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	<title>Kommentare zu: ZDF: Staatsferne &#8211; nur wie?</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>Von: ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung &#124; Verfassungsblog</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-229</link>
		<dc:creator>ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung &#124; Verfassungsblog</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 20:18:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] serifenlos, Pixelio.de&quot; src=&quot;http://images.pixelio.de/data/media/10&quot;; Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um Koch, Brender und das ZDF gegrübelt, wie dieser verfassungsrechtlich [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] serifenlos, Pixelio.de&quot; src=&quot;<a href="http://images.pixelio.de/data/media/10&#038;quot" rel="nofollow">http://images.pixelio.de/data/media/10&#038;quot</a>;; Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um Koch, Brender und das ZDF gegrübelt, wie dieser verfassungsrechtlich [...]</p>
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		<title>Von: Dietrich Herrmann</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-182</link>
		<dc:creator>Dietrich Herrmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 21:20:16 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Während es inzwischen so scheint, als könne - etwa durch dissidente SPD- oder FDP-Abgeordnete - die für die Normenkontrollklage erforderliche Zahl von 156 Bundestagsabgeordneten  zustandekommen, macht Wolfgang Hoffmann-Riem (langjähriger Berichterstatter im Ersten Senat des BVerfG für Fragen von Medien und Meinungsfreiheit) in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung (Druckausgabe 10.12.) darauf aufmerksam, dass es Roland Koch und anderen weniger um Brender gehe, sondern dass die causa eine Art &quot;Köder&quot; sei. In der Folge einer - vermutlich zumindest teilweise erfolgreichen - Klage in Karlsruhe müsste der ZDF-Staatsvertrag einvernehmlich zwischen ALLEN Bundesländern neu ausgehandelt werden. In diesem komplexen Aushandlungsprozess könne (und solle) womöglich das ZDF als öffentlich-rechtlicher Sender geschwächt werden (zugunsten privater Sender), weil unter anderem neben der Frage des Parteieneinflusses auch die Neupositionierung hinsichtlich der Online-Auftritte zur Debatte steht. Darauf, so verstehe ich H-R, ziele die Aktion letztlich. Klingt etwas paranoid, aber nicht völlig unplausibel.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Während es inzwischen so scheint, als könne &#8211; etwa durch dissidente SPD- oder FDP-Abgeordnete &#8211; die für die Normenkontrollklage erforderliche Zahl von 156 Bundestagsabgeordneten  zustandekommen, macht Wolfgang Hoffmann-Riem (langjähriger Berichterstatter im Ersten Senat des BVerfG für Fragen von Medien und Meinungsfreiheit) in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung (Druckausgabe 10.12.) darauf aufmerksam, dass es Roland Koch und anderen weniger um Brender gehe, sondern dass die causa eine Art &#8220;Köder&#8221; sei. In der Folge einer &#8211; vermutlich zumindest teilweise erfolgreichen &#8211; Klage in Karlsruhe müsste der ZDF-Staatsvertrag einvernehmlich zwischen ALLEN Bundesländern neu ausgehandelt werden. In diesem komplexen Aushandlungsprozess könne (und solle) womöglich das ZDF als öffentlich-rechtlicher Sender geschwächt werden (zugunsten privater Sender), weil unter anderem neben der Frage des Parteieneinflusses auch die Neupositionierung hinsichtlich der Online-Auftritte zur Debatte steht. Darauf, so verstehe ich H-R, ziele die Aktion letztlich. Klingt etwas paranoid, aber nicht völlig unplausibel.</p>
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		<title>Von: Dietrich Herrmann</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-119</link>
		<dc:creator>Dietrich Herrmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 16:08:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Sobald Lissabon in Kraft getreten ist, reicht ein Viertel der Mitglieder des Bundestages (derzeit 156) für eine abstrakte Normenkontrollklage.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sobald Lissabon in Kraft getreten ist, reicht ein Viertel der Mitglieder des Bundestages (derzeit 156) für eine abstrakte Normenkontrollklage.</p>
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		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-116</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 11:32:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jupp, ein Drittel der Mitglieder des Bundestages kann klagen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jupp, ein Drittel der Mitglieder des Bundestages kann klagen.</p>
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		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-115</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 10:21:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Geht Normenkontrollantrag durch eine qualifizierte Minderheit des Bundestages?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Geht Normenkontrollantrag durch eine qualifizierte Minderheit des Bundestages?</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Christian Rath</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-114</link>
		<dc:creator>Christian Rath</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 05:59:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Interessanter Verweis auf Voßkuhle. 
