Personen welche unter ihrer Beschneidung leiden. Auch im Blog werden Sie Betroffene finden. Die Beschneidung wird zu oft verharmlost, und auch von Ärzten (insbesondere die, die daran verdienen) teils empfohlen. Bedenken Sie aber, dass unabhängige Ärzteorganisationen wie der amerikanische Kinderärzteverband, sich ausdrücklich gegen die Beschneidung ausgesprochen hat.</p>
<p>Auch dass was als Risiko oder Folgeerkrankung in der Medizin von Beschneidungen  bezeichnet wird, ist nicht einheitlich geregelt! …. und tauchen daher auch nicht unbedingt in jeder Statistik auf, also seinen Sie vorsichtig mit Statistiken oder Erhebungen welche von nicht unabhängigen Ärzte ect. herausgegeben werden.  Was bei den einen als Folgeerkrankung bewertet wird, wird bei den andern Ärzten einfach ignoriert.<br />
Auch sollte gesagt werden, dass die Folgen einer Beschneidung sehr unterschiedlich sind!<br />
Sicher werden Sie bei ihrer Recherche widersprüchliche Aussagen gelesen haben. Das liegt daran dass die Folgen sehr unterschiedlich sind. Das liegt an der Anatomie, bei manchen Männern befinden sich wenig Nervenenden in der Eichel, dass kann dazu führen dass man gerade einmal  25% der ursprünglichen Empfindungen nach einer Beschneidung hat. Ein Orgasmus ist unter diesen Umständen ohne Vorhaut (ich spreche hier aus eigener Erfahrung) Nicht oder nur schwer möglich. Also Achtung, eine einheitliche Antwort ob eine Beschneidung Folgen hat oder nicht kann erst im Erwachsenenalter, oder nach der Pubertät gesagt werden.<br />
Ich empfehle ihnen dringen davon abzusehen, ihren Sohn beschneiden zu lassen. </p>
<p>Hier ist auch noch ein Link über einen aktuellen Bericht zum Thema Beschneidung von der Uni Düsseldorf. </p>
<p><a href="http://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/pressebereich/pressemeldungen/news-detailansicht/article/genitalbeschneidung-bei-jungen.html?cHash=e4d1d8bbf57a9de2" rel="nofollow">http://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/pressebereich/pressemeldungen/news-detailansicht/article/genitalbeschneidung-bei-jungen.html?cHash=e4d1d8bbf57a9de2</a></p>
<p>Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: bitiu</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15810</link>
		<dc:creator>bitiu</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 21:42:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4207#comment-15810</guid>
		<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Neureither, von den bisher auf Verfassungsblog erschienenen Artikeln zum Thema gefällt mir der Ihre am besten, und zwar aufgrund der schnörkellosen Sprache. (&quot;Stringente Argumentation&quot; wollte ich noch schreiben, aber da würde ich als Nicht-Jurist eine zu hohe Urteilskompetenz beanspruchen.)

Nun meine Frage: Wenn, wie sich abzeichnet, der Bundestag im Herbst eine Regelung verabschiedet, die Juden und Muslimen Rechsschutz für eine Beschneidung von männlichen Kindern aus religiösen Gründen gewährt, wo stehen dann Eltern in Deutschland, die keiner dieser beiden Religionen angehören und eine Beschneidung alleine aus medizinisch-prophylaktischen Gründen vornehmen wollen. Eine kürzlich erschienene Studie (http://www.scirp.org/Journal/PaperInformation.aspx?paperID=17415) wertete mehrere hundert Fachaufsätze aus, um Nutzen und Risiken der Beschneidung zu bewerten, und kam zu dem eindeutigen Schluss, dass die Vorhautentfernung &quot;is beneficial, safe and cost-effective, and should optimally be performed in infancy&quot;.

