24 February 2010

Rüttgers: Juhu, wir dürfen uns mal wieder mit der Parteienfinanzierung befassen!

Jürgen Rüttgers ließ sein Ohr meistbietend verkaufen, und wutsch, hat die Union die nächste Parteispendenaffäre an der Backe. Das ist doch nicht zu fassen.

Das Thema Parteienfinanzierung ist so etwas wie die Unruhe im Verfassungs-Uhrwerk der Bundesrepublik: Das tickt immer weiter, kommt nie zur Ruhe, jede Lösung ist gleichzeitig schon wieder Problem, bleibt ewig unstabil und in Bewegung.

Wie viele Parteienfinanzierungs-Urteile des BVerfG gibt es eigentlich? Ich verzähle mich jedes Mal. Nur noch die Rundfunk-Rechtsprechung kann da einigermaßen mithalten.

Der Eindruck entsteht, man kann da regeln, was man will, die Fantasie der Parteien, sich an diesen Regeln vorbei neue Einkommensquellen zu erschließen, ist immer findiger. Aber – ohne die Parteien in Schutz nehmen zu wollen – das Problem liegt bis zu einem gewissen Grad im System.

Double-Bind

Das BVerfG hat es seit 1952 nicht geschafft, eine klare Ansage zu geben, woher die Parteien das Geld zur Erfüllung der ihnen in Art. 21 GG zugewiesenen Aufgaben nehmen sollen. Die Parteien stehen vor einem verfassungsrechtlichen Double-Bind: Einerseits sollen sie der Sphäre der Gesellschaft verhaftet bleiben und sich nicht mit Staatsknete durchfüttern lassen. Andererseits sollen sie nicht käuflich sein und Spendern mit Deep Pockets politische Vorteile gegenüber anderen verschaffen. Aber am Ende muss irgendjemand dem Drucker für seine Wahlplakate die Rechnung bezahlen.

In diesem Double-Bind steckt das Dilemma zwischen Pluralismus und staatsbürgerlicher Gleichheit: Auf der einen Seite steht das Freiheitsrecht, für seine politischen Ziele zu streiten und dafür auch Geld zu mobilisieren und auszugeben. Auf der anderen Seite steht die Conditio sine qua non der Demokratie, dass alle Abstimmenden gleiches Stimmgewicht genießen, weil nur dann eine Mehrheitsentscheidung gegenüber der Minderheit Legitimität beanspruchen kann.

Dazu haben wir in unserem Buch “Die Deutschen und das Grundgesetz” allerhand geschrieben, s. S. 216ff.

Das Dilemma gibt es deshalb nicht nur bei uns, sondern in jeder Demokratie. Siehe das hier bereits mehrfach erwähnte Citizens-United-Urteil des US Supreme Court – in dem die konservative Richtermehrheit die Schranken für Unternehmen beim Geldausgeben für Wahlkampfzwecke als verfassungswidrig gekillt hat – Argument: free speech.

Das Urteil ist allerdings in der Öffentlichkeit extrem negativ aufgenommen worden und könnte sich als Mobilisierungsthema für die Demokraten und als echtes Problem für das Standing des Supreme Court erweisen.

Wenn Karrieristen zu clever sind

Davon völlig unberührt: Wie bescheuert ist das eigentlich, rein aus der Politikprofi-Perspektive, so etwas offensichtlich Heikles wie diese Gesprächstermine per Massenbrief zu vermarkten?

Mit dem zurückgetretenen NRW-Generalsekretär Hendrik Wüst hatte ich in meiner Zeit beim Handelsblatt immer wieder mal zu tun. Ich habe ihn als schlauen und durchaus vielversprechenden jungen Mann in Erinnerung, ein Karrierist und mit allen JU-Intrigenwassern gewaschener Networking-Profi. Einer, der immer alles richtig macht: Wenn’s in der konservativen Ecke eine Lücke gibt, sofort rein und besetzen, das gibt Profil. So wird man was.

Es sind immer genau die, die im Karrieresinne alles richtig machen wollen, die die dümmsten Fehler begehen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Rüttgers: Juhu, wir dürfen uns mal wieder mit der Parteienfinanzierung befassen!, VerfBlog, 2010/2/24, https://verfassungsblog.de/rttgers-juhu-wir-drfen-uns-mal-wieder-mit-der-parteienfinanzierung-befassen/, DOI: 10.17176/20181008-142524-0.

2 Comments

  1. kallocain Wed 24 Feb 2010 at 13:55 - Reply

    Wüst… war das nicht der, der bei seinen Krankenversicherungsbeiträgen vom Parlament etwas geschummelt/geschludert hatte und dadurch doppelt abgesahnt hatte?

    Das Ganze zeigt meines Erachtens nicht unbedingt ein Parteienfinanzierungsproblem. Das Hauptproblem bei dieser “Affäre” ist nämlich die Verquickung zwischen Regierungsamt und Parteieninteresse.

    Rüttgers hatte sich ja nicht selbst bereichert, das Ganze sollte ja als kleine Stütze für den jetzigen Wahlkampf gedacht werden. Alleine das ist aber wieder mal ein Beispiel, dass man beide Ämter, Ministerpräsident und NRW-Parteichef, nicht trennen kann.

    Warum man das nicht als Parteispende gleich umgewandelt hatte mit einer inoffiziellen, aber sehr hohen Chance mal den sog. “Arbeiterführer in NRW” zu sprechen, niemand weiß es… Zum Glück ist das jetzt vor den Wahlen bekannt geworden…

  2. egal Thu 25 Feb 2010 at 15:28 - Reply

    Interessanter Kommentar zu den NRW-Grünen:

    http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ruettgers-gruener-freundesclub/

    Kurzfassung: Die Grünen in NRW und auf Bundesebene ignorieren die Affäre zwecks Aufrechterhaltung der Koalitionschancen.

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