<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Sozialstaat ist nicht nur für die Unsrigen</title>
	<atom:link href="http://www.verfassungsblog.de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/</link>
	<description>On Matters Constitutional</description>
	<lastBuildDate>Sat, 25 May 2013 12:28:20 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.5.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Obiter Dictum</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15858</link>
		<dc:creator>Obiter Dictum</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 20:18:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15858</guid>
		<description><![CDATA[Ja, man wundert sich wirklich, was alles möglich ist, insbesondere, wenn man mal wieder im GG und im BVerfGG blättert, wo genau gar nichts von einer positiven Gesetzgebungskompetenz des BVerfG steht. Deshalb muss das Gericht an der betreffenden Stelle im Urteil wohl auch eine beeindruckende Liste an eigenen Judikaten zitieren. Wenn wir schon immer so entschieden haben, dann kann das ja nur im Sinne des GG sein.

Vermutlich ist dieses Urteil aequum et bonum, nur aus dem Grab eines gewissen Montesquieu hört man doch ein leichtes Raunen. Aber mehr als eine minder gewichtige Praktikabilitätsüberlegung ist so etwas wie Gewaltenteilung sicher nicht.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, man wundert sich wirklich, was alles möglich ist, insbesondere, wenn man mal wieder im GG und im BVerfGG blättert, wo genau gar nichts von einer positiven Gesetzgebungskompetenz des BVerfG steht. Deshalb muss das Gericht an der betreffenden Stelle im Urteil wohl auch eine beeindruckende Liste an eigenen Judikaten zitieren. Wenn wir schon immer so entschieden haben, dann kann das ja nur im Sinne des GG sein.</p>
<p>Vermutlich ist dieses Urteil aequum et bonum, nur aus dem Grab eines gewissen Montesquieu hört man doch ein leichtes Raunen. Aber mehr als eine minder gewichtige Praktikabilitätsüberlegung ist so etwas wie Gewaltenteilung sicher nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hölzel</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15854</link>
		<dc:creator>Hölzel</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 18:00:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15854</guid>
		<description><![CDATA[Liebe Frau Markard,
vielen Dank für Ihre erhellenden Anfügungen.
Abseits davon: wo finde ich die Materialen/Zusatzinformationen zu den BVerfG-Entscheidungen wie z.B. den erwähnten Sachbericht?
Herzlichen Dank für jegliche Hilfe!]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Frau Markard,<br />
vielen Dank für Ihre erhellenden Anfügungen.<br />
Abseits davon: wo finde ich die Materialen/Zusatzinformationen zu den BVerfG-Entscheidungen wie z.B. den erwähnten Sachbericht?<br />
Herzlichen Dank für jegliche Hilfe!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan Rummer</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15804</link>
		<dc:creator>Stefan Rummer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 19:45:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15804</guid>
		<description><![CDATA[Ich begrüße das Urteil ausdrücklich auch. Aber ich verstehe Sie, Herr Steinbeis, nicht so ganz.

Vor kurzem haben Sie noch geschrieben, als lediglich das Inkrafttreten eines Gesetzes gestoppt wurde:

&quot;Das BVerfG ist vielleicht Verfassungsorgan, aber es ist kein Gesetzgebungsorgan&quot; und dem Gericht psychologisierend &quot;transnationale Marginalisierungsängste&quot; bescheinigt (http://verfassungsblog.de/karlsruhe-greift-nach-der-prventivkontrolle/).

Dabei ging es dort um einen quasi-kassatorischen Akt.

