22 February 2014

Die verfolgte Unschuld vom Lande oder: Warum es keines „Grundrechts auf Diskriminierung“ bedarf

In einem Beitrag für die FAZ vom 21. Februar 2014 schreibt Christian Hillgruber einen aufregenden Satz:

In den westlichen Gesellschaften sind es mittlerweile schon weniger die Homosexuellen als vielmehr diejenigen, die Homosexualität für moralisch fragwürdig und homosexuelle Praxis für anstößig halten, deren Freiheit, anders zu denken und in Übereinstimmung mit ihrer inneren Überzeugung zu leben, gefährdet erscheint.

Diese Äußerung Hillgrubers spricht eigentlich für sich selbst– achselzuckend ließe sich zur Tagesordnung übergehen. Besonders an dem Beitrag in der FAZ ist allerdings die Tatsache, dass da ein Bonner Staatsrechtslehrer ein „Grundrecht auf Diskriminierung“ fordert für eine homophobe Minderheit, die angeblich gerade wegen dieser Minderheiteneigenschaft geschützt werden müsse. In solchem Falle ist es vorzugswürdig und notwendig, in aller Öffentlichkeit einer Auffassung entgegenzutreten, die sich als autoritative Experten-Meinung geriert.

Die Forderung nach einem „Grundrecht auf Diskriminierung“

In seinem „Plädoyer für den Schutz einer neuen Minderheit“ meint Hillgruber daran erinnern zu müssen, „dass auch andere Personen als Homosexuelle Freiheit und Würde haben und daher nicht gegen ihr religiös oder anders begründetes Gewissen gezwungen werden dürfen, praktizierter Homosexualität im Wortsinne wie im übertragenen Sinne Raum zu geben.“ Die „Lobby der Homosexuellen“, so Hillgruber, wolle „der Minderheit, die noch immer eine abweichende Meinung vertritt, die Freiheit nehmen, Homosexualität weiterhin negativ zu bewerten und ihr Verhalten gegenüber Dritten an dieser Bewertung zu orientieren“.

Nach über sechzig Jahren Geltung scheint das Grundgesetz gelegentlich neue Grundrechte zu brauchen, etwa weil technischer Fortschritt die Ausweitung grundrechtlichen Schutzes notwendig macht, wie beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder jüngst dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (vulgo: Computergrundrecht). Braucht nun aber das Grundgesetz, braucht die Berliner Republik wirklich ein „minderheitenschützendes Grundrecht auf Diskriminierung“?

Gefährdung der Glaubensfreiheit?

In seinem Beitrag behauptet Hillgruber pauschal eine Gefährdung der Glaubensfreiheit, indem er das Beispiel eines religiösen britischen heterosexuellen Hotelierpaares heranzieht, das ein schwules Paar nicht beherbergen wollte und dafür vom Supreme Court auf der gesetzlichen Grundlage des Equality Act 2010 zu Schadensersatz wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Hillgruber empört sich: „Der dortige Supreme Court hielt das Verhalten des Hoteliers für einen ‚Affront gegen die Menschenwürde‘!“ Der deutsche Staatsrechtslehrer kann es kaum glauben.

Der vom britischen Parlament im üblichen Gesetzgebungsverfahren erlassene Equality Act 2010 geht weiter als die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU vorschreiben (v.a. RL 2000/78/EG). Nach Regulation 4(1) ist es ungesetzlich für

a person (“A”) concerned with the provision to the public or a section of the public of goods, facilities or services to discriminate against a person (“B”) who seeks to obtain or to use those goods, facilities or services by . . . refusing to provide B with goods, facilities or services.

Der Diskriminierungsgrund der sexual orientation ist in Regulation 3 aufgeführt. Ausnahmsweise haben die Erlaubnis zu diskriminieren lediglich Personen, die andere in ihren Haushalt aufnehmen, sowie religiöse Organisationen (im Einzelnen aufgeführt in marg. no. 8 des Urteils).

Einmal abgesehen von der offenen Frage, was diese britische Entscheidung für die deutsche Rechtslage besagt, hat Hillgruber anscheinend Zweifel am Ergebnis des Supreme Court (auch wenn er das nicht mit rechtlichen Argumenten begründet). Das höchste britische Gericht hat in einem Abwägungsvorgang nach ausführlicher Analyse der Entscheidungen verschiedenster Menschenrechtsgerichte, auch des Straßburger EGMR, insoweit einstimmig entschieden. Für das Gericht führt Richterin Lady Hale aus (marg. no. 53):

Homosexuals can enjoy the same freedom and the same relationships as any others. But we should not underestimate the continuing legacy of those centuries of discrimination, persecution even, which is still going on in many parts of the world. It is no doubt for that reason that Strasbourg requires “very weighty reasons” to justify discrimination on grounds of sexual orientation. It is for that reason that we should be slow to accept that prohibiting hotel keepers from discriminating against homosexuals is a disproportionate limitation on their right to manifest their religion.

Es folgt eine „Kontrollüberlegung durch Rollentausch“ (marg. no. 54):

There is no question of […] replacing ‘legal oppression of one community (homosexual couples) with legal oppression of another (those sharing the defendants’ beliefs)’. If [the gay couple] ran a hotel which denied a double room to [the Christian hoteliers], whether on the ground of their Christian beliefs or on the ground of their sexual orientation, they would find themselves in the same situation that [the hoteliers] find themselves today.

Die Entscheidung des britischen Parlaments, dass Dienstleistungen, auch Hotelzimmer, nur diskriminierungsfrei angeboten werden dürfen, hält der Supreme Court auch im Lichte der Glaubensfreiheit nicht für verfassungsrechtlich unzulässig. Wie jedem Abwägungsvorgang, so wohnt auch diesem ein Rest von Dezisionismus inne, der ihn anfällig macht für Kritik im Einzelfall.

Die genauere Analyse der parlamentarischen wie höchstgerichtlichen Entscheidungen offenbart aber durchaus einen differenzierten Umgang, zumindest aber ein Ernstnehmen der Glaubensfreiheit, auch im Antidiskriminierungsrecht. Und es sollte festgehalten werden, dass die Entscheidung des Supreme Court ein parlamentarisches Gesetz anwendet, anstatt dieses für verfassungswidrig zu erklären.

Gefährdung der Meinungsfreiheit?