Wie ist nun Eltern, die an ihrem Kleinen nach sorgfältiger Überlegung eine prophylaktische Beschneidung durchführen lassen möchten, durch das geplante Gesetz geholfen? Verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn für Angehörige zweier Religionen ein Sonderrecht statuiert, den Übrigen aber verwehrt wird?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Neureither, von den bisher auf Verfassungsblog erschienenen Artikeln zum Thema gefällt mir der Ihre am besten, und zwar aufgrund der schnörkellosen Sprache. (&#8220;Stringente Argumentation&#8221; wollte ich noch schreiben, aber da würde ich als Nicht-Jurist eine zu hohe Urteilskompetenz beanspruchen.)</p>
<p>Nun meine Frage: Wenn, wie sich abzeichnet, der Bundestag im Herbst eine Regelung verabschiedet, die Juden und Muslimen Rechsschutz für eine Beschneidung von männlichen Kindern aus religiösen Gründen gewährt, wo stehen dann Eltern in Deutschland, die keiner dieser beiden Religionen angehören und eine Beschneidung alleine aus medizinisch-prophylaktischen Gründen vornehmen wollen. Eine kürzlich erschienene Studie (<a href="http://www.scirp.org/Journal/PaperInformation.aspx?paperID=17415" rel="nofollow">http://www.scirp.org/Journal/PaperInformation.aspx?paperID=17415</a>) wertete mehrere hundert Fachaufsätze aus, um Nutzen und Risiken der Beschneidung zu bewerten, und kam zu dem eindeutigen Schluss, dass die Vorhautentfernung &#8220;is beneficial, safe and cost-effective, and should optimally be performed in infancy&#8221;.</p>
<p>Wie ist nun Eltern, die an ihrem Kleinen nach sorgfältiger Überlegung eine prophylaktische Beschneidung durchführen lassen möchten, durch das geplante Gesetz geholfen? Verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn für Angehörige zweier Religionen ein Sonderrecht statuiert, den Übrigen aber verwehrt wird?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15800</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 18:51:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4207#comment-15800</guid>
		<description><![CDATA[Guten Tag,

ich fürchte ich kann mich intellektuell kaum mit dem Autor messen, im juristischen Fachwissen ohnehin nicht. Trotzdem möchte ich mich an eine Kritik wagen.

Ich finde den Aspekt der Religion eher zweitrangig, es geht vornehmlich um das Kindeswohl.
Gehen wir also mal davon aus ein in Deutschland lebendes Amerikanisches Ehepaar, beide Atheisten, hätten den Fall verursacht, den das LG Köln verhandelte.

Fällt eine Beschneidung in den Rahmen der elterlichen Sorge, ist sie medizinisch vertretbar, sollte ein Arzt sie ausführen dürfen oder macht er sich ggf. strafbar?

Ausschlaggebend ist meiner Meinung nach hier hauptsächlich der medizinische Aspekt. Welche Vor- und Nachteile können dem Kind durch die Beschneidung entstehen?
Viele Kommentatoren haben zu diesem Thema vergleiche herangezogen wie z.B. dem stechen von Ohrlöchern. Eltern schränken ihre Kinder auch in anderen Grundrechten ein, z.B. in ihrer Freiheit. Sie bestimmen über den Aufenthaltsort der Kinder, willigen für sie in Impfungen ein oder verweigern ihnen Impfungen auch wenn diese empfohlen werden, gehen gegen ihren Willen mit ihnen zum Zahnarzt, usw. Diese Maßnahmen dienen meist dem Wohl der Kinder, der Staat erlaubt Eltern aber auch in gewissem Rahmen eine &quot;eigene Meinung&quot; und damit vom &quot;optimalen&quot; für das Kind abzuweichen. 
Die Frage ist nun ob die Beschneidung in diesen Rahmen fällt oder nicht.