Jetzt macht das Gericht noch viel mehr, es schafft eine zeitlich unbefristete, ausgesprochen weitreichende Übergangsregelung. Und dagegen scheinen Sie nichts zu haben? Vielleicht weil Sie - meines Erachtens zu Recht - mehr Empathie für Asylbewerber als für Telefondienstleister aufbringen? Aber sollte man dann nicht vielleicht die ganz großen Fässer von der Stellung des Gerichts auch bei anderer Gelegenheit zulassen und sich auf kleinteiligere Kritik in der Sache beschränken?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich begrüße das Urteil ausdrücklich auch. Aber ich verstehe Sie, Herr Steinbeis, nicht so ganz.</p>
<p>Vor kurzem haben Sie noch geschrieben, als lediglich das Inkrafttreten eines Gesetzes gestoppt wurde:</p>
<p>&#8220;Das BVerfG ist vielleicht Verfassungsorgan, aber es ist kein Gesetzgebungsorgan&#8221; und dem Gericht psychologisierend &#8220;transnationale Marginalisierungsängste&#8221; bescheinigt (<a href="http://verfassungsblog.de/karlsruhe-greift-nach-der-prventivkontrolle/" rel="nofollow">http://verfassungsblog.de/karlsruhe-greift-nach-der-prventivkontrolle/</a>).</p>
<p>Dabei ging es dort um einen quasi-kassatorischen Akt.</p>
<p>Jetzt macht das Gericht noch viel mehr, es schafft eine zeitlich unbefristete, ausgesprochen weitreichende Übergangsregelung. Und dagegen scheinen Sie nichts zu haben? Vielleicht weil Sie &#8211; meines Erachtens zu Recht &#8211; mehr Empathie für Asylbewerber als für Telefondienstleister aufbringen? Aber sollte man dann nicht vielleicht die ganz großen Fässer von der Stellung des Gerichts auch bei anderer Gelegenheit zulassen und sich auf kleinteiligere Kritik in der Sache beschränken?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: seyinphyin</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15795</link>
		<dc:creator>seyinphyin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 17:46:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15795</guid>
		<description><![CDATA[&quot;Das fanden viele unpolitisch: Es gibt unterschiedliche Vorstellungen, was zum Führen einer menschenwürdigen Existenz minimal notwendig ist, und Sache der Politik ist es, zwischen diesen Vorstellungen einen Kompromiss zu finden. Wenn der eine sagt, zwei Euro reichen allemal, und der andere sagt, unter vier Euro geht gar nichts, dann einigt man sich auf drei Euro. Das ist dann nicht besonders transparent oder konsistent, aber ist das deshalb gleich verfassungswidrig?&quot;

Ganz entscheidender Punkt hier: Eine Forderung oder Ansicht allein darf hier nicht ausreichen. Ansonsten würde es ja auch reichen, wenn man einfach überall 0 Euro fordert und damit die andere Forderung einfach halbiert.

Oder man fordert einfach immer das negative der anderen Forderung.

200€ für Essen? Ich sage -200€. Also einigen wir uns auf 0.

Nein, es muss begründet sein, absolut transparent und nachvollziehbar. Und das ist es nicht. Die Regierung verweigert schließlich bis heute die Herausgabe ihrer Berechnungsgrundlage und natürlich steckt hinter sowas IMMER Betrug. Einen anderen Grund gibt es schlichtweg nicht für Geheimhaltung, nicht in derartigen Fällen.

Doch was ändert sich? Wenn man sich bei einer Polizeikontrolle weigert, auch nur den Führerschein oder Personalausweise zu zeigen, sind die Folgen wohl bekannt. Doch bei der Regierung? Für diese gelten einfach keine Gesetze und der Souverän (wie man bei den Umfragen und Wahlergebnissen sieht), scheint schon lange taub und blind gemacht worden zu sein, denn er reagiert ebenso wenig.