Gefährdet sieht Hillgruber auch seine (oder die) Meinungsfreiheit, weil „all diejenigen, die Homosexualität noch immer negativ bewerten, sämtlich als ‚homophob‘ bezeichnet“ würden, „womit ihnen eine schlechthin irrationale ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ aus Angst attestiert werden soll[e]“. Nach Hillgruber gelte es nun, „genau diese Freiheit, auch in Sachen Homosexualität eine von der überwiegenden Meinung abweichende Ansicht äußern zu dürfen“, „entschieden zu verteidigen“: „Denn Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.“

Dass Hillgruber hier ausgerechnet Rosa Luxemburg zitiert, zeugt von einem feinen Sinn für Ironie. Hillgruber stellt die Gegner der Homosexuellen auf eine Stufe mit wegen ihrer Meinung Verfolgten: „Wenn sich solche Beschränkungen der gewissensgeleiteten Handlungsfreiheit wie die des Hoteliers im Westen durchsetzen sollten, dann dürfte hier bald auch die Meinungsfreiheit derjenigen, die homosexuelle Praxis für unsittlich halten und dies, horribile dictu, auch noch auszusprechen wagen, in Gefahr sein.“

Die Meinungsfreiheit, so heißt es allenthalben, schützt vor staatlichen Eingriffen. Wer die Debatte der letzten Wochen verfolgt hat, dürfte nicht gerade den Eindruck gewonnen haben, als ob „die“ Gegner „der“ Homosexuellen staatlicherseits Repressionen ausgesetzt gewesen seien: Sie traten zu den besten Sendezeiten in Talkshows des (öffentlich-rechtlichen) Fernsehens auf, durften ungestraft und ohne Repressionen in Tageszeitungen veröffentlichen und im (öffentlich-rechtlichen) Radio sprechen. Keinesfalls waren diese Personen solchen Repressionen ausgesetzt, wie sie Propagandisten homosexueller Orientierung derzeit in Russland von Seiten des Staates erleiden müssen (Reisen nach Russland sind wirklich gefährlich). Es zeugt nachgerade von Realitätsverlust, hier eine Parallele zu insinuieren.

Ein ganz besonderes Demokratieverständnis

Hillgruber scheint eine im Übrigen sehr interessante Vorstellung von Demokratie zu haben. Sehr zurückhaltend ließe sie sich idiosynkratisch nennen. Offenbar fürchtet Hillgruber – ähnlich wie neulich ein Journalist – Verfolgung wegen (s)einer homophoben Meinung. Und zwar, weil die Homosexuellen nachtreten: „Es kommt nicht selten vor, dass Sieger sich nicht mit ihrem Sieg allein zufriedengeben, sondern die Besiegten auch noch demütigen wollen.“ Hillgruber sieht sich anscheinend als Besiegten. Müssen wir uns einen (Wett)kampf vorstellen, in dem zwei Teams gegeneinander antreten, hier die Homosexuellen, dort jene, die („das wird man wohl noch sagen dürfen!“) gegen Homosexualität sind? Und jetzt, es geschehen Zeichen und Wunder, hat die kleine Minderheit der Homosexuellen weiland David nachgeeifert und den großen Goliath der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft überrumpelt. FC „Lobby der Homosexuellen“ gegen – ja, wenn eigentlich?

Hillgruber versucht, eine Frontstellung zwischen der „Lobby der Homosexuellen“ und ihren Gegnern aufzubauen. Den Homosexuellen ist es laut Hillgruber gelungen, „ihre Agenda voller Gleichberechtigung und Gleichstellung mit der heterosexuellen Mehrheit zu einer Agenda der Mehrheitsgesellschaft zu machen“ – und zwar durch einen „relativ rasche[n] Umschwung in der öffentlichen Meinung“. Ein heimtückischer Angriff, unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft, die gar nicht weiß, wie ihr geschieht?

Verwundert meint Hillgruber, die Minderheit der Homosexuellen müsste doch „in einer Demokratie eigentlich durchsetzungsschwach sein“. Dass sie es nicht ist und Antidiskriminierungsgesetzgebung im parlamentarischen Mehrheitsverfahren auf den Weg bringen kann, liegt daran, dass die „Lobby“ nicht nur die Homosexuellen selbst sind, sondern eine durchsetzungsstarke Mehrheit der an Gleichberechtigung Interessierten in der gesamten Bevölkerung. Es gibt viele Menschen, die nicht in einer diskriminierenden Gesellschaft, sondern in einer Gesellschaft der Freien und Gleichen leben wollen. Diese Menschen bilden die Mehrheit.

Nur aufgrund solcher Mehrheitsverhältnisse erklärt sich, dass inzwischen auf allen Ebenen des Rechts, im Völkerrecht, im EU-Recht und im nationalen Recht Antidiskriminierungsgesetzgebung erlassen worden ist. In den USA gehört zu dieser Gruppe auch ein weißer texanischer Sportreporter: Dale Hansen sprach sich couragiert für den ersten offen schwulen American Football-Spielers Michael Sam aus und klagte dabei die Bigotterie an, woraufhin er gefeiert wurde. So können Vorurteile auch gegenüber der Mehrheitsgesellschaft täuschen.

Warum gerade jetzt?

Der Diskriminierungsgrund sexuelle Orientierung ist erst später hinzugekommen als die klassischen „race, class, gender“, weil sich die Lesben- und Schwulenbewegung historisch erst später entwickelte als der Kampf gegen Sklaverei und Rassismus, proletarische Mobilisierung oder die Frauenbewegung. Doch das Muster ist in allen Fällen emanzipatorischer Bewegungen dasselbe: Rechte werden verwehrt, Rechte werden gewährt, tatsächlich gleiche Rechte müssen schließlich noch durchgesetzt werden. Drei Phasen des Antidiskriminierungsrechts, und in jeder Phase gibt es Auseinandersetzungen. Inzwischen sind wir auch beim Merkmal der sexuellen Orientierung in der dritten Phase angelangt.

Warum aber kulminiert die Debatte gerade jetzt? In Funk und Fernsehen, Presse und Fachschrifttum, überall schlagen die Wellen hoch, auch in der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer. Konkrete Auslöser dürften – nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr – vor allem das Hitzlsperger-Coming Out in der ZEIT sein: ein Fußball-Nationalspieler schwul? Und dann ist da noch die Sache mit dem Baden-Württembergischen Bildungsplan „Akzeptanz sexueller Vielfalt“, gegen den sich vor allem Evangelikale mittels einer Online-Petition wandten (es gibt auch eine Gegenpetition). Während einerseits muslimische Eltern ihre Kinder dem gewöhnlichen Schulunterricht nicht sollen entziehen dürfen, weil der staatliche Erziehungsauftrag auch umfasst, mit in der eigenen Familie nicht gelebten Werten oder Ideen konfrontiert zu werden, sollen die (fundamental-)christlichen Kinder im Schulunterricht nicht „sexueller Vielfalt“ ausgesetzt sein, wenn es nach deren Eltern geht.

In diesen Fällen wird deutlich, was den Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz ausmacht, wie Stefan Niggemeier in einem hervorragenden Artikel mit Verweis auf Rainer Forsts Untersuchungen zum Toleranzbegriff ausführt. In diesem Unterschied spiegelt sich die altbekannte Unterscheidung von öffentlich und privat: Privat sollen die Homosexuellen machen dürfen, was sie wollen, das ist inzwischen wohl oder übel angekommen. Aber jetzt geht es um Öffentlichkeit, an Schulen und im Fußballstadion. Nicht nur im Privaten, sondern auch im Öffentlichen Rechte zu haben, das bedeutet erst Gleichberechtigung, wie unlängst Nora Markard rechtsvergleichend und sehr klar analysiert hat: Private but Equal? Why the Right to Privacy Will Not Bring Full Equality for Same-sex Couples. Auch Homosexuelle haben das Recht auf ein forum externum.

