15 February 2012

Hat Tschechiens Verfassungsgericht die Ultra-Vires-Bombe gezündet?

Es war das Bundesverfassungsgericht, das sie einst erfunden hat, die Ultra-Vires-Bombe. Im Maastricht-Urteil hatte es sich für kompetent erklärt, notfalls “ausbrechende Rechtsakte” der Europäischen Union als verfassungswidrig zu kassieren und so die gleiche Wirkung des EU-Rechts gewissermaßen unter einen nationalen Verfassungsvorbehalt zu stellen. Im Lissabon-Urteil hatte es diese Kompetenz noch ausgebaut, und zwischenzeitlich sah es so aus, als ob es darüber zu einem “Krieg der Richter” zwischen Karlsruhe und Luxemburg kommen könnte.

Das ist bekanntlich nicht passiert. Karlsruhe hat keinen Gebrauch gemacht von seiner Höllenmaschine, hat obendrein im Honeywell-Urteil die Bombe wieder weitgehend entschärft, und seither herrscht erstmal wieder Frieden.

Aber wie das so ist mit der Proliferation: Wenn das Zeug mal in der Welt ist, dann kann es passieren, dass es auch anderen, kriegerischer gestimmten Parteien in die Hände fällt.

Tschechiens Verfassungsgericht hat jedenfalls jetzt ausdrücklich den Europäischen Gerichtshof beschuldigt, ultra vires gehandelt zu haben, und auf dieser Grundlage eine EuGH-Entscheidung für unbeachtlich erklärt.

Jan Komarek von der London School of Economics hat sich dankenswerterweise bereiterklärt, uns die Hintergründe und Auswirkungen dieses Falls in einem gesonderten Blogpost zu erläutern. Demnächst also mehr dazu!

Foto: david.dames, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Hat Tschechiens Verfassungsgericht die Ultra-Vires-Bombe gezündet?, VerfBlog, 2012/2/15, https://verfassungsblog.de/hat-tschechiens-verfassungsgericht-die-ultraviresbombe-gezndet/, DOI: 10.17176/20181008-114345-0.

2 Comments

  1. Innauen Wed 15 Feb 2012 at 15:33 - Reply

    Wir warten gespannt!

  2. […] (typeof(addthis_share) == "undefined"){ addthis_share = [];}Im Februar hatte das tschechische Verfassungsgericht für große Aufregung gesorgt, als es ein Urteil des EuGH für ultra vires und damit für […]

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