Nur was unterscheidet uns dann noch von einer x-beliebigen Diktatur? Dass unsere Diktatoren zu feige sind, ihre menschenverachtende Einstellung und Gewalt zumindest offen zur Schau zu stellen?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Das fanden viele unpolitisch: Es gibt unterschiedliche Vorstellungen, was zum Führen einer menschenwürdigen Existenz minimal notwendig ist, und Sache der Politik ist es, zwischen diesen Vorstellungen einen Kompromiss zu finden. Wenn der eine sagt, zwei Euro reichen allemal, und der andere sagt, unter vier Euro geht gar nichts, dann einigt man sich auf drei Euro. Das ist dann nicht besonders transparent oder konsistent, aber ist das deshalb gleich verfassungswidrig?&#8221;</p>
<p>Ganz entscheidender Punkt hier: Eine Forderung oder Ansicht allein darf hier nicht ausreichen. Ansonsten würde es ja auch reichen, wenn man einfach überall 0 Euro fordert und damit die andere Forderung einfach halbiert.</p>
<p>Oder man fordert einfach immer das negative der anderen Forderung.</p>
<p>200€ für Essen? Ich sage -200€. Also einigen wir uns auf 0.</p>
<p>Nein, es muss begründet sein, absolut transparent und nachvollziehbar. Und das ist es nicht. Die Regierung verweigert schließlich bis heute die Herausgabe ihrer Berechnungsgrundlage und natürlich steckt hinter sowas IMMER Betrug. Einen anderen Grund gibt es schlichtweg nicht für Geheimhaltung, nicht in derartigen Fällen.</p>
<p>Doch was ändert sich? Wenn man sich bei einer Polizeikontrolle weigert, auch nur den Führerschein oder Personalausweise zu zeigen, sind die Folgen wohl bekannt. Doch bei der Regierung? Für diese gelten einfach keine Gesetze und der Souverän (wie man bei den Umfragen und Wahlergebnissen sieht), scheint schon lange taub und blind gemacht worden zu sein, denn er reagiert ebenso wenig.</p>
<p>Nur was unterscheidet uns dann noch von einer x-beliebigen Diktatur? Dass unsere Diktatoren zu feige sind, ihre menschenverachtende Einstellung und Gewalt zumindest offen zur Schau zu stellen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Pyrites</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15790</link>
		<dc:creator>Pyrites</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 16:50:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15790</guid>
		<description><![CDATA[Das BVerfG traut dem Gesetzgeber nicht mehr zu seine Fristen einzuhalten. Und womit? Mit Recht. Wahlgesetz und Hartz IV, der Gesetzgeber reißt bewusst die Hürden. Hier hätte es frühestens 2014, nach der BT-Wahl eine Neuregelung gegeben. Das BVerfG handelt m.E. richtig wenn er dem Verursacher des verfassungswidrigen Zustandes auch das Risiko auferlegt. Zu mal bei einem so notorisch unbelehrbaren wie dem momentanen Gesetzgeber.
Ich fürchte nur, dass wir die jetzige Regelung auf Jahre mitschleppen werden, denn wie schon angemerkt: Keiner der Koalition will vermutlich die Sätze für Asylbewerber erhöhen...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das BVerfG traut dem Gesetzgeber nicht mehr zu seine Fristen einzuhalten. Und womit? Mit Recht. Wahlgesetz und Hartz IV, der Gesetzgeber reißt bewusst die Hürden. Hier hätte es frühestens 2014, nach der BT-Wahl eine Neuregelung gegeben. Das BVerfG handelt m.E. richtig wenn er dem Verursacher des verfassungswidrigen Zustandes auch das Risiko auferlegt. Zu mal bei einem so notorisch unbelehrbaren wie dem momentanen Gesetzgeber.<br />
Ich fürchte nur, dass wir die jetzige Regelung auf Jahre mitschleppen werden, denn wie schon angemerkt: Keiner der Koalition will vermutlich die Sätze für Asylbewerber erhöhen&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hallstein</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15781</link>
		<dc:creator>Hallstein</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 15:06:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15781</guid>
		<description><![CDATA[Nur zu den Praktikabilitätsüberlegungen: Der Tenor des Urteils wird im Bundesgesetzblatt verkündet (§ 31 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG). Deshalb ist der Tenor auch so detailliert - bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird der einschlägige Paragraf in Verbindung mit Ziff. 1, 2, etc des Urteilstenors angewendet. 
In der Entscheidung zeigen sich einmal mehr die weitreichenden Befugnisse, die der Gesetzgeber dem Gericht eingeräumt hat.