Dieses Recht, Homosexualität nun auch in der Öffentlichkeit einer Schulklasse oder des Fußballstadions als solche zu thematisieren und sichtbar zu machen, das ist das Neue, auf das die gegenwärtige Debatte reagiert. Hillgruber befürchtet: „Aus einem berechtigten Freiheitsanliegen droht der Versuch einer Umerziehung mit staatlichem Befehl und Zwang zu werden.“ Die Mehrheit in der Gesellschaft glaubt eher nicht an „Umerziehung“, wenn Homosexualität in der Schule oder im Stadion thematisiert und so sichtbar wird. Die meisten Menschen haben auch keine Angst vor Ansteckung mit Homosexualität durch Reden über Homosexualität. Und weil die Mehrheitsverhältnisse so sind, ist die Ungeduld von Carolin Emcke überaus verständlich.

Verständlich ist zugleich, dass es Bedarf an sachlicher öffentlicher Diskussion gibt. Wandel braucht Zeit. Und die dritte Phase des Antidiskriminierungsrechts hat gerade erst begonnen.


SUGGESTED CITATION  Mangold, Anna Katharina: Die verfolgte Unschuld vom Lande oder: Warum es keines „Grundrechts auf Diskriminierung“ bedarf, VerfBlog, 2014/2/22, https://verfassungsblog.de/verfolgte-unschuld-vom-lande-oder-warum-es-keines-grundrechts-auf-diskriminierung-bedarf/, DOI: 10.17176/20170201-131448.

37 Comments

  1. Christoph Smets Sat 22 Feb 2014 at 13:24 - Reply

    Ich hätte hier zwei “Manöverkritiken”: Die erste: Herr Hillgruber ist Homosexualität ggü. offensichtlich kritisch eingestellt. Aber hat er nicht auch ein Recht darauf, korrekt bezeichnet zu werden? Ist er homophob, weil er kritisch ist? Ist jeder Gegner ein Feind?
    Die zweite: In Kritik auf Herrn Hillgrubers Forderung wird ausgeführt, dass die Meinungsfreiheit ja nur für staatliche Eingriffe gelte. Erstens ist hier mit der Lüth-Entscheidung zumindest mittelbarer Zweifel anzubringen; zweitens ist aber doch das Verweigern des Hotelzimmers auch kein staatlicher Akt?
    Ich denke, es ist hier zu beachten, dass sich in einer Gesellschaft grundverschiedene Ansichten gegenüberstehen. Während die eine Seite Parallelen zur Rassendiskriminierung sieht, findet die andere, dass sie zwar “die Sache” dulden muss, nicht aber ihren Anblick. Es ist einfach so: Beiden Seiten ggü. muss der demokratische Mindestkonsens gelten und der lautet nun einmal Toleranz. Äußere Duldung. Von Schwulen und Lesben und von solchen, die diese moralisch verwerfenswert finden. Beiden sollte nicht mit moralischen Vorverurteilungen begegnet werden. Akzeptanz kann keine Seite zur Satisfaktion einfordern. Nur darum werben kann man. Aber wenn es sich auf den sachlichen Austausch

  2. Christoph Smets Sat 22 Feb 2014 at 13:31 - Reply

    beschränkt, hat Demokratie gewonnen. Es gibt, wenn man ehrich ist, keinen Grund gegen Homosexualität zu sein oder Homosexuellen irgendein Recht zu verweigern, aber wenn jemand empfindet, dass Homosexualität “falsch” sei, ist es nicht in Ordnung, ihm durch Schlagwörter die diskursive Existenzberechtigung abzusprechen. Fairness zu beiden Seiten ist der demokratische Minimalanspruch, nicht Akzeptanz. Die ist Ideal.

  3. Dierk Sat 22 Feb 2014 at 14:58 - Reply

    Öhm, Herr Smet, gilt das prinzipiell, ließe sich also ‘homosexuell’ durch jedes andere Merkmal ersetzen? Dürfte Herr M. in einer großen Publikumszeitschrift auch schreiben dürfen sollen ‘Ich bin hausmeisterfeindlich und das ist gut so?’ Oder ‘Ich mag Juden nicht und das ist gut so’?

    Sie können nicht ernsthaft meinen, dass jede noch so menschenverachtende Ansicht Teil eines demokratischen Diskurses sein muss? Ich kann übrigens, und das ist ja Tenor des Artikels, nirgends erkennen, dass diese – wie würden Sie sagen wollen, Homosexualitätskritiker? – Homophoben irgendwo in ihrer Meinungsäußerungsfreiheit eingeschränkt wären. Weder durch den Staat, der es ihnen bei strafe verböte, noch durch irgendeine angebliche Lobby, die am Werk wäre. Weder DIE WELT noch die FAZ sind irgendwelche kleinen Nachbarschaftsprivatdrucke.

  4. Dankbarer Leser Sat 22 Feb 2014 at 15:29 - Reply

    Vielen vielen Dank für den befreienden Artikel gegen diesen Artikel, der sicherlich vielen FAZ-Lesern als so unendlich autoritär erscheinen wird, denn immerhin hat ein Professor (!) der Rechtswissenschaft (!) ihn verfasst. Es ist im Übrigen ausgesprochen aufschlussreich, die genetisch bestimmte Eigenschaft “sexuelle Orientierung” gegen die ebenfalls genetisch bestimmte Eigenschaft Geschlecht oder Hautfarbe zu tauschen – ob Herr Prof. Hillgruber diesen Text dann auch noch unterzeichnen würde? Es kann ja keinen Unterschied machen, aufgrund welchen angeborenen Merkmals man als Privatperson andere Personen diskriminert.
    Ein ganz besonderes “Highlight” in dem am Anfang des Blog-Beitrags zitierten Hillgruber-Satz ist auch noch – das geht über die andere Forderung fast ein wenig unter – die Einschätzung, dass Homosexualität eine Frage von Moral sei. Ja, wir sollten uns alle fragen, ob wir unsere genetisch bestimmten Merkmale Hautfarbe, unser Geschlecht, unsere Augenfarbe und insbesondere unsere Schuhgröße *moralisch* vertreten können.
    (@Christoph: Meinungsfreiheit, Fairness etc – ja, selbstredend. Aber immer Sinne von negativer Handlungs- oder Gewissensfreiheit zu fordern, vom Anblick von Homosexualität verschont zu werden, ist einfach nicht Teil dieser Freiheit.)

  5. cjs Sat 22 Feb 2014 at 15:34 - Reply

    Herr Hillgruber könnte glatt beim Schweizerischen Bundesgericht anheuern, dort weiß man das Recht auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit noch zu schätzen! Gruselig, was da noch für Typen an deutsche Jurafakultäten rumgeistern…

  6. awes Sat 22 Feb 2014 at 15:43 - Reply

    @Dankbarer Leser: Eine Frage hätte ich. Wieso sollte man genetische Dispositionen nicht moralisch beurteilen können? Alle Weltreligionen machen das. Sie haben möglicherweise auch eine “moralische Einstellung” gegenüber Pädophilie (ebenfalls eine genetische Disposition)?