Allerdings ist Voßkuhle nicht, wie Du schreibst, Vorsitzender des Ersten Senats, sondern des Zweiten Senats. Er wird deshalb nicht persönlich mit einer Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag befasst sein.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Verweis auf Voßkuhle.<br />
Allerdings ist Voßkuhle nicht, wie Du schreibst, Vorsitzender des Ersten Senats, sondern des Zweiten Senats. Er wird deshalb nicht persönlich mit einer Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag befasst sein.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Dietrich Herrmann</title>
		<link>http://www.verfassungsblog.de/de/zdf-staatsferne-nur-wie/#comment-112</link>
		<dc:creator>Dietrich Herrmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 00:34:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ad 1:
Wer soll klagen?
a) Eine Verfassungsbeschwerde dürfte ausfallen; kein Bürger ist hinreichend betroffen, und Markus Schächter hat für das ZDF den Klageweg ausgeschlossen - aus Gründen, die man nicht unbedingt teilen muss. Gleichwohl gehört dazu ein bisschen Mut und Courage, und das hat nicht jeder.
b) Nach Kurt Becks Worten ist kaum damit zu rechnen, dass eine SPD-geführte Landesregierung klagt.
c) Somit könnte erstmals eine mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages verknüpfte Grundgesetzänderung relevant werden, die besagt, dass nicht mehr nur mindestens 1/3 der Mitglieder des Bundestages eine abstrakte Normenkontrolle beantragen können, sondern schon ein Viertel (das war ein Zugeständnis der Großen Koalition gegenüber der damaligen Opposition, um letztere  zur Ratifizierung des Lissabonner Vertrages ins Boot zu holen).
Darauf scheint die bündnisgrüne BT-Fraktion zu zielen. Ob das realistisch ist, vermag ich nicht zu sagen. Es ist vorstellbar, dass sich die Linksfraktion (76 Abgeordnete) dem Ansinnen der Grünen (68) anschließt, dann fehlen aber immer noch 12 Abgeordnete, um das Quorum von 156 (das ist ein Viertel der Abgeordneten) zu erreichen. Denkbar wäre etwa, dass einige SPD-Abgeordnete mit unterschreiben. Wie wahrscheinlich das ist, vermag ich freilich nicht zu sagen.
Den Klageweg wenigstens zu versuchen, ist aus grüner Perspektive nur logisch: Sollte das Quorum auf Grund der Zurückhaltung der SPD nicht zu Stande kommen, hätte man so wenigstens die SPD bloß gestellt, die ja in der Vergangenheit auch oft genug vom Postengeschacher bei den Sendern profitiert hatte.

ad 2:
Kochs und Becks Argument, Parteipolitiker seien sehr wohl legitimiert zur Kontrolle des Rundfunks, ist einerseits richtig, andererseits aber nicht die volle Wahrheit. Es geht ja nicht um die Frage, ob Parteipolitiker überhaupt in den Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen sitzen dürfen. Die Frage ist, ob ihr Einfluss alles dominierend sein darf, wie ganz augenscheinlich beim ZDF der Fall.
Wenn wir schon über Legitimation reden, so darf man nicht außer Acht lassen, dass die Legitimation der Parteipolitiker jetzt deutlich schwächer ist als früher: 1. Die Wahlbeteiligung ist erheblich gesunken im Vergleich zu früheren Wahlen, 2. Der Anteil der beiden ehemals großen Parteien ist erheblich zurück gegangen; sie haben auf Bundesebene zum ersten Mal seit den fünfziger Jahren nicht einmal eine 2/3 Mehrheit, 3. hat auch die gesellschaftliche Bedeutung der Parteien abgenommen; die Zahl der Parteimitglieder ist erheblich zurück gegangen.
Freilich trifft das auch für andere mitgliedschaftlich organisierte gesellschaftliche Gruppen zu, gleich ob Kirchen, Vertriebenenverbände, Gewerkschaften. Aber das rechtfertigt immer noch nicht die ALLEINIGE Dominanz der Parteien, wie es extrem in den ZDF-Aufsichtsgremien der Fall ist.

ad 3: Würde das BVerfG diese Praxis kippen, sind seine Richter doch ebenso Produkt von Parteienmauscheleien?