P.S. Wollen wir hoffen, dass der Bund trotz Schuldenbremsen und &quot;Rettungsschirmen&quot; immer die finanzielle Kraft hat, alle menschenrechtlich fundierten Ansprüche zu einzulösen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nur zu den Praktikabilitätsüberlegungen: Der Tenor des Urteils wird im Bundesgesetzblatt verkündet (§ 31 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG). Deshalb ist der Tenor auch so detailliert &#8211; bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird der einschlägige Paragraf in Verbindung mit Ziff. 1, 2, etc des Urteilstenors angewendet.<br />
In der Entscheidung zeigen sich einmal mehr die weitreichenden Befugnisse, die der Gesetzgeber dem Gericht eingeräumt hat.</p>
<p>P.S. Wollen wir hoffen, dass der Bund trotz Schuldenbremsen und &#8220;Rettungsschirmen&#8221; immer die finanzielle Kraft hat, alle menschenrechtlich fundierten Ansprüche zu einzulösen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nora Markard</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/sozialstaat-ist-nicht-nur-fr-die-unsrigen/#comment-15779</link>
		<dc:creator>Nora Markard</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jul 2012 14:16:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=4318#comment-15779</guid>
		<description><![CDATA[Vielen Dank für den schnellen Bericht! Du bist wirklich schneller als der Wind. Drei Anmerkungen habe ich zu Deiner Zusammenfassung:

Dass es anders als bei Hartz IV keine Weitergeltung geben konnte, ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass die Beträge hier (anders als bei Hartz IV) &quot;evident unzureichend&quot; sind. Ein Dasein, das mit der Menschenwürde unvereinbar ist, kann aber auch nicht vorübergehend tragbar sein, denn &quot;der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur, er muss aber auch in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.&quot; (Rn. 98) Vielleicht hätte man noch an andere Zwischenlösungen denken können, aber dass es eine geben musste, das ist aus meiner Sicht alternativlos. Der Gesetzgeber hat sich das auch selbst eingehandelt - Frau von der Leyens Staatssekretärin stand in Karlsruhe mit leeren Händen vor dem Gericht. Sie hatte kein Gesetz, keinen Gesetzesentwurf, und noch nicht mal Daten anzubieten, auf die sich der Entwurf stützen könnte.

Einen zweiten Punkt halte ich für bemerkenswert. Die Formulierung zur migrationspolitischen Relativierbarkeit gefällt mir auch außerordentlich gut - leider weiß auch ich nicht, ob wir sie der Berichterstatterin Susanne Baer zu verdanken haben, deren Sachbericht in der Verhandlung ja schon erfrischend pointiert war. Ich habe die Formulierung aber auch als Antwort auf Kay Hailbronners etwas erstaunlichen Auftritt in Karlsruhe verstanden. Der hatte in der Verhandlung argumentiert, das Unionsrecht verbiete eine Angleichung nach oben aus migrationspolitischen Gründen, konkret die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber (RL 2003/9/EG), die durch gemeinsame Mindeststandards u.a. Anreize für die Sekundärmigration verringern soll. Dafür sorgt aber erstens (leider) schon das Dublin-System, das keine Sekundärmigration innerhalb der EU zulässt, sondern den Staat der ersten Einreise zur Durchführung des Asylverfahrens verpflichtet. Und zweitens handelt es sich ja um Mindeststandards, die explizit überschritten werden dürfen – zumal es noch nicht einmal annähernd einen gemeinsamen Standard gibt (zB leben in Italien mangels Sozialleistungen Asylsuchende oft auf der Straße; da liegen wir sowieso schon weit drüber). Wie eine Richtlinie mit Mindeststandards übrigens für die Auslegung des GG, gar die Menschenwürde leitend sein kann, diese Antwort blieb Hailbronner den staunenden Richtern schuldig. Das Gericht hat diese Freestyle-Argumentation in seinem Urteil mit Nichtachtung gestraft - aber es hat in der Sache klare Worte gefunden.