  7. Dankbarer Leser Sat 22 Feb 2014 at 16:08 - Reply

    @awes: So schlimm Pädophilie ist: Nein, eine “moralische Einstellung” habe ich dazu nicht, jedenfalls nicht gegenüber ausschließlich genetisch determinierter Pädophilie, denn moralisch kann man nur in Bezug auf Dinge handeln, die man beeinflussen kann. (M.E. kommt das ja auch in der Frage der Schuldfähigkeit in der strafrechtlichen Beurteilung zum Ausdruck?)

  8. cjs Sat 22 Feb 2014 at 16:10 - Reply

    @awes: Sie denken wohl nicht gerade regelmäßig über moralische Probleme nach, oder? Aber ich erklär ihnen gerne wie das Argument funktioniert:

    Prämisse 1: Personen sind nur für diejenigen Sachverhalte moralische rechenschaftspflichtig, die sie durch ihr Handeln beeinflussen können
    Prämisse 2: Personen haben keinen Einfluss auf ihre genetischen Dispositionen
    Konklusion: Personen sind für ihre genetischen Disposition nicht moralisch rechenschaftspflichtig, d.h. nicht zu be- bzw. verurteilen

    Aus diesem Grund sind auch pädophile Neigungen nicht moralisch verwerflich, sondern nur die Handlungen, die von diesen Neigungen motiviert werden und die Rechte von Kindern verletzen.

  9. Dankbarer Leser Sat 22 Feb 2014 at 16:11 - Reply

    PS @awes: Dass das alle Weltreligionen machen, trifft aber wiederum nur auf bestimmte genetische Merkmale zu, oder kennen Sie eine Religion die an die Körpergröße moralische Beurteilungen knüpft? Sachlicher gefragt: welches Beispiel hatten Sie im Kopf und wenn, finden Sie diese gut? Also bspw. dass katholische Frauen nicht Priester werden dürfen?

  10. awes Sat 22 Feb 2014 at 16:17 - Reply

    @cjs/dankbarer: Klar. Keine Panik. Verantwortlich ist man nicht für die Disposition, sondern für das Handeln gemäß der Disposition. Ist bei Homosexualität wie bei Pädophilie stets eine Entscheidung, für die man die Handelnden verantwortlich machen kann. Schließt Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne natürlich nicht aus, sonst hätte es nie Verurteilungen wegen § 175 geben können. Und Pädophile können sich auch nicht mit genetischer Disposition entschuldigen vor Strafgerichten. Das hat nicht einmal Herr Edathy versucht 🙂

  11. awes Sat 22 Feb 2014 at 16:19 - Reply

    @dankbarer: Zu ihrem Nachtrag: ich will mich in die Debatte nicht einmischen, viel zu heikel. Ich wollte Ihnen nur zurufen, dass man natürlich moralisch Handlungen diskutieren kann, die auf genetischen Dispositionen beruhen. Und nein: nicht jede Weltreligion beurteilt jede moralische Disposition.

  12. Dankbarer Leser Sat 22 Feb 2014 at 16:23 - Reply

    @awes: Ja, Entschuldigung, ich hatte mit der Schuldfähigkeit wohl was anderes Kopf, Sie haben natürlich recht. Fakt und Ausgangspunkt war ja aber dieser Hillgruber-Satz – und da bleibe ich dabei, dass das sehr viel Staub vergangener Jahrhunderte und viel Unwissen offenbart, denn so ein wenig scheint da doch hindurch, dass Homosexualität (ganz zu schweigen von anderen Teilen von LGBT) nicht gottgewollt, widernatürlich und durch genug Disziplin auch überwindbar ist…

  13. awes Sat 22 Feb 2014 at 16:31 - Reply

    @dankbarer: Ja, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber so ist das nun einmal mit moralischen Bewertungen. Die kommen häufig aus vergangenen Jahrhunderten. Insbesondere, wenn sie Teil religiöser Systeme sind. “Moralische Bewertung” bedeutet nicht, dass es sich dabei um politisch Korrekte Bewertungen handelt. Sondern nur, dass jemand ein Moralsystem (welches auch immer) zum Maßstab nimmt.

  14. Christoph Smets Sat 22 Feb 2014 at 20:14 - Reply

    @Dierk: Ja, etwa die von Ihnen vorgeschlagene Aussage “Ich mag Juden nicht” dürfte mindestens staatlicherseits nicht verboten werden. Ich habe da eine recht amerikanische Einstellung zur Meinungsfreiheit. Sie dürfte rigoros bekämpft werden, aber nicht um den Preis der Verwendung von “Kampfmitteln”, die eine Meinung als Unwert als solchen diskreditieren. Meines Erachtens sind gerade die Auffassungen, die die meisten von uns als empörend empfinden, sehr wichtig zuzulassen, um denjenigen, die Ihnen unüberlegt oder nur einem emotionalen impetus folgend anhängen, von der Richtigkeit des Gegenteils zu überzeugen. Gerade für Dinge wie Ablehnung aufgrund nicht erworbener Eigenschaften wie Hautfarbe, sexueller Orientierung usw. kann man dann deutlich machen, dass zumindest keine rationalen Kriterien für diese Positionen sprechen.

  15. Dierk Sun 23 Feb 2014 at 09:30 - Reply

    @Christoph Smets

    OK, Diskriminierungs- und Verhetzungsfreiheit für alle; der Staat darf nichts dagegen tun. Ist in den gegebenen Fällen auch nicht geschehen. Weder Sarrazin noch Matussek noch Fleischhauer oder auch richtig üble Genossen, die sich bei Achgut, PI-News oder diversen katholischen Hetz-Sites rumtreiben hatten bisher Probleme ihre ‘Minderheiten sind Scheiße’-Botschaften unters Volk zu bringen.

    Sind wir beide uns denn darüber einig, dass jeder, der eine Meinung von sich gibt, wenigstens die Verantwortung dafür übernehmen muss? Dass niemand für sich Konsequenzlosigkeit reklamieren darf? Es darf also auch jeder, der die Meinung einer anderen nicht teilt, Meinung gegen die andere Meinung äußern?

    Wobei die Frage bestehen bleibt, ob ‘Juden sind Dreck’ oder ‘Homosexuelle sind widernatürlich’ Meinungen im Sinne eines [rationalen] Diskurses sind.* Wie ist es mit daraus ableitbaren ‘Alle vergasen’-Meinungsäußerungen? Vom Staat nicht angreifbar?

    Karl Popper war sich bewusst, dass die offene Gesellschaft durch ihre Toleranz angreifbar ist. Er meinte, Intolerante dürften nicht toleriert werden.

    *Sie könnten Gefühlsäußerungen sein, wie ‘Du Arschloch’.

  16. Aufmerksamer Leser Sun 23 Feb 2014 at 10:18 - Reply

    @Dierk: Die Meinungsfreiheit zeichnet sich durch ein Element persönlichen Meinens und Dafürhaltens aus, sie ist nicht beschränkt auf die Falsifikation wissenschaftlicher Theorien. Äußerungen wie “Briefmarkensammler sind unsympathisch” oder “Willy wählen” zählen also dazu. Ob ein Diskurs “rational” in Ihrem Sinne (by the way: was ist denn für Sie alles “rational”?) ist, spielt grundrechtlich keine Rolle. Der Diskurs dürfte sogar behaupten, Ihr Rationalitätsbegriff sei irrational. Was Popper angeht, hat dieser auch gesagt, es sei ein spannendes Problem zu untersuchen, inwieweit die tatsächliche Fähigkeit zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft Funktionsbedingung für die rechtliche Einräumung von voller Meinungsfreiheit sei (These: wenn der Anteil rücksichtsloser Psychopathen zu hoch ist, wird Meinungsfreiheit zum gesellschaftlichen Sprengstoff).