Medizinisch betrachtet sollte eine Operation, hier eine Amputation, das letzte Mittel der Wahl sein, anzuwenden wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Sie schreiben in ihrem Artikel es gäbe eine große Menge an Fachliteratur die mal zu diesem, mal zu jenem Ergebnis käme. 
Ich habe keine umfangreiche Recherche betrieben, aber Ärzte scheinen sich weitgehend einig zu sein das die Beschneidung zumindest bis zum Alter der Geschlechtsreife keine Vorteile für das Kind bietet und lediglich prophylaktische, kosmetische oder religiöse Aspekte bedient.
Es besteht also keine direkte medizinische Indikation an einem gesunden Kind eine Beschneidung vorzunehmen, und es ergeben sich keine direkten Vorteile für das Kind.
Demgegenüber steht eine siginifikante Komplikationsrate von 2-10%. Zu den Schmerzen der Beschneidung entstehen für das Kind also nicht zu unterschätzende Risiken. Schätzungen gehen davon aus das in den USA jährlich 100 Jungen an den Folgen von Beschneidungen sterben. 

Fällt die Beschneidung also in das elterliche Sorgerecht, dient sie dem Wohl des Kindes? Ich würde dies verneinen. 
Dem Kind entstehen in jedem Fall schmerzen, es trägt das Risiko von Komplikationen und im Gegenzug entstehen ihm keine konkreten Vorteile. 
Dies ist meiner Meinung nach nicht mit z.B. einer Impfung vergleichbar, die direkte messbare Vorteile bietet. Es ist auch nicht vergleichbar mit dem unterlassen einer empfohlenen Impfung, denn eine Impfung kann sowohl Vorteile wie Nachteile haben - die Entscheidung darüber sollten die Eltern treffen. Dies fällt im Gegensatz zur Beschneidung in den Rahmen elterlicher Sorge.

Nachdem auch die sexuelle Funktion betroffen ist, z.B. wird Masturbation erschwert, erscheint es mir ethisch äußerst fragwürdig diese Entscheidung für das Kind zu treffen.

Zieht man den religiösen Aspekt in die Betrachtung mit ein, verändert sich die Sachlage meiner Meinung nach nur minimal.
Dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung steht das Recht des Kindes gegenüber frei über seine Religion zu entscheiden.
Allerdings ist anzumerken das mit dem Verweis auf freie Religionsausübung alle Grundrechte anderer Personen ausgehebelt werden könnten wenn diese als Rechtfertigung für Körperverletzung an Dritten dienen kann. Dies ist sicher nicht im Sinne des Grundgesetzes, denn &quot;Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt&quot; sollte auch für die freie Religionsausübung einschränkend wirken.