Und einen dritten Punkt habe ich in der bisherigen Berichterstattung ebenfalls vermisst - die Klägerin und der Kläger, denen wir diese wichtige und erfreulich klare Entscheidung verdanken, gehen leer aus. Denn eine Rückwirkung gibt es nur in engen Grenzen, das steht schon im Hartz IV-Urteil - sie können nur auf eine günstige Kostenentscheidung hoffen (Hartz IV, Rn. 219).

Viel hätte es noch zu sagen gegeben - das Urteil hält sich kurz und bietet klare Sätze, wenig Lyrik. Muss es aber auch nicht. Der eine Satz, der reicht mir schon.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für den schnellen Bericht! Du bist wirklich schneller als der Wind. Drei Anmerkungen habe ich zu Deiner Zusammenfassung:</p>
<p>Dass es anders als bei Hartz IV keine Weitergeltung geben konnte, ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass die Beträge hier (anders als bei Hartz IV) &#8220;evident unzureichend&#8221; sind. Ein Dasein, das mit der Menschenwürde unvereinbar ist, kann aber auch nicht vorübergehend tragbar sein, denn &#8220;der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur, er muss aber auch in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.&#8221; (Rn. 98) Vielleicht hätte man noch an andere Zwischenlösungen denken können, aber dass es eine geben musste, das ist aus meiner Sicht alternativlos. Der Gesetzgeber hat sich das auch selbst eingehandelt &#8211; Frau von der Leyens Staatssekretärin stand in Karlsruhe mit leeren Händen vor dem Gericht. Sie hatte kein Gesetz, keinen Gesetzesentwurf, und noch nicht mal Daten anzubieten, auf die sich der Entwurf stützen könnte.</p>
<p>Einen zweiten Punkt halte ich für bemerkenswert. Die Formulierung zur migrationspolitischen Relativierbarkeit gefällt mir auch außerordentlich gut &#8211; leider weiß auch ich nicht, ob wir sie der Berichterstatterin Susanne Baer zu verdanken haben, deren Sachbericht in der Verhandlung ja schon erfrischend pointiert war. Ich habe die Formulierung aber auch als Antwort auf Kay Hailbronners etwas erstaunlichen Auftritt in Karlsruhe verstanden. Der hatte in der Verhandlung argumentiert, das Unionsrecht verbiete eine Angleichung nach oben aus migrationspolitischen Gründen, konkret die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber (RL 2003/9/EG), die durch gemeinsame Mindeststandards u.a. Anreize für die Sekundärmigration verringern soll. Dafür sorgt aber erstens (leider) schon das Dublin-System, das keine Sekundärmigration innerhalb der EU zulässt, sondern den Staat der ersten Einreise zur Durchführung des Asylverfahrens verpflichtet. Und zweitens handelt es sich ja um Mindeststandards, die explizit überschritten werden dürfen – zumal es noch nicht einmal annähernd einen gemeinsamen Standard gibt (zB leben in Italien mangels Sozialleistungen Asylsuchende oft auf der Straße; da liegen wir sowieso schon weit drüber). Wie eine Richtlinie mit Mindeststandards übrigens für die Auslegung des GG, gar die Menschenwürde leitend sein kann, diese Antwort blieb Hailbronner den staunenden Richtern schuldig. Das Gericht hat diese Freestyle-Argumentation in seinem Urteil mit Nichtachtung gestraft &#8211; aber es hat in der Sache klare Worte gefunden.</p>
<p>Und einen dritten Punkt habe ich in der bisherigen Berichterstattung ebenfalls vermisst &#8211; die Klägerin und der Kläger, denen wir diese wichtige und erfreulich klare Entscheidung verdanken, gehen leer aus. Denn eine Rückwirkung gibt es nur in engen Grenzen, das steht schon im Hartz IV-Urteil &#8211; sie können nur auf eine günstige Kostenentscheidung hoffen (Hartz IV, Rn. 219).</p>
<p>Viel hätte es noch zu sagen gegeben &#8211; das Urteil hält sich kurz und bietet klare Sätze, wenig Lyrik. Muss es aber auch nicht. Der eine Satz, der reicht mir schon.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