  17. Christoph Smets Sun 23 Feb 2014 at 16:45 - Reply

    “Sind wir beide uns denn darüber einig, dass jeder, der eine Meinung von sich gibt, wenigstens die Verantwortung dafür übernehmen muss? Dass niemand für sich Konsequenzlosigkeit reklamieren darf? Es darf also auch jeder, der die Meinung einer anderen nicht teilt, Meinung gegen die andere Meinung äußern?”

    Selbstverständlich.

    “Wobei die Frage bestehen bleibt, ob ‘Juden sind Dreck’ oder ‘Homosexuelle sind widernatürlich’ Meinungen im Sinne eines [rationalen] Diskurses sind.* ”

    Die beiden Aussagen haben eine unterschiedliche Qualität. “Juden sind Dreck” ist eine Formalbeleidigung ohne jeglichen Inhalt. “Homosexuelle sind widernatürlich” ist eine unter Hinweis auf in der Natur vorkommende Homosexualität leicht zu widerlegende Aussage über angebliche äußerliche Faktoren.

    “Wie ist es mit daraus ableitbaren ‘All vergasen’-Meinungsäußerungen? Vom Staat nicht angreifbar?”

    Als Aufruf zur Gewalt und damit dem Verlassen einer Grundbedingung der Demokratie selbstverständlich vom Staat angreif- und verbietbar.

    Wissen Sie, ich will Ihnen Ihre Entrüstung ja gar nicht nehmen. Aber es ist um so vieles leichter, die Aussagen der Gegner von Homosexualität in der Sache zu widerlegen, als über die natürlich hochkochenden Gefühle. Außerdem vergrößert dies auch die Chance, Menschen, die Argumenten ggü. offen sind, zu überzeugen. Ich glaube,dass es unserer Gesellschaft besser tun wird, zu versuchen, Gräben zuzuschüetten

  18. Christoph Smets Sun 23 Feb 2014 at 16:46 - Reply

    zuzuschütten, als neue aufzureißen.

  19. Chris Thomale Mon 24 Feb 2014 at 04:02 - Reply

    Die eigentliche Frage ist doch: Kann man diskriminierende und beleidigende Äußerungen gegen nicht-Berliner (=”Unschuld vom Lande”) und überhaupt Andersdenkende (“Realitätsverlust”, “ideosynkratisches Demokratieverständnis” etc.) damit rechtfertigen, dass man Diskriminierung bekämpfen will? Ich finde diesen bornierten, herablassenden Stil unsittlich und im übrigen auch der eigenen Sache – wenn es denn wirklich um die Sache geht – in pragmatischer Hinsicht undienlich.
    Ein Demokratieverständnis, das dem individuellen Menschen – wozu ich auch Ordinarien juristischer Fakultäten zähle – im Rahmen der Meinungsfreiheit und weltanschaulichen Selbstbestimmung ein wenig Trägheit gegenüber den vergleichsweise neuen (wenn auch meines subjektiven Erachtens nicht minder richtigen) Wahrheiten des in numerisch kleinen, jungen, westeuropäischen Eliten meinungsführenden politischen Comments zubilligt, erscheint mir jedenfalls weltoffener und teilbarer als der maternalistische Fünfjahresplan einer deskriptiv/normativ schillernden “Phase”, in die der Souverän jetzt gefälligst überzugehen habe.

  20. Gerd Gosman Mon 24 Feb 2014 at 08:46 - Reply

    Wer austeilen kann, muss auch einstecken können. Hillgruber fordert in dem ihm eigenen – sagen wir mal, überspitzten Tonfall offensiv das Recht ein, überkommene Diskriminierungsstrukturen im Einzelfall zu perpetuieren, und zwar gegenüber Betroffenen, die für Eigenschaften und Verhaltensweisen, die Dritte weder beeinträchtigen noch auch nur etwas angehen, bis vor relativ kurzer Zeit bestraft wurden, heute noch rechtlich teils schlechtergestellt sind und vor allem immer noch von weiten Bevölkerungsschichten mit sozialen Sanktionen bedacht werden, die vom Gaffen bis zu verbaler und physischer Gewalt reichen. Wenn man mit guten Gründen der Meinung ist, dass man Hillgruber dieses Recht nicht umfassend rechtlich beschneiden darf und ihm insbesondere das Recht erhalten muss, seine Meinung in den Grenzen der allgemeinen Gesetze kundzutun, dann ist die zwangsläufige Folgerung, ihm mit dem Mittel des Wortes entgegenzutreten. Das kann ein hochdotierter Ordinarius mit Lebenszeiternennung auch mal ab. Ich werfe mich da lieber mal in einer Berufungskommissionssitzung für die Katharina Mangolds dieser Welt in die Bresche.

  21. Aufmerksamer Leser Mon 24 Feb 2014 at 11:30 - Reply

    @Gosman: Sehr gute Idee. “Gelenkte” Meinungsfreiheit über Berufungskommissionssitzung. Köstlich. Dass das mal jemand öffentlich (!) unter seinem Klarnamen (!) als Geistesblitz rauslässt. Haha. Hätte ich so (noch) nicht erwartet!

  22. Gerd Gosman Mon 24 Feb 2014 at 12:07 - Reply

    Ich poste hier selbstverständlich genauso wenig unter meinem Klarnamen wie Sie. Und wenn Sie meinen Kommentar nicht verstehen, liegt das wahrscheinlich daran, dass Sie noch nicht mit genügend Leuten vom richtigen Schlag zusammen in solchen Kommissionen gesessen haben. Hier geht es nicht um “gelenkte Meinungsfreiheit”, sondern um einen Kontrapunkt zum vielfach nur schwach kaschierten “Kandidatin ist uns zu links”. Meine Güte.

  23. Aufmerksamer Leser Mon 24 Feb 2014 at 12:22 - Reply

    Danke für die ehrliche Antwort. Ich wollte Sie eben ausdrücklich loben! Lieber unkaschiert als schwach kaschiert.