mfg, 
Andreas]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich fürchte ich kann mich intellektuell kaum mit dem Autor messen, im juristischen Fachwissen ohnehin nicht. Trotzdem möchte ich mich an eine Kritik wagen.</p>
<p>Ich finde den Aspekt der Religion eher zweitrangig, es geht vornehmlich um das Kindeswohl.<br />
Gehen wir also mal davon aus ein in Deutschland lebendes Amerikanisches Ehepaar, beide Atheisten, hätten den Fall verursacht, den das LG Köln verhandelte.</p>
<p>Fällt eine Beschneidung in den Rahmen der elterlichen Sorge, ist sie medizinisch vertretbar, sollte ein Arzt sie ausführen dürfen oder macht er sich ggf. strafbar?</p>
<p>Ausschlaggebend ist meiner Meinung nach hier hauptsächlich der medizinische Aspekt. Welche Vor- und Nachteile können dem Kind durch die Beschneidung entstehen?<br />
Viele Kommentatoren haben zu diesem Thema vergleiche herangezogen wie z.B. dem stechen von Ohrlöchern. Eltern schränken ihre Kinder auch in anderen Grundrechten ein, z.B. in ihrer Freiheit. Sie bestimmen über den Aufenthaltsort der Kinder, willigen für sie in Impfungen ein oder verweigern ihnen Impfungen auch wenn diese empfohlen werden, gehen gegen ihren Willen mit ihnen zum Zahnarzt, usw. Diese Maßnahmen dienen meist dem Wohl der Kinder, der Staat erlaubt Eltern aber auch in gewissem Rahmen eine &#8220;eigene Meinung&#8221; und damit vom &#8220;optimalen&#8221; für das Kind abzuweichen.<br />
Die Frage ist nun ob die Beschneidung in diesen Rahmen fällt oder nicht.</p>
<p>Medizinisch betrachtet sollte eine Operation, hier eine Amputation, das letzte Mittel der Wahl sein, anzuwenden wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.</p>
<p>Sie schreiben in ihrem Artikel es gäbe eine große Menge an Fachliteratur die mal zu diesem, mal zu jenem Ergebnis käme.<br />
Ich habe keine umfangreiche Recherche betrieben, aber Ärzte scheinen sich weitgehend einig zu sein das die Beschneidung zumindest bis zum Alter der Geschlechtsreife keine Vorteile für das Kind bietet und lediglich prophylaktische, kosmetische oder religiöse Aspekte bedient.<br />
Es besteht also keine direkte medizinische Indikation an einem gesunden Kind eine Beschneidung vorzunehmen, und es ergeben sich keine direkten Vorteile für das Kind.<br />
Demgegenüber steht eine siginifikante Komplikationsrate von 2-10%. Zu den Schmerzen der Beschneidung entstehen für das Kind also nicht zu unterschätzende Risiken. Schätzungen gehen davon aus das in den USA jährlich 100 Jungen an den Folgen von Beschneidungen sterben. </p>
<p>Fällt die Beschneidung also in das elterliche Sorgerecht, dient sie dem Wohl des Kindes? Ich würde dies verneinen.<br />
Dem Kind entstehen in jedem Fall schmerzen, es trägt das Risiko von Komplikationen und im Gegenzug entstehen ihm keine konkreten Vorteile.<br />
Dies ist meiner Meinung nach nicht mit z.B. einer Impfung vergleichbar, die direkte messbare Vorteile bietet. Es ist auch nicht vergleichbar mit dem unterlassen einer empfohlenen Impfung, denn eine Impfung kann sowohl Vorteile wie Nachteile haben &#8211; die Entscheidung darüber sollten die Eltern treffen. Dies fällt im Gegensatz zur Beschneidung in den Rahmen elterlicher Sorge.</p>
<p>Nachdem auch die sexuelle Funktion betroffen ist, z.B. wird Masturbation erschwert, erscheint es mir ethisch äußerst fragwürdig diese Entscheidung für das Kind zu treffen.</p>
<p>Zieht man den religiösen Aspekt in die Betrachtung mit ein, verändert sich die Sachlage meiner Meinung nach nur minimal.<br />
Dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung steht das Recht des Kindes gegenüber frei über seine Religion zu entscheiden.<br />
Allerdings ist anzumerken das mit dem Verweis auf freie Religionsausübung alle Grundrechte anderer Personen ausgehebelt werden könnten wenn diese als Rechtfertigung für Körperverletzung an Dritten dienen kann. Dies ist sicher nicht im Sinne des Grundgesetzes, denn &#8220;Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt&#8221; sollte auch für die freie Religionsausübung einschränkend wirken.</p>
<p>mfg,<br />
Andreas</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jörg Lüdemann</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/#comment-15702</link>
		<dc:creator>Jörg Lüdemann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Jul 2012 21:43:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4207#comment-15702</guid>
		<description><![CDATA[Zitat: &quot;Woher weiß es (das LG), dass das Kind ein Interesse daran hat, eines Tages selbst zu entscheiden?&quot; Na, wenn schon dieses berechtigte Interesse bezweifelt wird, dann kann man auch alles verargumentieren. Intellektuelle Unredlichkeit, Herr Anwalt.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8220;Woher weiß es (das LG), dass das Kind ein Interesse daran hat, eines Tages selbst zu entscheiden?&#8221; Na, wenn schon dieses berechtigte Interesse bezweifelt wird, dann kann man auch alles verargumentieren. Intellektuelle Unredlichkeit, Herr Anwalt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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