Das möchte ich nicht ausschließen. Ich glaube, die Richter (von denen zumindest derzeit die wenigstens tatsächlich ein Parteibuch hier oder dort haben) sind hinreichend inhaltlich unabhängig. Die andere, viel wichtigere Frage ist, wer das BVerfG stützen würde. Und da sieht es schon anders aus. Käme es tatsächlich zu einem Verfahren (bin ich sehr unsicher), könnte das Gericht, sofern es die Urteilsbegründung halbwegs sauber abfasst, mit nahezu ungeteilter Zustimmung in der Öffentlichkeit rechnen, auch in der Verfassungsrechtslehre dürfte vom Ergebnis her keine nennenswerte Kritik kommen. Zwar waren unter den 35 Unterzeichnern des Protestschreiben in der FAS keine wirklich einschlägigen konservativen Verfassungsrechtler, aber von diesen hat sich auch keiner zu Kochs Gunsten zu Wort gemeldet. Dann könnte das Gericht das fällige Grummeln der Kochs und Becks locker wegstecken. So könnte sich das Gericht umgekehrt wieder als Bürgergericht inszenieren, das der (Partei-)Politik ihre Grenzen aufzeigt.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ad 1:<br />
Wer soll klagen?<br />
a) Eine Verfassungsbeschwerde dürfte ausfallen; kein Bürger ist hinreichend betroffen, und Markus Schächter hat für das ZDF den Klageweg ausgeschlossen &#8211; aus Gründen, die man nicht unbedingt teilen muss. Gleichwohl gehört dazu ein bisschen Mut und Courage, und das hat nicht jeder.<br />
b) Nach Kurt Becks Worten ist kaum damit zu rechnen, dass eine SPD-geführte Landesregierung klagt.<br />
c) Somit könnte erstmals eine mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages verknüpfte Grundgesetzänderung relevant werden, die besagt, dass nicht mehr nur mindestens 1/3 der Mitglieder des Bundestages eine abstrakte Normenkontrolle beantragen können, sondern schon ein Viertel (das war ein Zugeständnis der Großen Koalition gegenüber der damaligen Opposition, um letztere  zur Ratifizierung des Lissabonner Vertrages ins Boot zu holen).<br />
Darauf scheint die bündnisgrüne BT-Fraktion zu zielen. Ob das realistisch ist, vermag ich nicht zu sagen. Es ist vorstellbar, dass sich die Linksfraktion (76 Abgeordnete) dem Ansinnen der Grünen (68) anschließt, dann fehlen aber immer noch 12 Abgeordnete, um das Quorum von 156 (das ist ein Viertel der Abgeordneten) zu erreichen. Denkbar wäre etwa, dass einige SPD-Abgeordnete mit unterschreiben. Wie wahrscheinlich das ist, vermag ich freilich nicht zu sagen.<br />
Den Klageweg wenigstens zu versuchen, ist aus grüner Perspektive nur logisch: Sollte das Quorum auf Grund der Zurückhaltung der SPD nicht zu Stande kommen, hätte man so wenigstens die SPD bloß gestellt, die ja in der Vergangenheit auch oft genug vom Postengeschacher bei den Sendern profitiert hatte.</p>
<p>ad 2:<br />
Kochs und Becks Argument, Parteipolitiker seien sehr wohl legitimiert zur Kontrolle des Rundfunks, ist einerseits richtig, andererseits aber nicht die volle Wahrheit. Es geht ja nicht um die Frage, ob Parteipolitiker überhaupt in den Kontrollgremien der Öffentlich-Rechtlichen sitzen dürfen. Die Frage ist, ob ihr Einfluss alles dominierend sein darf, wie ganz augenscheinlich beim ZDF der Fall.<br />
Wenn wir schon über Legitimation reden, so darf man nicht außer Acht lassen, dass die Legitimation der Parteipolitiker jetzt deutlich schwächer ist als früher: 1. Die Wahlbeteiligung ist erheblich gesunken im Vergleich zu früheren Wahlen, 2. Der Anteil der beiden ehemals großen Parteien ist erheblich zurück gegangen; sie haben auf Bundesebene zum ersten Mal seit den fünfziger Jahren nicht einmal eine 2/3 Mehrheit, 3. hat auch die gesellschaftliche Bedeutung der Parteien abgenommen; die Zahl der Parteimitglieder ist erheblich zurück gegangen.<br />
Freilich trifft das auch für andere mitgliedschaftlich organisierte gesellschaftliche Gruppen zu, gleich ob Kirchen, Vertriebenenverbände, Gewerkschaften. Aber das rechtfertigt immer noch nicht die ALLEINIGE Dominanz der Parteien, wie es extrem in den ZDF-Aufsichtsgremien der Fall ist.</p>
<p>ad 3: Würde das BVerfG diese Praxis kippen, sind seine Richter doch ebenso Produkt von Parteienmauscheleien?<br />
Das möchte ich nicht ausschließen. Ich glaube, die Richter (von denen zumindest derzeit die wenigstens tatsächlich ein Parteibuch hier oder dort haben) sind hinreichend inhaltlich unabhängig. Die andere, viel wichtigere Frage ist, wer das BVerfG stützen würde. Und da sieht es schon anders aus. Käme es tatsächlich zu einem Verfahren (bin ich sehr unsicher), könnte das Gericht, sofern es die Urteilsbegründung halbwegs sauber abfasst, mit nahezu ungeteilter Zustimmung in der Öffentlichkeit rechnen, auch in der Verfassungsrechtslehre dürfte vom Ergebnis her keine nennenswerte Kritik kommen. Zwar waren unter den 35 Unterzeichnern des Protestschreiben in der FAS keine wirklich einschlägigen konservativen Verfassungsrechtler, aber von diesen hat sich auch keiner zu Kochs Gunsten zu Wort gemeldet. Dann könnte das Gericht das fällige Grummeln der Kochs und Becks locker wegstecken. So könnte sich das Gericht umgekehrt wieder als Bürgergericht inszenieren, das der (Partei-)Politik ihre Grenzen aufzeigt.</p>
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