  24. Hagen Ulrich Mon 24 Feb 2014 at 17:26 - Reply

    Ich war entsetzt, als ich den Beitrag von Prof. Hillgruber las. Bestimmte Rechte, die er einfordert, die gibt es einfach nicht.
    Jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung zu diskriminieren und das mit dem Recht auf meinungsäußerung zu legitimieren, das ist einfach ein Unding. Wie unsinnig ein solcher Anspruch ist, sieht man, wenn man in dem Beitrag homosexuell/Homosexueller u.ä. durch linkshändisch/Linkshänder, blauäugig/Blauäugiger oder jüdisch/Jude/Jüdin ersetzt.
    Ich habe in meiner Schulzeit in den 70ern noch erlebt, wie das Schreiben mit links als stigmatisiert wurde. Die linke Hand galt in manchen Kreisen als die Hand des Teufels, wohingegen die rechte Hand als von Herzen kommend und damit rein galt.
    Eine angeborene Veranlagung abzulehnen, denjenigen auszugrenzen und das mit dem Recht auf Meinungsfreiheit abdecken zu wollen, das zeugt von einem Demokratieverständnis, welches doch sehr zweifelhaft ist.
    Im übrigen sollte man mal darüber nachdenken, was höher wiegt. Eine natürliche Veranlagung wie Homo- oder Bisexualität oder die Idee, aus seinem religiösen oder politischen Bekenntnis heraus Homosexualität als unnatürlich zu brandmarken oder gar bekämpfen zu wollen.
    Das eine ist angeboren und nicht änderbar, das andere ist anerzogen und therapierbar.

  25. Peter Dalem Tue 25 Feb 2014 at 10:10 - Reply

    @Hagen Ulrich:
    Dann folgen sie mal dem oben schon mehrfach erwähnten und ersetzen homosexuell/Homosexueller durch pädophil/Pädophiler.

    Wenn ich mir die aktuelle Edathy-Diskussion ansehe scheint es praktisch durch alle Gesellschaftsschichten doch relativ Usus zu sein diese (genetisch bedingte) Neigung Pfui bis widerlich zu finden. Oder schlimmer: ‘finden zu müssen’ , um sich nicht selbst einem Kommentar-Mob gegenüber zu finden, der dem der Schwulenhasser-Hasser nicht im Mindesten nachsteht. Die Gewaltaufrufe (aufhängen, Schwanz ab) sind da absolut an der Tagesordnung wenn man die Kommentare durchgeht.
    Nein, es ist nicht so einfach wenn man wirklich versucht die Meinung von Hillgruber zu verstehen. Was wahrscheinlich gar nicht möglich ist dies völlig neutral und sachlich zu tun.
    Meinungsfreiheit ist nun mal immer auch die Meinungsfreiheit derer dessen Meinung ich verachte.

  26. SandraD Tue 25 Feb 2014 at 11:26 - Reply

    Sehr treffend und pointiert – liebe Kollegin Mangold, vielen Dank für diesen Beitrag!

  27. Hagen Ulrich Tue 25 Feb 2014 at 15:39 - Reply

    @Peter Dalem:
    Ich (als in schwuler Beziehung lebender Mann) sehe schon noch einen Unterschied zwischen Pädophilie und Homosexualität. Was sich einvernehmlich und in freier Entscheidung zwischen zwei Erwachsenen abspielt, hat auch juristisch einen ganz anderen Stellenwert, als es Sex mit Kindern hat. Kinder haben diesbezüglich größtmöglichen Schutz verdient.
    Und mir gefällt die Hexenjagd auf Edathy überhaupt nicht. Ich habe mal versucht, in entsprechenden Kommentaren an rechtsstaatliche Normen zu erinnern, die auch hier gelten. Auch Sebastian Edathy hat das Anrecht auf ein faires Verfahren und einen fairen Umgang.
    Prompt schallte mir “Sie sind wohl auch so einer!” entgegen, denn mein Eintreten sei per se verdächtig.
    Auch hier steht schon wieder im Raum, als schwul lebender Mann würde man alles infrage stellen. Die meisten Leute würden sich vermutlich wundern, wie spießig und “normal” es auch bei schwulen Paaren zugeht. Incl. der Frage, wer denn den Müll rausbringt und Brötchen holt oder mit dem Hund auch bei Sch…wetter rausgeht. Und eine Olivia Jones bzw. der Leder tragende Kerl ist auch nicht für jeden Schwulen die Identifikationsfigur schlechthin.
    Hätte man mir 1985 als 17-jährigem Schüler im Coming Out gesagt, alle Schwulen liefen so herum wie die Paradetucke vom CSD, ich wäre vermutlich schreiend davon gelaufen.
    Ich gestehe jedem Vater oder jeder Mutter zu, nicht gerade himmelhochjauchzend reagieren zu müssen, wenn der Sohnemann frisch verliebt seinen ersten Freund präsentiert. Ich hatte persönlich Glück mit meinen Eltern, die haben es mit einem gewissen Schreck zur Kenntnis genommen, sich dann bei einem befreundeten Psychologen erkundigt und damit war es gut. Ebenso die Schwiegereltern.
    Aber ich kenne auch Fälle, wo sich Jugendliche das Leben genommen haben, weil sie z.B. in einem religiös geprägten Umfeld drangsaliert wurden. Und spätestens da hört es auf, wenn Eltern dergestalt agieren und glauben, ein Recht auf diese Meinung zu haben.
    Schwule sind keine sexhungrigen Ungeheuer, die beim Anblick jedes attraktiven jungen oder nicht so jungen Mannes sofort daran denken, den unbedingt ins Bett zerren zu müssen. Genausowenig wie Sie (vermutlich als Hetero) über jedes hübsche Mädchen oder jede junge Frau herfallen wollen.
    Und um auf Sebastian Edathy zurückzukommen, mir tut der Mann wirklich leid. Wenn er schon diese Neigung hat und damit leben muß, dann ist aufgrund der öffentlichen Debatte sein Leben jetzt vorbei. Das öffentliche wie das private. Er ist von der Gesellschaft zum Paria erklärt worden und wird vermutlich kein Bein mehr auf den Boden bekommen.
    Ich kenne mich mit dem Thema Pädophilie zu wenig aus, um eine echte Beurteilung abgeben zu können. Zwei, drei Stellungnahmen von Psychologen und Psychiatern sind mir im Hinterkopf erhalten. Einerseits gibt es Therapiemöglichkeiten, um zumindest die Neigung unter Kontrolle zu halten und andererseits kann die Gesellschaft nicht umhin zu erkennen, daß es dieses Phänomen gibt. Gestern schwirrte in irgendeinem Edathy-Artikel die Zahl von vermutlich rund 200.000 Pädophilen in Deutschland herum.
    Sollen die alle kastriert, geköpft oder weggesperrt werden? Wie schützt man diese Leute vor sich selbst und wie schützt man Kinder vor ihnen? Ich habe keine Lösung dafür, aber diese Hexenjagd und diese emotional geführte Debatte, die bringt uns garantiert nicht weiter.

  28. Christoph Smets Tue 25 Feb 2014 at 16:19 - Reply

    @Hagen Ulrich: Vielen Dank für diesen Beitrag, in jeder Hinsicht!

  29. Aufmerksamer Leser Tue 25 Feb 2014 at 16:43 - Reply

    @Hagen Ulrich: Es geht niemandem darum zu behaupten, Homosexualität und Pädophile seien “dasselbe”. Natürlich ist das nicht so. Homosexualität und Heterosexualität sind ja auch nicht dasselbe (sonst bräuchte man j auch nicht zwei Begriffe). Sie rennen insoweit Türrahmen ein, in denen keine Türen hängen.
    In der Debatte hier, die sich um Herrn Hillgruber dreht, kamen lediglich einige Diskutanten auf die putzige Idee, man könne Handlungen, zu denen Menschen aufgrund genetischer Dispositionen kommen, nicht moralisch beurteilen.
    Das ist offensichtlich falsch, wie hier jetzt auch erläutert wurde.
    Sie haben das ja gerade auch selbst wieder belegt, indem Sie die Auffassung vertreten haben, Homosexualität moralisch nicht zu verurteilen, bei Pädophilie aber gewisse moralische Bedenken zu haben scheinen.
    Ergo: Moralische Beurteilung ist möglich, unterschiedliche moralische Bewertungen ebenfalls möglich.

  30. Hagen Ulrich Tue 25 Feb 2014 at 18:38 - Reply

    @Aufmerksamer Leser: Ich habe große Bedenken, was die Folgen der Pädophilie sind. Erstens für die Kinder, zweitens für die davon Betroffenen.
    Geht man davon aus, daß es eine genetische Disposition gibt, ist aber eine moralische Beurteilung der Veranlagung als solche unmöglich.
    Im Fall einer homosexuellen Veranlagung leidet der Betroffene nur an seiner Umgebung sowie erziehungs- und religiösbedingten Normen. Von denen kann man sich glücklicherweise befreien und es gibt keinen Schaden für die Umgebung. Auch wenn manche so tun, als sei ein homosexuelles Leben der Untergang des Abendlandes.
    Im Falle des Auslebens einer pädophilen Veranlagung bedeutet das Ausleben aber großes Leid für das Kind. Das geht nicht.

    Aber würden Sie mir zugestehen wollen, zu sagen, daß Ihre Ehe ein Witz ist und man Ihnen die Kinder wegnehmen müsste, weil die Kinder in einer heterosexuellen Umgebung aufwachsen? Vermutlich würden Sie sich empört an den Kopf fassen, käme so ein Satz von mir. Solche Sätze werden Sie von Schwulen oder Lesben aber nicht zu hören bekommen.

    Und spätestens jetzt wird auch die Diskriminierung deutlich. Oder, um es christlich zu formulieren: “Was du nicht will, das man dir tu’, das füg auch keinem anderen zu.”
    Nebenbei bemerkt, habe ich mich – spätestens seitdem ich Fantasyromane schreibe und dafür auch bei Gott, Satan & Co recherchiere – von jedwedem Glauben an irgendwelche höheren Wesen verabschiedet. Ade, ihr heiligen Vorhäute, Blutstropfen, Knöchelchen usw.. Aber ich toleriere andere Leute mit ihrem Glauben nicht nur, ich akzeptiere sie auch. Auch wenn ich für mich die Entscheidung getroffen habe, nicht an einen Gott zu glauben. Jedoch hört es spätestens dann auf, wenn religiös Imprägnierte aus ihrem Glauben heraus meinen, mich oder andere Schwule zu diskriminieren. Jedoch gehe ich nicht so weit, diesen Personen das Recht auf ein ganz persönliches Martyrium für diesen Glauben zu verweigern. 🙂

    Der Europarat hat heute übrigens einen Prüfbericht veröffentlicht und dort heißt es explizit, dass in Deutschland Homo- und Transphobie ebenso wie Fremdenhass weit verbreitet ist, insbesondere an Schulen.
    Aber vermutlich haben wir Schwulen, die wir ja laut Hillgruber et al so eine kampfstarke Minderheit sind, die die Mehrheit unterjocht, auch den Europarat fest im Griff.

    Ich verrate Ihnen etwas. Es gibt Pläne, dass der UN-Sicherheitsrat demnächst rosabehelmte Friedenstruppen nach Uganda, Simbabwe, Iran und Baden-Württemberg sowie in den Vatikan entsendet. 🙂

    Manchmal muß man auch Übertreibungen und Absurditäten formulieren, um auf Unsinn hinzuweisen. Und das angebliche Recht auf Diskriminierung, das ist so ein Unsinn..

  31. Aufmerksamer Leser Tue 25 Feb 2014 at 18:46 - Reply

    @Hagen Ulrich: Sie reden wieder von Ihrem Moralsystem, um das es hier nicht geht. Ich hatte Sie auf die Frage hingewiesen, um die es hier geht: Kann man auf genetischen Dispositionen beruhende Handlungen moralisch beurteilen? (Antwort: ja).

  32. Blickensdörfer Wed 26 Feb 2014 at 09:12 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser
    Keine Frage, ob „man“ es kann. Jeder, der dazu denkt, beurteilt, ob öffentlich oder nicht. Und jeder mit seinem Verständnis von dem, was er als „moralisch“ bezeichnet, und oft im Glauben, auch andere verstehen ebenso wie er das, was mit „moralisch“ bezeichnet werde, zu bezeichnen sei.

  33. DJ Doena Wed 26 Feb 2014 at 13:15 - Reply

    Mal ne pragmatische Frage am Rande und als Advocatus Diaboli: Inwiefern lässt sich das eigentlich mit der Vertragsfreiheit vereinbaren?

    Niemand kann mich zwingen, mit einer Person X ein Geschäft zu machen, wenn ich das aus irgendwelchen Gründen nicht möchte.

    Und so ist zum Beispiel das alltägliche Supermarktgeschäft ja so definiert:
    Das Preisschild am Regal sagt 3,99€. Das ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Wenn der Kunde damit zur Kasse geht, macht er das Angebot “Ich möchte diese Ware für 3,99€ kaufen” und der Händler nimmt das Angebot an. Dann kommt der Kaufvertrag rechtlich zustande.

    Was ist, wenn der Händler aus Gründen X keine “Schwuchteln” mag und dem Pärchen nichts verkaufen will?

    Kann jetzt das Pärchen aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes darauf bestehen, dass der Händler einen Vertrag eingeht?

    Was würde passieren, wenn der Händler das zu umgehen versucht und folgendes sagt “Ich lehne ihr Angebot für 3,99€ ab, würde ihnen die Ware aber für 399€ verkaufen!”. Dann verweigert er zwar nicht den Handel (und damit die Diskriminierung), aber er lehnt das Angebot des Käufers ab und macht ein Gegenangebot.

  34. MaxxMurxx Thu 27 Feb 2014 at 08:39 - Reply

    Man muss die angeblichen Studien, die die beklagenswerte Situation unserer LGBTI – Mitbürger beschreiben, ersf einmal finden und dann möglichst auch noch lesen. Als erstes fällt auf, daß der Europarat auf Datenmaterial von NGOs (Non Government Organisations) verweist, die in den Fussnoten zu den Zitaten auch angegeben sind. Sucht man dann die angegeben Studien auf den Homepages der betreffenden Organisationen, dann findet man die gleichen seitenlangen Klageschriften über Alltagsdiskriminierung von LGBTI Personen mit Verweisauf Datenmaterial und Studien des Europarates.
    Findet man dann tatssächlich eine der angeblich so zahlreichen Untersuchungen, meist in Form von Befragungen, dann fällt auf, daß das Hauptproblem der Diskrimierung in Sport, Schule und Alltag zu sein scheint, daß LGBTI Personen darunter leiden, sich dort nicht “outen” zu können. Ausdrücklich wird im Papier des Europarates der Fall von zwei Deutschen Lesben erwähnt, die ihrem Gynäkologen nichts über ihre sexuelle Orientierung erzählten, sodaß dieser annahm, sie seien heterosexuell. In der Folge führte das aus dieser falschen Annahme resultierende “heteronormative Verhalten” der Gynäkologen den Frauen gegenüber zu “homophober Diskrimierung”. Diese durch “heteronormatives Verhalten” der Mediziner erzeugte Diskriminierung sei in der Deutschen Medizin weit verbreitet (deshalb ist die deutsche Medizin wohl ein einziger Sumpf von Homophobie).

    Das “EU-LGBT-Factsheet” gibt als die “wichtigsten Ergebnisse” der vorher genannten Studien an, LGBTI Personen würden am meisten darunter leiden, sich in Beruf, Sport und Schule nicht offenbaren zu können. Zwei Drittel (66%) der Befragten hätten während der gesamten Schulzeit ihre sexuelle LGBTI Orientierung verheimlicht, 80% der Befragten LGBTI Personen hätten aber während der Schulzeit eigene Mobbing Erfahrungen gemacht.
    Ein Kommentar: Diese Zahlens belegen eher das Problem des Mobbings an den Schulen an sich denn wenn nur 34% der LGBTIs sich in der Schulzeit als solche gezeigt haben, aber 80% der gleichen Personengruppe Mobbingerfahrungen gemacht haben, dann wurden die meisten dieser Personen wegen irgend etwas Anderem gemobbt. Das ist beklagenswert, rechtfertigt aber andere Maßnahmen als die in dem Papier vorgeschlagenen. Außerdem halte ich noch eine weitere Argumentation in dem Papier für etwas schwierig bis ziemlich fragwürdig. Wenn eine homo- oder transsexuelle Person dieses Detail der Sexualität der eigenen Persönlichkeit der Umwelt nicht bekannt gibt, und zwar aus Angst, dadurch homophoben Repressalien ausgesetzt zu sein, dann ist es diese Person selbst, die ein Vorurteil hat, indem sie der gesamten (heterosexuellen) Restgesellschaft mangelnde Fähigkeit zur Toleranz und eine zur Gewalttätigkeit neigende, aus Hass genährte Antipathie gegen sexuelle Andersartigkeit, hier genannt “Homphobie” unterstellt. Durch das kontinuierliche Verstecken der als Angriffsfläche wahrgenommenen Eigenschaft wird dieses Vorurteil jahrelang bis lebenslang aufrechterhalten, denn das soziale Umfeld des LGBTIs, das Ziel und “Opfer” der heterophoben Diskrimierung, erhält niemals die Gelegenheit, das Vorurteil durch eigenständiges Handeln oder Reden zu widerlegen, es aus der Welt zu schaffen oder aber im schlimmsten Fall zu verifizieren, was aus dem ungeprüften “Vor Urteil” ein verifizierbares qualifiziertes “Urteil” machen würde. Das ist für mich die klassische “Diskriminierung”, das Belegen einer durch einen unabhängigen Parameter (Heterosexualität) definiertenPersonengruppe mit nicht verifizierten negativen Attributen (Intoleranz, Gewalttätigkeit).
    Eine noch schwierigere Argumentation zeigt sich Bericht des Europäischen Parlamentes zur Bekämpfung der Homophobie, dem “Lunacek Bericht”. Dort heißt es unter Punkt I (i), “Versammlungs- und Meinungsfeiheit”: Die Mitgliedsstaaten sollten dafür Sorge tragen., daß das Recht auf die Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gewährleistet sind, insbesondere was Pride Märsche und ähnliche Veranstaltungen betrifft….
    (ii) Die Mitgliedsstaaten sollten davon Abstand nehmen, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Meinungsfreiheit in Bezug auf sexuelle Ausrictung und Geschlechtsidentität einschränken..

    Fünf Zeilen darunter, unter J (ii) heißt es dann:
    “Die Kommission sollte vorschlagen, den Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichten Bekämpfung bestimmter Formen und AUSDRUCKSWEISEN von Rassismus und Fremdenfeindlchkeit neu zu fassen, der auch für andere Formen der durch Vorurteile bedingten Kriminalität und der Aufstachelung zum Hass, unter anderem aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität gelten muss…
    Zitat Ende

    Das soll wohl heissen: “Nur wer Gutes über LGBTI Personen sagt, und an Gay Pride Parades teilnimmt, kommt in den Genuß der neuen europäischen Meinungsfreiheit. Der sich aber an der untersten Stufe der Haßspirale Befindende, der “Erstaufstacheler” der sagt: “Homosexualität ist Sünde”, der ist nicht durch Meinungsfreiheit geschützt, der ist ein Krimineller.”
    Interessante Sichtweise des Hohen Rates des Neuen Europas.
    Interessanterweise schließt diese Sichtweise aber auch den nicht geouteten Homosexuellen ein, der durch das Vorurteil, Mitglieder einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung (Heterosexuelle) seeni “intolerant” und “zu homophober Gewalt bereit”, Andere dazu “aufstachelt”, sich bereits durch das “heteronormative Verhalten” von Deutschen Gynäkologen und die daraus folgende Unterstellung heterosexueller Neigungen in ihrer Würde herabgesetzt, diskriminiert und beleidigt zu fühlen.

    http://fra.europa.eu/sites/default/files/eu-lgbt-survey-factsheet_de.pdf
    http://www.tfp.at/LunacekBericht.pdf

  35. Rudolf Root Thu 27 Feb 2014 at 10:48 - Reply

    @DJ Doena

    >>Was würde passieren, wenn der Händler das zu umgehen versucht und folgendes sagt “Ich lehne ihr Angebot für 3,99€ ab, würde ihnen die Ware aber für 399€ verkaufen!”. Dann verweigert er zwar nicht den Handel (und damit die Diskriminierung), aber er lehnt das Angebot des Käufers ab und macht ein Gegenangebot.<<

    Falsche Prämisse.
    Der Händler HAT bereits ein juristisch verbindliches Angebot abgegeben, als er die Ware mit "€ 3,99" auszeichnete.

  36. Oliver Rosenstock Fri 28 Feb 2014 at 08:07 - Reply

    Lieben Dank, Frau Kollegin, für diese unaufgeregte Replik auf einen unbedachten Artikel. Herrn Hillgruber darf über die sexuelle Neigungen denken was er möchte, doch mit Amt und Würden der Diskriminierung Homosexueller, als vermeintliches Recht des Minderheitenschutzes oder der religiösen Freiheit, das Wort zu reden ist schon allerhand Narretei.

  37. Dr. Monika Ende Frankfurt am Main Fri 7 Sep 2018 at 08:46 - Reply

    Es gibt kein Grundrecht auf Diskriminierung weder im deutschen Grundgesetz noch in der Europäischen Sozialcharta.
    Das Recht anders zu denken schon.
    Nur daraus lassen sich keine rechtlichen, schon gar nicht diskriminierende Forderungen an die Gesellschaft ableiten.
    Ein renommierter Verfassungsrechtler wie Professor Hillgruber sollte das wissen.

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